Kontakt Stadtverwaltung
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Ulmer Straße 2 87700 Memmingen
Caroline
Wißmiller
- sozialamt@memmingen.de
Jacqueline
Rothärmel
- sozialamt@memmingen.de
Christine
Weiland
- sozialamt@memmingen.de
Asylbewerber (finanzielle Leistungen)
Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschließlich der Krankenversorgung und sonstiger Bedarfe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie sonstigen Ausländerinnen und Ausländern ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung erfolgt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz.
Es kommen folgende Leistungen in Betracht:
- Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs in Form einer Bezahlkarte
- Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege in Form einer Bezahlkarte
- Gewährung von Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat (i.d.R. als Sachleistung)
- Gewährung von Krankenhilfeleistungen
- Gewährung von sonstigen Leistungen
Die Stadt Memmingen ist grundsätzlich nur für Personen zuständig, die einer von der Regierung von Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkunft oder einer von der Stadt Memmingen betriebenen dezentralen Unterkunft im Stadtbereich zugewiesen sind oder die mit einer entsprechenden Erlaubnis in einer eigenen Wohnung im Stadtbereich wohnen.
Anfragen zu aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an das Ausländeramt der Stadt Memmingen.
zuständige Abteilungen
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Frau Wißmiller
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