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Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Übernahme Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres (August) und zum zweiten Schulhalbjahr (Februar) eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten.

Die aktuellen Pauschalen liegen bei 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2024/2025 und 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 2025/2026.
Die Höhe des Schulbedarfpakets wird jährlich zusammen mit den Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII fortgeschrieben.“

Wichtig:

  • Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde.
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden.

Notwendige Unterlagen

  • Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Nachweis über Schulbesuch (z. B. Schulbescheinigung)

Rechtsgrundlagen

§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG

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