Die Stadt Memmingen übernimmt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Gebühren für die Kindertagesstätten teilweise oder ganz. Leistungsinhalt: Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Bedarfsgerechte Angebote für Kinder im schulpflichtigen Alter (Hortbesuch) Zumutbarkeitsprüfung: Die Kostenbeiträge können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Kindern oder Jugendlichen und den mit ihnen zusammenlebenden Eltern/Elternteilen bzw. den jungen Volljährigen nicht zuzumuten ist. Maßgeblich für die Zumutbarkeitsprüfung ist das bereinigte Einkommen nach §§ 82 bis 84 SGB XII sowie der Verordnung zu § 82 SGB XII, das die gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 bis 4 SGB VIII heranzuziehenden Personen erzielen. Zu beachten ist, dass das Kindergeld bei minderjährigen Kindern nach § 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XII dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird. Übersteigende Beträge gelten als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils. Für die Berechnung sind verschiedene Belege und Nachweise vorzulegen. Mit dem Kind oder Jugendlichen nicht zusammenlebende Elternteile werden in die Zumutbarkeitsprüfung nicht einbezogen (§ 90 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 4 SGB VIII); deren Einkommen bleibt also stets außer Ansatz. Wird ein Bedarf für mehrere Kinder einer Familie geltend gemacht, so ist für jedes Kind eine getrennte Berechnung durchzuführen. Grundsätzlich sind Kostenbeiträge nach § 90 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII den Eltern oder den Kindern immer dann nicht zuzumuten, wenn mindestens eine der folgenden Leistungen bezogen wird: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylbLG Kinderzuschlag nach § 6a BKGG Wohngeld nach dem WoGG SGB VIII
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Ausbildungen, die in der Regel auf einem abgeschlossenen Berufsabschluss aufbauen und zu einem höherwertigen öffentlich-rechtlichen Abschluss führen (Meister, Techniker, Fachwirt usw.). Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Bei Teilzeitausbildung werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst und bei Vollzeitausbildung zusätzlich finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt, die dann allerdings vom Einkommen und Vermögen des Teilnehmers sowie vom Einkommen seines Ehegatten abhängen. Für die Beantragung der Leistungen ist das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt bzw. des Landratsamtes zuständig, in dessen Bereich der Teilnehmer seinen ständigen Wohnsitz hat. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.aufstiegs-bafög.de sowie beim Amt für Ausbildungsförderung. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Anlässlich der anhaltend großen Nachfrage zum Thema Saatkrähen finden Sie hier mehr Informationen. Die knapp 1.500 Brutpaare sind bei Memminger Bürger:innen vor allem in der Brutzeit Anlass zur Beschwerde. Der Nestbau beginnt etwa im Februar und ist im März abgeschlossen. Darauf folgt bis April die Eiablage und Brut. Im Mai fliegen die Jungvögel aus, bis im Juni/Juli die Kolonie aufgelöst ist. Vor allem in der Brutzeit werden die Tiere in Siedlungsbereichen wegen ihren Rufen und Verschmutzungen durch Kot als störend empfunden. Die Stadt Memmingen hat einen Flyer erstellt, der hier zum Download zur Verfügung steht. Zudem informiert eine Pressemitteilung zum Thema. Bei der Eindämmung der Saatkrähen können Sie mithelfen, indem Sie die Nahrungsquellen für die Saatkrähen reduzieren. Offene Kompostanlagen und weggeworfene Essensreste stehen auf dem Speiseplan der Vögel. Für ergiebige Nahrungsquellen nehmen die Saatkrähen einen Weg bis 9 km auf sich. Eine Abdeckung dieser kann die Reproduktion senken. Vor Einzelmaßnahmen wird zudem gewarnt – zum einen sind diese ohne Genehmigung illegal, zum anderen führen diese unkoordinierten Maßnahmen oft zu Verschlechterungen. Die Stadt Memmingen bittet um Mithilfe und Verständnis. Pressemitteilung Saatkrähen Pressemitteilung Schirme zum Schutz vor Krähenkot Flyer Saatkrähen Vortrag Saatkrähen Umweltausschuss
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden im Rahmen der Sozialhilfe übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Zum Personenkreis der Verpflichteten zählen z. B. vertraglich Verpflichtete (z.B. Leibgeding) der Erbe unterhaltspflichtige Angehörige Personen, welche die Bestattung nach den ordnungsrechtlichen Bestimmungen veranlassen mussten. Zur Finanzierung der Bestattungskosten ist zunächst der Nachlass des Verstorbenen einzusetzen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit den Verpflichteten zugemutet werden kann, die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen. Kosten einer Bestattung können nur übernommen werden, wenn sie unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind. Hierbei wird der Aufwand für eine ortsübliche einfache Bestattung einschließlich aller öffentlich-rechtlichen Gebühren anerkannt. Nicht berücksichtigungsfähig sind z.B. Kosten für eine Todesanzeige, Sterbebilder oder Leichenschmaus. Hinsichtlich der Zuständigkeit gilt folgendes: Wenn die/der Verstorbene bis zum Tod Sozialhilfeleistungen erhalten hat, ist dieser Sozialhilfeträger auch für die Übernahme von Bestattungskosten zuständig. In allen anderen Fällen ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Die Stadt Memmingen ist damit nur dann zuständig, wenn sie für die/den Verstorbene(n) bis zum Tod Sozialhilfe gezahlt hat oder für Personen, die zu Lebzeiten keine Sozialhilfe erhalten haben, aber in Memmingen verstorben sind. Der Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten ist zeitnah, i.d.R. spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Sterbefall zu stellen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die oben genannten Ansprechpartner(innen). Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen informiert.
