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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
41 Jugend und Familie (Jugendamt)
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Fax
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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Übernahme Mittagessen

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Tagespflege) besuchen, die tatsächlichen Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung übernommen werden.
Die Unterstützung ist direkt an die jeweiligen Leistungserbringer zu zahlen.
Wichtig:
- Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde.
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der regelm. gebuchten Mahlzeit mit Angabe der Kosten ( z.B. Anmeldebestätigung)
- Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
§ 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG
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