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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Übernahme Lernförderung

Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen (z. B. Versetzung in die nächste Klassenstufe oder Erreichen des jeweiligen Abschlusses). Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Eine schulische Bestätigung zu Eignung und Notwendigkeit ist vorzulegen. Die Unterstützung ist direkt an die Nachhilfeeinrichtung zu zahlen.
Wichtig:
- Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden
Notwendige Unterlagen
- Bestätigung der Schule zur Notwendigkeit und Geeignetheit der Lernförderung
- Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG
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