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- 001 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
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Baukontrolle
Alle Anlagen im Geltungsbereich der Bayerischen Bauordnung sind u.a. so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Darüber hinaus sind weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften, sowohl formeller als auch materieller Art, zu beachten.
Das Bauordnungsamt überprüft stichprobenartig und nach eigenem Ermessen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, die Übereinstimmung der Bauausführung mit den genehmigten Unterlagen sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten vor Ort. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt bzw. sollte entgegen den genehmigten Unterlagen bzw. den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen gebaut werden bzw. worden sein, werden geeignete Maßnahmen eingeleitet um die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu gewährleisten.
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