Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus. Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig. Die Übersendung des Führungszeugnisses an eine von der antragstellenden Person mitgeteilte c/o Anschrift in Deutschland ist möglich. Ein zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beantragtes Führungszeugnis wird unmittelbar an die deutsche Behörde übersandt. Inhalt und Aussehen: Der Inhalt eines Führungszeugnisses richtet sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) . Muster Führungszeugnis Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es? Als Privatführungszeugnis dient es zum Beispiel der Vorlage beim künftigen Arbeitgeber. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich der Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Es wird der Behörde unmittelbar zugesandt. Im erweiterten Führungszeugnis werden bestimmte Verurteilungen aufgeführt, die insbesondere wegen der geringen Strafhöhe in einem regulären Führungszeugnis nicht enthalten wären. Dabei handelt es sich um Verurteilungen aufgrund von Straftatbeständen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevant sind. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein) oder wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaats in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht 13,00 Euro Online beim Bundesamt für Justiz (BfJ): ab Vollendung des 16. Lebensjahrs und Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (freischaltbar beim Bürgeramt) Ausweisapp und Kartenlesegerät (i.d.R. NFC-Funktion des Smartphones) ggf. Drucker in Spezialfällen Kreditkarte evtl. hochzuladende Bescheinigungen oder Dokumente Online-Antrag beim BfJ hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de Weiterführende Links, Informationen: Mehr zum Online-Antrag sowie den notwendigen Nachweisen Broschüre Führungszeugnis online beantragen (PDF, 819KB, Datei ist barrierefrei) Persönlich im Bürgeramt: ab Vollendung des 14. Lebensjahrs Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen Verwendungszweck für das Führungszeugnis kennen und ggf. mitbringen ggf. Postadresse und Aktenzeichen bzw. Sachbearbeiter/in der anfordernden Behörde kennen und mitbringen Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt
Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen (z. B. Versetzung in die nächste Klassenstufe oder Erreichen des jeweiligen Abschlusses). Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Eine schulische Bestätigung zu Eignung und Notwendigkeit ist vorzulegen. Die Unterstützung ist direkt an die Nachhilfeeinrichtung zu zahlen. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Bestätigung der Schule zur Notwendigkeit und Geeignetheit der Lernförderung Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Terminanfrage per E-Mail an gesundheitsamt@memmingen.de oder telefonisch unter 08331/ 850-940 Zur endgültigen Terminbestätigung und Erstellung der Bescheinigung über die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung benötigt das Gesundheitsamt folgende Daten bis spätestens Montag 08:00 Uhr vor der Belehrung per E-Mail: Nachname Vorname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße und Hausnummer Telefonnummer Die Belehrung findet im Vortragsraum des MeWo-Parks, Buxacher Str. 16 in Memmingen statt. Eingang direkt links neben der Bäckerei Brommler. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen pro Veranstaltung begrenzt. Bitte planen Sie für die Belehrung an sich sowie die Anmeldung und Bezahlung vor Ort einen Zeitraum von 08:45 Uhr bis 09:45 Uhr ein. Die Termine für die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG finden Sie unter Formulare/Downloads. Kosten: 16,00 € pro Person in bar Personalausweis oder Pass mitbringen
Menschen aus dem Stadtgebiet Memmingen können sich an die Sozialpädagoginnen des Gesundheitsamts wenden und eine Beratung nach dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG) erhalten: in seelischen Konfliktsituationen und Lebenskrisen mit einer psychischen Erkrankung bei Suchtproblemen mit altersbedingten Beeinträchtigungen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Die Beratung ist eine erste Orientierung, die zum einen die krankheitsbedingten Erfordernisse und Beeinträchtigungen ergründen kann und Hilfen zu vermitteln versucht. Sie will aber auch die vorhandenen Fähigkeiten und Erfahrungen jedes Einzelnen mit einbeziehen, so dass sich das weitere Hilfesystem besonders daran ausrichtet, was eigenständig erledigt werden kann oder mit fremder Hilfe für sich wirklich benötigt wird. Wir unterstützen Sie, geeignete Angebote, Einrichtungen und Stellen zu finden, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe anbieten. Wir unterliegen der Schweigepflicht Wir beraten kostenlos Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an In akuten Krisensituationen: https://www.krisendienste.bayern/schwaben/
Sie haben Post von Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung bekommen und wissen damit wenig anzufangen? Jede/r Versicherte soll frühzeitig über ihre/seine Ansprüche informiert sein. Deshalb gibt es mittlerweile die regelmäßigen Mitteilungen der Rentenversicherung in Form von "Renteninformation" und "Rentenauskunft". Diese machen aber nur Sinn, wenn die Daten auf einem geklärten Versicherungskonto (s.o.) beruhen. Gerne erläutern wir Ihnen die enthaltenen Zahlen und klären Sie über evtl. bestehende Ansprüche auf. Manchmal fehlt nicht mehr viel für einen, vielleicht auch vorzeitigen, Anspruch - bei uns können Sie Auskunft in dieser Sache erhalten. Da wir von der Rentenversicherung unabhängig arbeiten haben wir leider keinen direkten Zugriff auf die gespeicherten Daten - Sie sollten die übersandten Unterlagen also unbedingt vollständig mitbringen! Auch können wir Ihnen nicht seitenlange Probeberechnungen erstellen und überreichen - wir möchten, dass Sie das Prinzip verstehen und Ihre Rechte oder Gestaltungsmöglichkeiten eigenverantwortlich nutzen können. Natürlich unterstützen wir Sie bei den notwendigen Formalitäten.
Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) beantragt werden. Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn eine Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt ist und diese bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde auch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden. Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis Apotheke mit Angaben, ab wann Sie welche Apotheke in welcher Eigenschaft (Eigentümer, Pächter, etc.) betreiben wollen Urkunden Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), ggf. Promotionsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) Ärztliches Zeugnis Hierin muss ausdrücklich vermerkt sein, dass Sie körperlich und geistig zur Führung einer Apotheke geeignet, sowie frei von Suchterkrankungen sind Auszug aus dem Gewerbezentralregister Amtliches Führungszeugnis Personalausweis oder Reisepass Bestätigung der Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Stellungnahme zur Zuverlässigkeit Eidesstattliche Versicherung Damit versichern Sie, dass Sie keine Vereinbarung getroffen haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen und dass Sie den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf behördliches Verlangen auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorgelegt haben. Die eidesstattliche Versicherung ist am besten der Kreisverwaltungsbehörde gegenüber persönlich abzugeben Erklärung über das Betreiben anderer Apotheken Es ist schriftlich mitzuteilen, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben Lebenslauf mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere Nachweis der pharmazeutischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre vor Antragstellung Pläne Amtlicher Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe(nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke) Bauzeichnung der vorgesehenen Betriebsräume Der Verwendungszweck, sowie die jeweilige Größe (qm) der Räume ist anzugeben. Allerdings wird dies in der Regel nur bei neuerrichteten Apotheken benötigt Raumnachweis (Original oder beglaubigte Kopie) Nachweis über die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Apotheke (Original oder beglaubigte Kopie) als Eigentümer der Apotheke: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Testament als Pächter der Apotheke: Pachtvertrag Erklärung des Verpächters: Der Verpächter hat der Kreisverwaltungsbehörde schriftlich eine Erklärung über den Grund zur Verpachtung abzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ApoG) als Verwalter der Apotheke: Verwaltungsvertrag Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Samenspenderregistergesetzes sowie des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB) § 1 Abs. 2, 2 und 6 Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie LKW’s mit Anhänger nicht verkehren (§ 30 Abs. 3 StVO). Eine Ausnahmegenehmigung kann nur gewährt werden, wenn dringende Erfordernisse vorliegen, die eine Fahrt an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen rechtfertigen. Private Bedürfnisse oder wirtschaftliche Überlegungen zählen hier nicht dazu. Darüber hinaus dürfen LKW’s auch in der Haupt-Ferienzeit nicht immer fahren. Dies gilt auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres, in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Ferienreiseverordnung). Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist ein Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 € vorgegeben. Die Gebühr im Einzelfall richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde und dem Nutzen es Antragstellers. Schriftlicher Antrag Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Kopie Nachweis des Auftraggebers über die Dringlichkeit des Transportes
Bodenrichtwerte im Internet abrufbar Sie möchten ein Grundstück kaufen und interessieren sich dafür, wie teuer Bauland ist? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich den sogenannten Bodenrichtwert anzusehen. Dabei handelt es sich - wie der Name schon sagt - jedoch lediglich um einen Richtwert, der nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen muss. Links zur Suche der Bodenrichtwerte https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=pl_bau&catalogNodes=1322&bgLayer=atkis&layers=a818e80e-78b7-4b21-8c15-d5f8abe6c420&E=589078.09&N=5319675.06&zoom=10 oder http://maps.memmingen.de/tinyurl/Nf Die Bodenrichtwerte stellt Ihnen die Stadt Memmingen kostenlos online über das "Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem VBORIS" zur Verfügung. Wenn Sie die Angaben in Papierform benötigen, so können Sie diese ebenfalls über die Internetplattform beim Gutachterausschuss anfordern. Hierfür kommen allerdings Kosten in Höhe von 30 Euro auf Sie zu.
Sie möchten ein Importfahrzeug zulassen. Voraussetzung ist die Identifikation des Fahrzeuges. Diese hat durch Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, o.ä.) zu erfolgen. Ausländische Fahrzeugdokumente (bei Neufahrzeugen nicht unbedingt vorhanden) EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis) eVB-Code Personalausweis des Fahrzeughalters Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) Vollmacht für den Beauftragten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Nur für Gebrauchtfahrzeuge: Ausländische Kennzeichen (falls noch zugelassen im Ausland) Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung falls in Deutschland diese fällig gewesen wäre (PKW in der Regel: 3 Jahre ab Erstzulassungsdatum) Wenn das Fahrzeug nicht aus einem EU-Land kommt zusätzlich: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung Gutachen nach §21 StVZO Hat das Fahrzeug einen Kilometerstand von unter 6.000 Kilometern oder ist die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Zulassung unter 6 Monate, müssen Sie uns den Vordruck zur Umsatzsteuer ausfüllen. Bitte setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.
Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres (August) und zum zweiten Schulhalbjahr (Februar) eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten. Die aktuellen Pauschalen liegen bei 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2024/2025 und 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 2025/2026. Die Höhe des Schulbedarfpakets wird jährlich zusammen mit den Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII fortgeschrieben.“ Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden. Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Nachweis über Schulbesuch (z. B. Schulbescheinigung) § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen