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Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Schwangerschaftskonfliktberatung

Ungewollt schwanger: Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB

Eine Schwangerschaft verändert die gesamte Lebenssituation. Bei einer ungeplanten und/oder ungewollten Schwangerschaft können Konflikte, Partnerschaftsprobleme und Probleme im familiären Umfeld entstehen. Auch finanzielle Notlagen, Wohnungsprobleme und Schwierigkeiten mit Ausbildung, Studium oder Beruf werden oft als belastend empfunden. Eine ungewisse Zukunftsperspektive und Überforderung können eine Entscheidung erschweren. Die Beratung ist ergebnisoffen - wir unterstützen Sie dabei, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Auch bei Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch stehen wir Ihnen mit unserem Beratungsangebot zur Verfügung.

Ein Beratungsnachweis nach § 219 StGB wird auf Wunsch ausgestellt.

24-Stunden Hilfehotline:
Telefon: (08 00) 4 04 00 20
Hilfetelefon Schwangere in Not, rund um die Uhr, in 18 Sprachen
https://www.hilfetelefon-schwangere.de/

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