Bassgitarre Der Elektrische Bass oder kurz E-Bass ist ein zumeist aus Holz gefertigtes Zupfinstrument. Der E-Bass gibt nur einen leisen Ton ab und muss wie die elektrische Gitarre verstärkt werden. Als Bassinstrument legt er in einem Musikensemble mit seinen tiefen Frequenzen das harmonische Fundament. Gitarre, E-Gitarre Bassgitarre Harfe Lehrer Hansjörg Gehring
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Die Pauschale wird direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt. Mit der Pauschale können auch Anschaffungen finanziert werden, wenn diese für die Teilhabe notwendig sind (z. B. spezielle Sportausrüstung). In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn es dem Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus der monatlichen Pauschale von 15 Euro und aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Wichtig: Die Leistung wird bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen auf Antrag erbracht. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Nachweis der Mitgliedschaft/Anmeldung Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Für Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können (maßgeblich sind die Regelungen zur Schulwegkostenfreiheit), werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung erbracht, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Dies betrifft in erster Linie Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 sowie Berufsfachschüler. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten in der Regel als Auslagenersatz. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II , Familien die für 3 und mehr Kinder Kindergeld erhalten, Sozialhilfeempfänger sowie grundsätzlich Leistungsberechtigte mit Kindern bis zur 10. Klasse wenden sich bitte direkt an das Amt 30 – Schulen, Sport und Mobilität-. Es gelten die Regelungen zur Schulwegkostenfreiheit. Genutzte Fahrkarten mit Angabe der Kosten Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres (August) und zum zweiten Schulhalbjahr (Februar) eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten. Die aktuellen Pauschalen liegen bei 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2024/2025 und 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 2025/2026. Die Höhe des Schulbedarfpakets wird jährlich zusammen mit den Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII fortgeschrieben.“ Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden. Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Nachweis über Schulbesuch (z. B. Schulbescheinigung) § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Tagespflege) besuchen, die tatsächlichen Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung übernommen werden. Die Unterstützung ist direkt an die jeweiligen Leistungserbringer zu zahlen. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Nachweis der regelm. gebuchten Mahlzeit mit Angabe der Kosten ( z.B. Anmeldebestätigung) Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten bzw. Kinderfreizeiten übernommen werden. Zu den Kindertageseinrichtungen zählen z.B. Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege. Kosten für eintägige Ausflüge werden als Geldleistung direkt an die Antragsteller gezahlt. Bei mehrtägigen Klassenfahrten erfolgt grundsätzlich eine Direktzahlung an den Leistungsanbieter (Schule/KiTa). Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Anmeldung/Beleg mit Angabe der Kosten und der Kontoverbindung der Schule/KiTa Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen (z. B. Versetzung in die nächste Klassenstufe oder Erreichen des jeweiligen Abschlusses). Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Eine schulische Bestätigung zu Eignung und Notwendigkeit ist vorzulegen. Die Unterstützung ist direkt an die Nachhilfeeinrichtung zu zahlen. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Bestätigung der Schule zur Notwendigkeit und Geeignetheit der Lernförderung Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Literatur zur Herrschaftsgeschichte Blickle, Peter: Memmingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Schwaben, Heft 4), München 1967, S. 231, 236-239 ( Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek) Lambacher, Johannes: Das Spital der Reichsstadt Memmingen. Geschichte einer Fürsorgeanstalt, eines Herrschaftsträgers und wirtschaftlichen Großbetriebes und dessen Beitrag zur Entwicklung von Stadt und Umland (Memminger Forschungen 1), Memmingen 1991 Kießling, Rolf: Die Stadt und ihr Land. Umlandpolitik, Bürgerbesitz und Wirtschaftsgefüge in Ostschwaben vom 14. bis ins 16. Jahrhundert (Städteforschung A 29), Köln / Wien 1989 (Abschnitt Memmingen: Eine Reichsstadt in Gemengelage, S. 266-529) Herrschaftsgeschichte des Memminger Raumes Zinsrodel St. Elisabeth 1315-1320 Stadtrecht 1396 "Hailtum" im Mittelalter
