Häufige Themen in der Beratung sind: Alltägliche Erziehungsfragen und –unsicherheiten Schul- und Leistungsprobleme Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten Medien-, Alkohol- und Drogenkonsum Essstörungen Mobbing Familienkonflikte Paarkonflikte Eltern/Kind-, Geschwister- und Generationenkonflikte Trennung und Scheidung Alleinerziehen Konflikte in Adoptiv- und Pflegefamilien Konflikte in Familien mit Migrationshintergrund Im speziellen Einzelfall Option zusätzlich zur pädagogischen Beratung auch damit verbundenes therapeutisches Hilfsangebot evtl. möglich. Eltern können sich gemeinsam oder allein anmelden. Auch Kinder und Jugendliche können sich ggf. eigenständig an uns wenden. Unser Beratungsangebot steht kostenfrei allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen offen. Es bedarf keiner Empfehlung oder Überweisung. Sämtliche Mitarbeiter/innen unterliegen strengsten gesetzlichen Schweigepflichten. Darüber hinaus bieten wir Zusammenarbeit und Coaching mit pädagogischen Fachkräften an. 12 Kinderwünsche an getrennt lebende Eltern Hilfesuchende aus dem Landkreis wenden sich bitte an die Beratungsstelle der Katholischen Jugendfürsorge
Ungewollt schwanger: Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB Eine Schwangerschaft verändert die gesamte Lebenssituation. Bei einer ungeplanten und/oder ungewollten Schwangerschaft können Konflikte, Partnerschaftsprobleme und Probleme im familiären Umfeld entstehen. Auch finanzielle Notlagen, Wohnungsprobleme und Schwierigkeiten mit Ausbildung, Studium oder Beruf werden oft als belastend empfunden. Eine ungewisse Zukunftsperspektive und Überforderung können eine Entscheidung erschweren. Die Beratung ist ergebnisoffen - wir unterstützen Sie dabei, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Auch bei Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch stehen wir Ihnen mit unserem Beratungsangebot zur Verfügung. Ein Beratungsnachweis nach § 219 StGB wird auf Wunsch ausgestellt. 24-Stunden Hilfehotline: Telefon: (08 00) 4 04 00 20 Hilfetelefon Schwangere in Not, rund um die Uhr, in 18 Sprachen https://www.hilfetelefon-schwangere.de/ https://www.schwanger-in-bayern.de/kein-kind/abbruch/index.php Broschüre Pro Familia Schwangerschaftsabbruch
Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschließlich der Krankenversorgung und sonstiger Bedarfe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie sonstigen Ausländerinnen und Ausländern ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung erfolgt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz. Es kommen folgende Leistungen in Betracht: Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs in Form einer Bezahlkarte Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege in Form einer Bezahlkarte Gewährung von Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat (i.d.R. als Sachleistung) Gewährung von Krankenhilfeleistungen Gewährung von sonstigen Leistungen Die Stadt Memmingen ist grundsätzlich nur für Personen zuständig, die einer von der Regierung von Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkunft oder einer von der Stadt Memmingen betriebenen dezentralen Unterkunft im Stadtbereich zugewiesen sind oder die mit einer entsprechenden Erlaubnis in einer eigenen Wohnung im Stadtbereich wohnen. Anfragen zu aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an das Ausländeramt der Stadt Memmingen.
