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Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Ausbildungen, die in der Regel auf einem abgeschlossenen Berufsabschluss aufbauen und zu einem höherwertigen öffentlich-rechtlichen Abschluss führen (Meister, Techniker, Fachwirt usw.). Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Bei Teilzeitausbildung werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst und bei Vollzeitausbildung zusätzlich finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt, die dann allerdings vom Einkommen und Vermögen des Teilnehmers sowie vom Einkommen seines Ehegatten abhängen. Für die Beantragung der Leistungen ist das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt bzw. des Landratsamtes zuständig, in dessen Bereich der Teilnehmer seinen ständigen Wohnsitz hat. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.aufstiegs-bafög.de sowie beim Amt für Ausbildungsförderung.
Rechtsgrundlagen
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
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