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Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig. Die Übersendung des Führungszeugnisses an eine von der antragstellenden Person mitgeteilte c/o Anschrift in Deutschland ist möglich. Ein zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beantragtes Führungszeugnis wird unmittelbar an die deutsche Behörde übersandt.
Inhalt und Aussehen:
Der Inhalt eines Führungszeugnisses richtet sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
- Als Privatführungszeugnis dient es zum Beispiel der Vorlage beim künftigen Arbeitgeber.
- Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich der Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Es wird der Behörde unmittelbar zugesandt.
- Im erweiterten Führungszeugnis werden bestimmte Verurteilungen aufgeführt, die insbesondere wegen der geringen Strafhöhe in einem regulären Führungszeugnis nicht enthalten wären. Dabei handelt es sich um Verurteilungen aufgrund von Straftatbeständen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevant sind. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein) oder wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
- Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaats in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht
Kosten
13,00 Euro
Notwendige Unterlagen
Online beim Bundesamt für Justiz (BfJ):
- ab Vollendung des 16. Lebensjahrs und
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (freischaltbar beim Bürgeramt)
- Ausweisapp und Kartenlesegerät (i.d.R. NFC-Funktion des Smartphones)
- ggf. Drucker in Spezialfällen
- Kreditkarte
- evtl. hochzuladende Bescheinigungen oder Dokumente
Online-Antrag beim BfJ hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Weiterführende Links, Informationen:
Mehr zum Online-Antrag sowie den notwendigen Nachweisen
Broschüre Führungszeugnis online beantragen (PDF, 819KB, Datei ist barrierefrei)
Persönlich im Bürgeramt:
- ab Vollendung des 14. Lebensjahrs
- Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen
- Verwendungszweck für das Führungszeugnis kennen und ggf. mitbringen
- ggf. Postadresse und Aktenzeichen bzw. Sachbearbeiter/in der anfordernden Behörde kennen und mitbringen
Formulare / Downloads
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