Impressum / Herausgeber Stadt Memmingen Hausanschrift: Marktplatz 1 87700 Memmingen Postanschrift: Postfach 1853 87688 Memmingen Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigter: Oberbürgermeister Jan Rothenbacher Marktplatz 1 87700 Memmingen Telefon +49 8331 850-0 Telefax +49 8331 850-1299 poststelle (at) memmingen.de www.memmingen.de Aufsichtsbehörde: Regierung von Schwaben Fronhof 10 86152 Augsburg Umsatzsteueridentifikation: UST-ID-Nr. DE129098416 Urheberrechte (Copyright) Die hier veröffentlichten Daten sind urheberrechtlich geschützt. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt Memmingen Inhalte dieser Seiten für gewerbliche Zwecke zu übersetzen, zu vervielfältigen oder in elektronische Systeme einzuspeichern oder in irgendeiner Weise zu verändern. Copyright 2024, © Stadt Memmingen Alle Rechte vorbehalten. Kontakt Stadtverwaltung Stadtverwaltung Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-0 Fax 08331/850-1299 stadt (at) memmingen.de
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus. Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig. Die Übersendung des Führungszeugnisses an eine von der antragstellenden Person mitgeteilte c/o Anschrift in Deutschland ist möglich. Ein zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beantragtes Führungszeugnis wird unmittelbar an die deutsche Behörde übersandt. Inhalt und Aussehen: Der Inhalt eines Führungszeugnisses richtet sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) . Muster Führungszeugnis Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es? Als Privatführungszeugnis dient es zum Beispiel der Vorlage beim künftigen Arbeitgeber. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich der Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Es wird der Behörde unmittelbar zugesandt. Im erweiterten Führungszeugnis werden bestimmte Verurteilungen aufgeführt, die insbesondere wegen der geringen Strafhöhe in einem regulären Führungszeugnis nicht enthalten wären. Dabei handelt es sich um Verurteilungen aufgrund von Straftatbeständen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevant sind. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein) oder wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaats in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht 13,00 Euro Online beim Bundesamt für Justiz (BfJ): ab Vollendung des 16. Lebensjahrs und Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (freischaltbar beim Bürgeramt) Ausweisapp und Kartenlesegerät (i.d.R. NFC-Funktion des Smartphones) ggf. Drucker in Spezialfällen Kreditkarte evtl. hochzuladende Bescheinigungen oder Dokumente Online-Antrag beim BfJ hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de Weiterführende Links, Informationen: Mehr zum Online-Antrag sowie den notwendigen Nachweisen Broschüre Führungszeugnis online beantragen (PDF, 819KB, Datei ist barrierefrei) Persönlich im Bürgeramt: ab Vollendung des 14. Lebensjahrs Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen Verwendungszweck für das Führungszeugnis kennen und ggf. mitbringen ggf. Postadresse und Aktenzeichen bzw. Sachbearbeiter/in der anfordernden Behörde kennen und mitbringen Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt
30.03.2026: Memmingen geht in der Tourismuskommunikation bewusst einen neuen Weg: Mit einem neuen Reisemagazin ersetzt die Stadt ihre bisherige touristische Imagebroschüre – und setzt dabei konsequent auf Geschichten, Stimmungen und echte Erlebnisse statt nur auf klassische Sehenswürdigkeiten. „Klassische Broschüren zeigen, was es gibt. Wir wollten zeigen, wie es sich anfühlt, hier zu sein“, sagt Tourismusamtsleiterin Joy Neugebauer. „Memmingen ist kein Ort, den man abhakt – sondern einer, den man erlebt.“ Das Magazin ist ab sofort online verfügbar und liegt ab dem 20. April in der Tourist Information sowie in Hotels aus. Insgesamt werden 3.000 Exemplare gedruckt, die auch auf Tourismusmessen sowie per Infopost an interessierte Gäste verteilt werden. Vom Sehenswürdigen zum Spürbaren Der neue Ansatz ist kein Zufall, sondern eine Reaktion auf ein verändertes Reiseverhalten: Gäste suchen heute nicht nur nach perfekten Fotomotiven – sondern nach echten Momenten, Begegnungen und Atmosphäre. Genau das erzählt das Magazin auf 32 Seiten: nicht in Listen, sondern in Geschichten. • Ein Rollstuhlfahrer erkundet die Altstadt und testet ihre Zugänglichkeit • Memminger Familien zeigen ihre persönlichen Lieblingsorte • Historische Freiheitsrechte werden neu erzählt • Kuriose Anekdoten und überraschende Perspektiven eröffnen einen anderen Blick auf die Stadt Auch die großen Momente fehlen nicht – aber sie sind anders erzählt: Wenn beim Fischertag früh morgens eine ganze Stadt den Atem anhält oder beim Kinderfest Generationen gemeinsam feiern, geht es nicht um Programmpunkte, sondern um das Gefühl, Teil davon zu sein. Eine Stadt, die entdeckt werden will Das Magazin versteht Memmingen nicht als museal inszenierte Kulisse, sondern als lebendigen Ort: eine Stadt voller Geschichte und überraschenden Momenten. Oder, wie Oberbürgermeister Jan Rothenbacher im Vorwort zum Magazin sagt: „Manche Städte wollen beeindrucken. Memmingen möchte entdeckt werden.