Hainrich Durricher von Memmingen und das Nibelungenlied Besitzvermerk in Handschrift C des Nibelungenliedes (Badische Landesbibliothek Karlsruhe) Das Nibelungenlied gehört zu den wichtigsten deutschen Kulturdenkmälern. Die Handschrift C der um 1200 niedergeschriebene Komposition frühmittelalterlicher Sagenkreise befindet sich heute in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Die Handschrift C hat für die Stadt Memmingen eine ganz besondere Bedeutung. Mit dem Besitzer-Vermerk aus dem 15. Jahrhundert "Hainrichen Durricher ist daz Buch" wird auf eine Memminger Familie verwiesen, die erstmals in Zinsrodeln des Memminger Kloster St. Elisabeth 1315 erscheint ("H. Durricher"). Weitere Generationen sind in den Quellen nachweisbar - zuletzt der Rat und Richter "Heinrich Duerracher", der 1458 ins Kloster Rohr bei Kelheim eintrat und dort 1474 verstarb. Als Vertreter des reichsstädtischen Patriziats war er Leser und Besitzer der berühmten Heldensaga. Der langjährige Memminger Stadtrat Erich Häring übergab im Februar 2011 ein originalgetreues Faksimile der Handschrift C der Stadt Memmingen. Literatur und Edition Blatt 1r der Handschrift C des Nibelungenliedes mit Exlibris "Joseph von Laszberg Ritter" (Badische Landesbibliothek Karlsruhe) Obhof, Ute: "Nibelungenlied" und "Nibelungenklage". Beschreibung der Handschrift Codex Donaueschingen 63 (C), in: Die "Nibelungenlied" - Handschrift C Codex Donaueschingen, hrsg. von der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe (Patrimonia 289, hrsg. von der Kulturstiftung der Länder), Karlsruhe 2005, S. 9-14 Heinzle, Joachim / Klein, Klaus / Obhof, Ute (Hrsg.): Die Nibelungen. Sage - Epos - Mythos, Wiesbaden 2003 Fechter, Werner: Das Publikum der mittelhochdeutschen Dichtung, Frankfurt/Main 1935 (Deutsche Forschungen 28), S. 69, 105 Hennig, Ursula (Hrsg.) Das Nibelungenlied nach der Handschrift C (Altdeutsche Textbibliothek 83), Tübingen 1977 Bumke, Joachim (Hrsg.): Die "Nibelungenklage". Synoptische Ausgabe aller vier Fassungen, Berlin/ New York 1999 Jahn, Joachim: Das Nibelungenlied und Memmingen, in: Memminger Geschichtsblätter 1985/86, S. 159-162 Quellen Digitale Reproduktion der Handschrift C ( http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/nib/uebersicht.html ) Archivalien im Stadtarchiv Memmingen, u.a: Zinsregister des Memminger Klosters St. Elisabeth 1315 (StadtA MM, D 9/2, "H. Durricher"), Amtsprotokoll der Reichsstadt Memmingen, 1397 ff. (StadtA MM, A 266/2 Bl. 86) Memminger Chronika, u.a.: Chronik des Erhart Wintergerst (Wiss. Stadtbibliothek Memmingen), Schorer, Christoph: Memminger Chronick, Ulm 1660 (digital reproduziert siehe Wolfenbütteler Digitale Bibliothek ( http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=drucke/150-44-hist-4s ), Eintrag zum Jahr 1458: "In dieser Zeit scheidet sich Heinrich Durracher (waren Geschlechter allhier) von seinem Weib / hat sie gehabt sibenzehen Jahr / waren beede jung und schön, und hatten genug. Ein jedes ging in ein Closter." Eintrag aus der Memminger Chronik des Christoph Schorer, Ulm 1660, zum Jahr 1458 Astronauten auf dem Mau Bauernartikel vor dem Rat Zollergarten 1775 Funde im Kreuzherrnkloster Schützen-Galerie Menschen auf den Straßen Stadtplan 1820 Dreißigjähriger Krieg Kriegsende 1945 Schießstätte Buchbinderfamilie Diesel Memmingens "Hölle" (Ober-)Bürgermeister Fey Nibelungenlied Memminger Hailtum
Am 1. Januar 2011 endete nach 85 Jahren die gemeindliche Zuständigkeit der Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten. Gleichzeitig wechselte auch die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden nun in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. An die Stelle der Lohnsteuerkarte ist die steuerliche Identifikationsnummer (SteuerId) getreten. Diese wird/wurde jedem durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und mit persönlich adressiertem Brief bekannt gegeben. Sollten sie Ihre SteuerId suchen, so finden sie diese zum Beispiel auf Ihrer letzten Lohnabrechnung auf einem Einkommenssteuerbescheid bei der Lohnabteilung des bisherigen Arbeitgebers Sie kann auch über folgenden Link innerhalb weniger Werktage neu zugesandt werden: www.identifikationsmerkmal.de Für weitere Informationen können Sie sich auch an die Finanzbehörden wenden: Finanzamt Memmingen Bodenseestraße 6 87700 Memmingen Tel: 08331/608-0 Fax: 08331/608-165 Email: poststelle@fa-mm.bayern.de