Für den Bereich der Stadt Memmingen können Sie verschiedene Parkausweise beantragen. Handwerkerparkausweise und Parkausweise für Sozialen Dienst: für Handwerksbetriebe, die im Stadtgebiet Memmingen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen ausführen. für Soziale Dienste: Als Anbieter von ambulanten Pflegediensten in der Altenpflege und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen. Bewohnerparkausweise: Sofern Sie ein Bewohner der Bewohnerparkzonen A, B oder C sind, können Sie für Ihr Fahr-zeug einen Bewohnerparkausweis für jeweils ein Jahr beantragen. Bewohner sind nur diejenigen Personen, die in dem ausgewiesenen Gebiet tatsächlich wohnen. Der Bewohnerparkausweis kann auch für ein nicht auf den Bewohner zugelassenes KFZ erteilt werden, wenn es von ihm ständig von seinem Wohnsitz aus benutzt wird. Pro Haushalt kann lediglich ein Parkausweis ausgestellt werden. Ausnahmegenehmigung – Haltverbotszone Memmingen-Ost Sofern Sie ein Anwohner der Haltverbotszone Memmingen-Ost sind, können Sie für Ihr Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis beantragen. Anwohner sind nur diejenigen Personen, die in dem ausgewiesenen Gebiet tatsächlich wohnen. Die Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis kann auch für ein nicht auf den Anwohner zugelassenes KFZ erteilt werden, wenn es von ihm ständig von seinem Wohnsitz aus benutzt wird. Online-Terminvereinbarung für Straßenverkehrsangelegenheiten
Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte zur folgenden Daten erteilen: Familienname Vornamen Doktorgrad und derzeitige Anschriften, sowie sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Übermittlungssperren: Sie können nachfolgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Angabe von Gründen widersprechen. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören Diese Übermittlungssperren gelten unbefristet und sind kostenfrei! Formulare hierzu gibt es im Einwohnermelde-/Passamt der Stadt Memmingen oder auch per Online-Antrag. Auskunftssperren: Die Melderegisterauskunft an Private (nicht Behörden) kann durch die Auskunftssperre eingeschränkt werden. Eine Eintragung ist nur möglich, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie schriftlich unter Angaben der Gründe im Einwohnermelde- und Passamt der Stadt Memmingen stellen. Die Erklärung kann auch per Online-Antrag abgegeben werden. Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt
Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan bildet die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Kommune. Ziel der Planung ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung auf Grundlage des zu erwartenden Bedarfs sowie übergeordneter Planungsvorgaben. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren aufgestellt. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 28.11.2025 rechtswirksam. Die in ihm dargestellten Siedlungsflächen umfassen zum einen den aktuellen Bestand, zum anderen aber auch die von der Stadt Memmingen für die Zukunft angedachten Siedlungsentwicklungen. Mit Fertigstellung des Flächennutzungsplans besteht jedoch kein Baurecht - erst mit Überführung der Darstellungen in eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden die Siedlungsausweisungen flächenscharf und für jedermann bindend. Das Planwerk des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet von Memmingen. Neben den klassischen Gebietstypen (Wohnbaufläche, gemischte, gewerbliche und Sonderbaufläche) werden in ihm auch größere Energiefreileitungen, Schutzgebiete, Bodendenkmäler und dergleichen nachrichtlich dargestellt, also aus übergeordneten Fachplanungen übernommen. In Memmingen werden über die Siedlungsflächen hinaus große Bereiche von Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen, die ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt sind und um Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und sonstige Flächennutzungen ergänzt, so dass jede Fläche im Stadtgebiet einer Nutzung zugeordnet ist. Landschaftsplan Darüber hinaus umfasst der Flächennutzungsplan auch Aussagen des Landschaftsplans. Der Landschaftsplan analysiert die Bestandssituation für die unterschiedlichen Belange des Natur- und Umweltschutzes, erkennt Konflikte und Defizite und leitet daraus entsprechende Maßnahmen ab. Diese werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplans integriert und erhalten damit gegenüber der Kommune selbst sowie gegenüber allen an der Neuaufstellung beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Verbindlichkeit.