“ Das Magazin richtet sich bewusst an Gäste, die mehr suchen als einen klassischen Städtetrip – und gleichzeitig auch an Memminger selbst, die ihren Besuchern ihre Stadt näherbringen möchten. „Viele erleben Memmingen erst auf den zweiten Blick“, so Neugebauer. „Genau dazu wollen wir einladen.“ Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigt sich bereits in den Zahlen: Die Zahl der Übernachtungen aus der Schweiz ist im vergangenen Jahr um 37 Prozent gestiegen – ein Markt, den Memmingen im letzten Jahr gezielt mit PR-Geschichten dieser Art angesprochen hat. Jetzt entdecken Das Magazin ist online abrufbar unter: Memmingen Tourismus: Prospektbestellung Die gedruckte Ausgabe liegt ab dem 20. April in der Tourist Information aus oder kann ab dann Online bestellt werden. Eine englische Version ist bereits in Planung. Tourist Information Marktplatz 3; 87700 Memmingen, Tel: (08331) 850-1572 info@memmingen.de
06.08.2026: Mehr als 50 Pflegeeltern und -kinder folgten auch in diesem Jahr der Einladung des Memminger Stadtjugendamtes zum Pflegefamilienausflug. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher begrüßte die Teilnehmer und dankte den Pflegeeltern für ihr beispielhaftes Engagement. Danach ging es mit dem Bus ins Honigdorf Seeg, wo die großen und kleinen Besucher in der Erlebnisimkerei viel über Bienen und Honigherstellung lernten. Das anschließende gemeinsame Mittagessen bot den Pflegemüttern und -vätern Gelegenheit zum Austausch untereinander und mit den Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes. Das Stadtjugendamt Memmingen ist stets auf der Suche nach neuen Pflegefamilien. „Eine bestimmte Qualifikation wird dabei nicht verlangt – wichtig sind ein großes Herz und die Bereitschaft, einem Kind ein liebevolles und familiäres Zuhause zu bieten – auf Zeit oder auf Dauer“, erläutert Jugendamtsleiter Michael Wagner. Unverbindliche Informationen erhalten Interessenten beim Pflegekinderdienst des Stadtjugendamtes (Frau Bottos, Frau Lässle und Frau Kasper, E-Mail pflegekinderdienst@memmingen.de , Tel. 08331/850-3040, -3041 und -3042).
Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen (z. B. Versetzung in die nächste Klassenstufe oder Erreichen des jeweiligen Abschlusses). Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Eine schulische Bestätigung zu Eignung und Notwendigkeit ist vorzulegen. Die Unterstützung ist direkt an die Nachhilfeeinrichtung zu zahlen. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Bestätigung der Schule zur Notwendigkeit und Geeignetheit der Lernförderung Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Terminanfrage per E-Mail an gesundheitsamt@memmingen.de oder telefonisch unter 08331/ 850-940 Zur endgültigen Terminbestätigung und Erstellung der Bescheinigung über die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung benötigt das Gesundheitsamt folgende Daten bis spätestens Montag 08:00 Uhr vor der Belehrung per E-Mail: Nachname Vorname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße und Hausnummer Telefonnummer Die Belehrung findet im Vortragsraum des MeWo-Parks, Buxacher Str. 16 in Memmingen statt. Eingang direkt links neben der Bäckerei Brommler. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen pro Veranstaltung begrenzt. Bitte planen Sie für die Belehrung an sich sowie die Anmeldung und Bezahlung vor Ort einen Zeitraum von 08:45 Uhr bis 09:45 Uhr ein. Die Termine für die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG finden Sie unter Formulare/Downloads. Kosten: 16,00 € pro Person in bar Personalausweis oder Pass mitbringen
Menschen aus dem Stadtgebiet Memmingen können sich an die Sozialpädagoginnen des Gesundheitsamts wenden und eine Beratung nach dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG) erhalten: in seelischen Konfliktsituationen und Lebenskrisen mit einer psychischen Erkrankung bei Suchtproblemen mit altersbedingten Beeinträchtigungen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Die Beratung ist eine erste Orientierung, die zum einen die krankheitsbedingten Erfordernisse und Beeinträchtigungen ergründen kann und Hilfen zu vermitteln versucht. Sie will aber auch die vorhandenen Fähigkeiten und Erfahrungen jedes Einzelnen mit einbeziehen, so dass sich das weitere Hilfesystem besonders daran ausrichtet, was eigenständig erledigt werden kann oder mit fremder Hilfe für sich wirklich benötigt wird. Wir unterstützen Sie, geeignete Angebote, Einrichtungen und Stellen zu finden, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe anbieten. Wir unterliegen der Schweigepflicht Wir beraten kostenlos Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an In akuten Krisensituationen: https://www.krisendienste.bayern/schwaben/