Das Team der Tourist Information hilft Ihnen gerne bei touristischen Fragen und Anliegen. Bei uns erhalten Sie kostenfreie Stadtpläne aus der Innenstadt und der näheren Umgebung. Die Marketingabteilung der Tourist Information Memmingen kümmert sich um verschiedene Themen im Bereich Marketing/Presse. Darunter fällt die Pflege der Internetseite der Stadt Memmingen im Bereich Tourismus und Freizeit, Anzeigenbuchung in Magazinen, Entwerfen von Printanzeigen, Bearbeitung von Presseanfragen, Erfassung touristischen Zahlen in Memmingen und Erstellen von Statistiken, Onlinemarketing mit Bearbeitung von Einträgen in verschiedenen Portalen, Verwaltung des Bildmaterials, Verwaltung Eishalle im Bereich Werbung, Verwaltung des Prospektmaterials, Präsentation der Stadt Memmingen auf Tourismusmessen, Organisation von Pressereisen, Marketingaktionen und touristischen Projekten, Meldung Künstlersozialabgabe, Teilnahme an Sitzungen, Pflege verschiedenen Kooperationspartner
Tritt der Tod in einer Memminger Wohnung ein, so ist sofort ein in Memmingen zugelassener Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Sofern der Tod im Klinikum oder in einem Altenheim eintritt, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung. Für die Versorgung des Verstorbenen muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden, das auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt. In der Stadt Memmingen haben folgende Bestattungsinstitute eine Niederlassung: Bestattungen Bayer: Hohenstaufenstraße 14, 87700 Memmingen Tel: 08331/61078 Fax 08331/69403 Bestattungen Gredler: Dr.-Karl-Lenz-Str.31, 87700 Memmingen Tel: 08331/4989199 Fax 08331/4989152 Bestattungen Sandleitner: Schweizer Berg 6, 87700 Memmingen Tel: 08331/84033 Fax 08331/84063 Bestattungsinstitut Spandl: Bismarckstraße 44, 87700 Memmingen Tel: 08331/3132 Bestattungen Steib und Schauppel: Bismarckstraße 17, 87700 Memmingen Tel: 08331/901039 Fax:08331/901035 Sie können auch ein auswärtiges Bestattungsinstitut beauftragen. Deren Anschriften können Sie den amtlichen Adress- und Telefonbüchern, dem Internet usw. entnehmen. Die Wahl eines Bestattungsinstitutes ist ausschließlich Sache der Hinterbliebenen. Anzeige des Sterbefalles und Urkundenvorlage Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zur Beurkundung angezeigt werden; Todesfälle im Stadtgebiet von Memmingen, einschließlich der Stadtteile, beim Standesamt Memmingen. Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Die Anzeige ist mündlich zu erstatten. Wurde ein Bestatter damit beauftragt, kann dieser auf Wunsch der Hinterbliebenen die Anzeigeformalitäten erledigen. Die Anzeige eines Sterbefalles im Klinikum Memmingen nimmt dort das Büro ?Verwaltung? vor. Die Hinterbliebenen haben die notwendigen Unterlagen entweder beim Bestattungsunternehmen oder beim Standesamt vorzulegen. Für die Eintragung eines Sterbefalles in das Sterberegister sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: Todesbescheinigung des Arztes bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standesamt Memmingen geführt werden.
Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben. Voraussetzungen: Zuverlässigkeit und Eignung Ein Jagdschein/Falknerjagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung. Jagdhaftpflichtversicherung Die Erteilung des Jagdscheins/Falknerjagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen. Jagdscheine: Tagesjagdschein 15,00 € Jahresjagdschein normal 60,00 € Jahresjagdschein ermäßigt 6,00 € 3-Jahresjagdschein normal 150,00 € 3-Jahresjagdschein ermäßigt 15,00 € Jugendjagdschein, einjährig 37,50 € Falknerscheine: Jahresfalknerschein 15,00 € 3-Jahresfalknerschein 40,00 € Neuantrag: Prüfungszeugnis staatl. Jägerprüfung Versicherungsbescheinigung über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung 1 Passbild Verlängerung: Vorhandener Jagdschein Versicherungsbescheinigung über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung Zu Beachten: Enthält der vorhandene Jagdschein keine Verlängerungsmöglichkeit mehr, ist zusätzlich ein Passbild erforderlich. § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) Art. 28 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) Die Jägerprüfung
Alle Anlagen im Geltungsbereich der Bayerischen Bauordnung sind u.a. so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Darüber hinaus sind weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften, sowohl formeller als auch materieller Art, zu beachten. Das Bauordnungsamt überprüft stichprobenartig und nach eigenem Ermessen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, die Übereinstimmung der Bauausführung mit den genehmigten Unterlagen sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten vor Ort. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt bzw. sollte entgegen den genehmigten Unterlagen bzw. den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen gebaut werden bzw. worden sein, werden geeignete Maßnahmen eingeleitet um die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu gewährleisten.
Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen erhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr beantragen. Die Befreiung bzw. Ermäßigung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag. Für die Bearbeitung des Antrages auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio mit Sitz in Köln zuständig. Das Sozialamt ist grundsätzlich nur beratend tätig und ist nur in bestimmten Fallkonstellationen (siehe unten) aktiv in das Antragsverfahren eingebunden. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Entscheidung über eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung der Rundfunkgebühr erfolgt immer durch den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. Folgende Personen können aus sozialen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe) oder Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII oder Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem BaföG oder Empfänger von Berufsausbildungsförderung nach dem BAB oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III und nicht bei den Eltern wohnen Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Die genaue Beschreibung der Personenkreise, die eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen können, finden Sie auf der Internetseite des Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. Menschen, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Sollten diese Menschen eine der oben genannten Sozialleistungen erhalten, können sie auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Wer keine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 RBStV beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des monatlich zu entrichtenden Rundfunkbeitrages ist. Das Antragsformular auf Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht können Sie online über die Homepage des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio ausfüllen und anschließend ausdrucken. Dort erhalten Sie auch umfangreiche Informationen zu den Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist mit dem Nachweis über das Vorliegen einer Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung an folgende Adresse zu senden: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vorliegen einer Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nachzuweisen. Zum einen besteht die Möglichkeit dem Befreiungsantrag eine von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte "Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" im Original als Nachweis über den Sozialleistungsbezug beizufügen. Für diesen Fall ist eine Vorsprache im Sozialamt nicht mehr nötig. Alternativ haben Sie u.a. auch die Möglichkeit, die Nachweise, d.h. den Bescheid über die Bewilligung der maßgeblichen Sozialleistung oder den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" im Original im Sozialamt vorzulegen. Es wird dann unten im roten Bereich des Antragsformular bestätigt, dass das Originaldokument vorgelegen hat. Für diesen Fall reicht es aus, wenn Sie dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung der Rundfunkgebühr eine einfache Kopie des Bescheides über die Bewilligung der maßgeblichen Sozialleistung oder des Schwerbehindertenausweises beifügen. Personen, denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 - 10 RBStV genannten sozialen Leistung wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze um weniger als die monatlich zu entrichtende Rundfunkgebühr versagt wurde (sog. Härtefälle ), können die Vorlage der Befreiungsvoraussetzungen durch die Übersendung des entsprechenden Ablehnungsbescheides bzw. einer entsprechenden Bescheinigung der Behörde nachweisen. In der Regel gilt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages, solange die Leistung gewährt wird. Bevor sie ausläuft, ist rechtzeitig ein neuer Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen. Homepage des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Straßenverkehr/Schiene Lärm kann die Lebensqualität beeinträchtigen und sogar gesundheitliche Folgen verursachen. Der Straßenverkehr stellt in Deutschland eine der Hauptlärmquellen dar. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gibt Grenzwerte vor, die für den Neubau oder bei wesentlichen Veränderungen von Straßen verbindlich sind: an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags: 57 dB(A) nachts: 47 dB(A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags: 59 dB(A) nachts: 49 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags: 64 dB(A) nachts: 54 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 69 dB(A) nachts: 59 dB(A) Einen Anspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Straßen gibt es in Deutschland nicht. Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes kann als freiwillige Leistung gewährt werden, wenn folgende Auslösewerte überschritten werden: an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten tags: 64 dB(A) nachts: 54 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten tags: 66 dB(A) nachts: 56 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 72 dB(A) nachts: 62 dB(A) Im Lärmbelastungskataster des Bayerischen Landesamts für Umwelt können Sie prüfen, wie die Immissionswerte, die von Bundesfernstraßen verursacht werden, in Ihrer Gegend sind: https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de Mittagsruhe Eine Verordnung, die z.B. Haus- und Gartenarbeiten in der Mittagszeit untersagt, gibt es in Memmingen nicht. Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung dürfen in bestimmten Gebieten Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler in der Zeit von 07 – 09 Uhr, 13 – 15 Uhr und 17 – 20 Uhr nur betrieben werden, wenn das Gerät ein entsprechendes Umweltzeichen hat. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/32._BImSchV.pdf Lärm von Kinder- und Jugendspieleeinrichtungen Für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung im Freien, die überwiegend Jugendlichen zur Freizeitgestaltung, insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung, dienen, gelten keine Grenz- oder Richtwerte für Geräuschimmissionen. Die Lärmimmissionen aus diesen Einrichtungen ist als sozialadäquat hinzunehmen. Geregelt ist dies in Bayern im Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtugen (KJG). 16. BImSchV 32. BImSchV BayKJG https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/ https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/ https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKJG
Bei Reisen innerhalb Europas benötigt Ihr Tier den EU-Heimtierausweis. Er enthält u.a. die Registriernummer (Mikrochip) des Tieres sowie den Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu berechtigte Tierarzt aus. Es dürfen maximal 5 Tiere mitgeführt werden, die nicht zur Abgabe an einen neuen Besitzer bestimmt sind. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, ob weitere Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland gelten. Achtung: auch bei Rückkehr aus einem Drittland in die EU gelten unterschiedliche Bestimmungen je nach Tollwutstatus des Drittlandes. Das Veterinäramt ist Ihr Ansprechpartner für amtliche Gesundheitsbescheinigungen für ihre Tiere sowohl bei Reisen als auch beim Verbringen von Tieren dauerhaft ins Ausland. Weitere Informationen: Spezielle Einreisebestimmungen der unterschiedlichen Reiseländer wie Maulkorbpflicht oder Behandlung gegen Fuchsbandwurm Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Europäische Union
Häufige Themen in der Beratung sind: Alltägliche Erziehungsfragen und –unsicherheiten Schul- und Leistungsprobleme Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten Medien-, Alkohol- und Drogenkonsum Essstörungen Mobbing Familienkonflikte Paarkonflikte Eltern/Kind-, Geschwister- und Generationenkonflikte Trennung und Scheidung Alleinerziehen Konflikte in Adoptiv- und Pflegefamilien Konflikte in Familien mit Migrationshintergrund Im speziellen Einzelfall Option zusätzlich zur pädagogischen Beratung auch damit verbundenes therapeutisches Hilfsangebot evtl. möglich. Eltern können sich gemeinsam oder allein anmelden. Auch Kinder und Jugendliche können sich ggf. eigenständig an uns wenden. Unser Beratungsangebot steht kostenfrei allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen offen. Es bedarf keiner Empfehlung oder Überweisung. Sämtliche Mitarbeiter/innen unterliegen strengsten gesetzlichen Schweigepflichten. Darüber hinaus bieten wir Zusammenarbeit und Coaching mit pädagogischen Fachkräften an. 12 Kinderwünsche an getrennt lebende Eltern Hilfesuchende aus dem Landkreis wenden sich bitte an die Beratungsstelle der Katholischen Jugendfürsorge
Ungewollt schwanger: Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB Eine Schwangerschaft verändert die gesamte Lebenssituation. Bei einer ungeplanten und/oder ungewollten Schwangerschaft können Konflikte, Partnerschaftsprobleme und Probleme im familiären Umfeld entstehen. Auch finanzielle Notlagen, Wohnungsprobleme und Schwierigkeiten mit Ausbildung, Studium oder Beruf werden oft als belastend empfunden. Eine ungewisse Zukunftsperspektive und Überforderung können eine Entscheidung erschweren. Die Beratung ist ergebnisoffen - wir unterstützen Sie dabei, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Auch bei Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch stehen wir Ihnen mit unserem Beratungsangebot zur Verfügung. Ein Beratungsnachweis nach § 219 StGB wird auf Wunsch ausgestellt. 24-Stunden Hilfehotline: Telefon: (08 00) 4 04 00 20 Hilfetelefon Schwangere in Not, rund um die Uhr, in 18 Sprachen https://www.hilfetelefon-schwangere.de/ https://www.schwanger-in-bayern.de/kein-kind/abbruch/index.php Broschüre Pro Familia Schwangerschaftsabbruch
Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschließlich der Krankenversorgung und sonstiger Bedarfe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie sonstigen Ausländerinnen und Ausländern ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung erfolgt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz. Es kommen folgende Leistungen in Betracht: Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs in Form einer Bezahlkarte Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege in Form einer Bezahlkarte Gewährung von Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat (i.d.R. als Sachleistung) Gewährung von Krankenhilfeleistungen Gewährung von sonstigen Leistungen Die Stadt Memmingen ist grundsätzlich nur für Personen zuständig, die einer von der Regierung von Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkunft oder einer von der Stadt Memmingen betriebenen dezentralen Unterkunft im Stadtbereich zugewiesen sind oder die mit einer entsprechenden Erlaubnis in einer eigenen Wohnung im Stadtbereich wohnen. Anfragen zu aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an das Ausländeramt der Stadt Memmingen.