Das Ausländeramt der Stadt Memmingen ist für Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig, welche durch die Regierung von Schwaben der Stadt Memmingen zugewiesen wurden. Derzeit (Stand 12/2023) betreibt und verwaltet die Regierung von Schwaben zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Memmingen. In Memmingen lebten zum 31.12.2023 511 Personen in dezentralen Unterkünften. Mit eingeschlossen sind in dieser Zahl auch Menschen deren Asylantrag genehmigt wurde, die jedoch noch keine andere Unterkunft gefunden haben. Unterbringung Die Stadt Memmingen stellte im Dezember 2023 25 dezentrale Unterkünfte zu Verfügung, in welchen Flüchtlinge untergebracht wurden. In dezentralen Unterkünften ist die Stadt Memmingen für die Einrichtung und den Gebäudeunterhalt zuständig. Hier hat die Stadt Memmingen Hausmeister angestellt, welche sich um den ordnungsgemäßen Zustand der Unterkunft kümmern. Auch werden Möbel zur Verfügung gestellt. Eigene Möbel sind in den dezentralen Unterkünften nicht gestattet. Möbel, die durch das Ausländeramt gestellt wurden, entsprechen den notwendigen Brandschutzbestimmungen. Andere Möbel können daher in den Unterkünften nicht akzeptiert werden, dies dient dem Schutz aller Bewohner/innen der dezentralen Unterkünfte. Asylbewerber müssen bis zur positiven Entscheidung über den Asylantrag in der zugewiesenen Unterkunft wohnen. Anschließend ist das Ausländeramt oder die Regierung von Schwaben berechtigt, die Unterbringung zu beenden. Bei Ablehnung des Antrages besteht weiterhin die Pflicht zur Wohnsitznahme in der zugewiesenen Unterkunft. Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens ist der Aufenthalt auf den Bezirk des Ausländeramtes (Stadt Memmingen und Landkreis Unterallgäu) beschränkt. Zur Vorsprache bei Behörden oder Gerichten außerhalb dieses Bereichs ist keine Genehmigung erforderlich. Sobald ein Ausländer sich länger als drei Monate erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhält, kann er sich ohne Erlaubnis innerhalb von Deutschland bewegen. Er ist jedoch weiterhin verpflichtet, seinen Wohnsitz in der zugewiesenen Unterkunft in Memmingen zu nehmen. Eine Befreiung von der Wohnsitznahmepflicht kann unter anderem erfolgen, wenn der Lebensunterhalt durch eigene Mittel gesichert wird und über das Asylverfahren noch nicht entschieden wurde. Möchte ein Asylbewerber in einen anderen Landkreis oder in ein anderes Bundesland umziehen, muss ein Umverteilungsantrag beim Ausländeramt gestellt werden. Dieses leitet den Antrag anschließend an die Regierung von Schwaben zur weiteren Bearbeitung weiter. Umzüge innerhalb der städtischen Unterkünfte werden oftmals durch das Ausländeramt organisiert. Hier ist oft der Fall, dass der soziale Frieden in der Unterkunft gewahrt werden muss, oder durch Familiennachzug größere Räume benötigt werden. Auch kann durch Schließung einzelner Unterkünfte ein Umzug notwendig werden. Finanzielle Leistungen Finanzielle Leistungen erhalten Asylbewerber durch das Sozialamt der Stadt Memmingen. Dies wird in Form von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erbracht. Asylverfahren Über die Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine Beschleunigung der Verfahren ist durch das Ausländeramt nicht möglich. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag ablehnt und eine Ausreiseaufforderung erlässt, hat das Ausländeramt die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu prüfen und durchzuführen. Bei einer Anerkennung als Flüchtling werden ein Reiseausweis und ein Aufenthaltstitel erteilt. Diese sind beim Ausländeramt direkt zu beantragen. Arbeit und Ausbildung Solange ein Asylbewerber in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen muss, darf er nicht arbeiten. Das gilt auch für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, gleichgültig wie lange sie schon im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind. Nach drei Monaten können Asylbewerber, sofern sie nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Hierzu müssen diese die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Unterlagen über Ihre Identität vorlegen. Ohne Nachweis über die tatsächliche Identität ist in der Regel keine Arbeitsgenehmigung möglich. Das Ausländeramt beteiligt anschließend die Agentur für Arbeit und entscheidet über die Arbeitsgenehmigung. Auch für Praktika, außer diese finden in einem schulischen Rahmen statt, ist eine Genehmigung erforderlich. Hier ist auch die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorzulegen. Die Genehmigung einer Ausbildung ist ebenfalls beim Ausländeramt unter Vorlage der entsprechenden Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvertrag oder Absichtserklärung eines Unternehmens sowie Identitätsnachweise) zu beantragen. Betreuung Soziale Betreuung erhalten die Asylbewerber und Flüchtlinge in Memmingen durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stadt Memmingen, den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. und die Freiwilligenagentur „Schaffenslust“ sowie viele weitere Personen, welche sich ehrenamtlich betätigen. Die Mitarbeiter/innen des Ausländeramtes sind zusätzlich regelmäßig im Rahmen der Außendienste in den dezentralen Unterkünften und dienen ebenfalls als Ansprechpartner bei vielen Fragen.
