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Stadt Memmingen:Das Gesundheitsamt

38 Gesundheitsamt

38 Gesundheitsamt

08331/850-2300
08331/850-2349

Buxacher Straße 16
87700 Memmingen

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Leitung

Frau Dr. Schönhals

38 Gesundheitsamt

Weitere Informationen

Dienstleistungen

Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern und zuständig für die Stadt Memmingen.

Das Gesundheitsamt bietet verschiedene Beratungsangebote an, unter anderem zu folgenden Themen:

  • HIV-und AIDS-Prävention, Prävention bei sexuell übertragbaren Krankheiten
  • Schwangerenberatung, allgemeine Beratung nach der Geburt des Kindes, Fragen zu Verhütung und Familienplanung
  • Psychosoziale Erstberatung in seelischen Konfliktsituationen und Lebenskrisen, bei einer psychischen Erkrankung, bei Suchtproblemen, mit altersbedingten Beeinträchtigungen, mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankungen
  • Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Personen erforderlich, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Diese Belehrung dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen

  • Schuleingangsuntersuchung (SEU)

Die Schuleingangsuntersuchung hat das Ziel, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festzustellen. Sie soll zeigen ob ein Kind den schulischen Anforderungen gewachsen ist oder ob es in bestimmten Bereichen noch besondere Förderung und/oder Unterstützung benötigt. Alle Kinder die schulpflichtig sind erhalten ein Schuleingangsscreening im Gesundheitsamt.

  • BTM-Bescheinigungen

Viele Patienten müssen aufgrund einer Erkrankung regelmäßig Arzneimittel einnehmen – auch bei Reisen ins Ausland. Zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen unterliegt der Verkehr mit Arznei- und Betäubungsmitteln in Deutschland jedoch strengen Vorschriften. Grundsätzlich können ärztlich verordnete Betäubungsmittel in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf mitgeführt und nach Deutschland wieder eingeführt werden, damit die medizinische Versorgung des Patienten sichergestellt ist.

  • Amtsärztliche Untersuchungen /Gutachten

Im Auftrag von Behörden werden amtsärztliche Gutachten erstellt z.B Einstellungsuntersuchungen für Beamte, schulärztliche Untersuchungen für Prüfungsverhinderung und Schulfähigkeit

  • Infektionsschutz

Ziel ist es Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen oder die Weiterverbreitung zu verhindern. das Gesundheitsamt ist für die Beratung, Aufklärung und die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zuständig.

  • Tuberkuloseüberwachung

Der Zweck der Tuberkuloseüberwachung ist die frühzeitige Erkennung, Behandlung und Verhinderung der Ausbreitung von Tuberkulose in der Bevölkerung. Dazu gehört die Untersuchung von Personen die engen Kontakt mit ansteckenden Patienten hatten.

  • Trinkwasser                                                                                                                                                                            

Das Gesundheitsamt überwacht die Qualität und Sicherheit des Trinkwassers zum Schutz der Bevölkerung. Es wird kontrolliert ob die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Dazu gehört die Überprüfung der Wasserqualität der technischen Anlagen und die Einhaltung von Grenzwerten für Schadstoffe.

  • Badewasser

Die konventionellen Schwimmbäder werden regelmäßig vom Gesundheitsamt überwacht einschließlich ihrer Aufbereitung mittels Begehungen und Probenahmen

  • Berufsaufsicht Heilberufe

Alle Angehörigen der Gesetzlich geregelte Heilberufe die selbständig tätig sind, müssen beim Gesundheitsamt erfasst werden und ihre Tätigkeit an- und abmelden. Die Berechtigung zur Ausübung des Berufes und der der Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung ist vorzulegen.z.B. Heilpraktiker, Ergotherapeuten Hebammen Physiotherapeuten, Logopäden)

  • Hygiene in Einrichtungen

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Beratung und Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen, mit dem Ziel die Weiterverbreitung von Erregern zu verhindern, z.B. in Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime, Kindertagesstätten, Schulen, Asylunterkünfte.

Kontrolle der Einhaltung der Hygienevorschriften, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes

38 Gesundheitsamt

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08331/850-2300
08331/850-2349

Buxacher Straße 16
87700 Memmingen

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Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Leitung

Frau Dr. Schönhals

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