Häufige Themen in der Beratung sind: Alltägliche Erziehungsfragen und –unsicherheiten Schul- und Leistungsprobleme Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten Medien-, Alkohol- und Drogenkonsum Essstörungen Mobbing Familienkonflikte Paarkonflikte Eltern/Kind-, Geschwister- und Generationenkonflikte Trennung und Scheidung Alleinerziehen Konflikte in Adoptiv- und Pflegefamilien Konflikte in Familien mit Migrationshintergrund Im speziellen Einzelfall Option zusätzlich zur pädagogischen Beratung auch damit verbundenes therapeutisches Hilfsangebot evtl. möglich. Eltern können sich gemeinsam oder allein anmelden. Auch Kinder und Jugendliche können sich ggf. eigenständig an uns wenden. Unser Beratungsangebot steht kostenfrei allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen offen. Es bedarf keiner Empfehlung oder Überweisung. Sämtliche Mitarbeiter/innen unterliegen strengsten gesetzlichen Schweigepflichten. Darüber hinaus bieten wir Zusammenarbeit und Coaching mit pädagogischen Fachkräften an. 12 Kinderwünsche an getrennt lebende Eltern Hilfesuchende aus dem Landkreis wenden sich bitte an die Beratungsstelle der Katholischen Jugendfürsorge
Haben Sie in Memmingen eine defekte Straßenleuchte bemerkt? Defekte Leuchtstelle melden Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Straße, welche Leuchte genau defekt ist. Eine Hausnummerangabe ist dabei sehr hilfreich. Die Beleuchtung wird nicht durch das Tiefbauamt selbst repariert sondern durch die LEW. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn sie nicht sofort wieder leuchtet. Eine Reparatur kann ab Ihrer Meldung zwischen 1 und 14 Tage dauern. Bei sonstigen Störungen der Straßenbeleuchtung bitte die Zentrale Störstelle der LEW Netzservice GmbH , Tel.: 08331 851-220 verständigen! Das Tiefbauamt ist zuständig für den Neubau, Erneuerung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Memmingen einschl. aller Stadtteile. Die Straßenbeleuchtung besteht aus ca. 5.000 Lichtpunkten. Sie wird durch einen zentralen Schaltbefehl der Lechwerke AG entsprechend der Jahreszeit ein- und ausgeschalten. Für die Anlieger entstehen Kosten bei Neubau (gem. BauGB und Erschließungsbeitragsrecht) bzw. Erneuerung, in Verbindung mit einer Straßenbaumaßnahme (gem. Ausbaubeitragssatzung) der Straßenbeleuchtung. Ausbaubeitragssatzung Wichtiger Hinweis: Jedes Jahr werden durch Vandalismus, Unfallflucht etc. Schäden an der Straßenbeleuchtung der Stadt Memmingen von weit mehr als 10.000 ? verursacht. Das hat zur Folge, dass für neue Investitionen und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung insgesamt weniger Geld zur Verfügung steht. Helfen Sie uns! Wir bitten Sie bei Beobachtungen von vorsätzlichen Sachbeschädigungen und Unfallflucht bei denen Straßenlampen beschädigt wurden an das Tiefbauamt, die Lechwerke, oder die Polizei zu melden. Eine zeitnahe Meldung mit Angabe des amtlichen Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen ist sehr hilfreich. Für eine Meldung, die zur Ermittlung und Überführung des Schädigers bzw. Unfallverursachers (bei Unfallflucht) führt, wird eine Belohnung von 100 ? ausgelobt.