In Deutschland regelt das Baugesetzbuch (BauGB), wie und wo gebaut werden darf. Grundsätzlich unterscheidet das Planungsrecht drei Bereiche - den so genannten Außenbereich, den beplanten Innenbereich sowie den unbeplanten Innenbereich. Unter dem Außenbereich sind alle Bereiche außerhalb von Ortschaften, die grundsätzlich nicht bebaut werden können zu verstehen. Natürlich gibt es dort Ausnahmen, wie etwa landwirtschaftliche Anwesen oder Bauwerke, die der öffentlichen Strom- und Gasversorgung oder der Telekommunikation dienen. Als so genannten beplanten Innenbereich bezeichnen Baurechtler alle Gebiete, für die ein gültiger Bebauungsplan existiert. Bebauungspläne werden von der Stadt aufgestellt und spiegeln die politischen Vorstellungen des Stadtrates wider. Mit Hilfe der Bebauungspläne regelt die Stadt ihre städtebauliche Entwicklung. Bebauungspläne sind Verordnungen und Abweichungen von den Festsetzungen eines solchen Bebauungsplans in der Regel nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Während der Bebauungsplan eindeutig regelt, wie und was im beplanten Innenbereich gebaut werden darf, muss im so genannten unbeplanten Innenbereich jedes einzelne Objekt abgewogen werden. Unter dem unbeplanten Innenbereich sind alle innerstädtischen Bereiche, für die kein qualifizierter Bebauungsplan existiert, zu verstehen. Die Grundstücke dort sind zwar grundsätzlich bebaubar, aber nur, wenn sich das Bauvorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“. So regelt es der Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Das heißt: Wird nach § 34 BauGB gebaut, dann müssen sich die Neubauten an die bereits bestehende Umgebung anpassen. Das Bauordnungsrecht und welches baurechtliches Verfahren bei den jeweiligen Bauvorhaben anzuwenden ist, regelt in Bayern die Bayerische Bauordnung. Es werden verfahrensfreie Bauvorhaben, Vorhaben die einer Genehmigungsfreistellung unterliegen sowie Vorhaben die unter das Vereinfachte- oder das (herkömmliche) Baugenehmigungsverfahren fallen, unterschieden. Gleich welchem Verfahren ein bestimmtes Bauvorhaben unterliegt, das materielle Baurecht, also die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften, ist in jedem Fall zu beachten. Die Bayerische Bauordnung, Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen finden Sie unter: http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Grundsätzliches und Allgemeines zu Straßennamen Die korrekte Schreibweise in der deutschen Sprache des Wortes ist „Straße“ mit dem Buchstaben „ß“. Das Wort „Strasse“ mit Doppel-„s“ ist eine falsche, veraltete Schreibweise, die nicht mehr verwendet werden sollte (Ausnahme bei Großschreibung: STRASSE). Groß oder klein? Straßennamen werden grundsätzlich großgeschrieben. Besteht ein Straßenname aus mehreren Einzelwörtern, gilt: Das erste Wort wird immer großgeschrieben Alle Adjektive werden großgeschrieben Artikelwörter, die zwischen anderen Namensbestandteilen stehen, werden klein geschrieben z. B. Unter den Halden, Auf den Wiesen, Unterer Buxheimer Weg, Am Schlittenbach, Vor dem Stockfeld Mehrteilige Straßennamen Straßennamen werden dann mit Bindestrich geschrieben, wenn das Bestimmungswort ein mehrteiliger Name ist. Es kann sich um Vor- und Nachnamen, Titel oder mehrteilige Ortsbezeichnungen handeln. z. B. Johann-Georg-Rabus-Straße, Dr.-Karl-Lenz-Straße, St.-Josefs-Kirchplatz Achtung Ausnahme: Kiryat Shmona-Straße, der Stadtname ist „Kiryat Shmona“, deswegen steht zwischen „Kiryat“ und „Shmona“ kein Bindestrich. Zusammen oder getrennt? Straßennamen werden in der Regel zusammengeschrieben, es sei denn, sie enthalten ein gebeugtes Adjektiv oder eine Ableitung von einem Orts- oder Ländernamen mit der Endung - er . Zusammenschreibung Einfache Zusammensetzungen: z. B. Hauptstraße, Postweg, Marktplatz Personennamen: Namen werden zusammen mit dem Straßentyp geschrieben. z. B. Goldhoferstraße, Leuschnerweg Getrenntschreibung Gebeugte Adjektive: Adjektive, die eine Endung haben, werden getrennt geschrieben. z. B. Obere Straße, Unterer Ottilienweg Ableitungen auf -er: Wenn der Name von einem Ort oder Land abgeleitet ist und die Endung - er hat, wird getrennt geschrieben. z. B. Eisenburger Straße, Egelseer Straße, Oberer Buxheimer Weg Verhältniswörter: Namen, die mit einem Verhältniswort beginnen, das Teil des Straßennamens ist, werden getrennt geschrieben und das Verhältniswort großgeschrieben. z. B. An der Steinmühle, Unter den Linden, Im Grund Kuriositäten und Ausnahmen: Folgende zwei Gassen enden auf - er , diese weisen zunächst auf die Ortschaften „Ottobeuren“ und „Rot an der Rot“ hin und werden dennoch zusammengeschrieben. Begründung: Ottobeurergasse, diese ist nicht nach dem Ort Ottobeuren benannt, sondern nach einem inzwischen abgebrochenen „Wirtschaftshof“ des Klosters Ottobeuren. Rotergasse, diese ist benannt nach dem „Pfleghof“ des Roter Hauses welches wiederum nach dem Prämonstratenserkloster Rot a. d. Rot benannt ist. Schwei t zerstraße: mit tz geschrieben, weil nach Albert Schweitzer benannt Schweizer Ring und Schweizerberg: Dokumentiert die jahrhundertealten guten Beziehungen zur Eidgenossenschaft und weist auf eine Wandmalerei hin, die den Rütli-Schwur zeigt. Der „Schweizer Ring“ wird richtig in zwei Worten geschrieben, der Schweizerberg wurde bereits 1900 so benannt und wird historisch seitdem mit einem Wort geschrieben.
Wenn Sie eine öffentliche Fläche z. B. durch Bestuhlung, Warenständer, Hinweisschilder oder ähnliches nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese Erlaubnis kann nur nach Maßgabe der Sondernutzungsgebührensatzung vom 14.10.2015 im Zusammenhang mit den dazugehörenden Richtlinien erteilt werden. Durch die Sondernutzungsgebührensatzung und deren Richtlinie soll die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Memminger Altstadt erhöht und gleichzeitig die historisch wertvolle Altstadt angemessen zur Geltung gebracht werden. Hierzu trägt die Atmosphäre in den Straßen, auf den Wegen und Plätzen erheblich bei. Diese Richtlinie dient zur Erhöhung der Stadtidentität und Aufwertung der Altstadt. Um eine Erlaubnis zu beantragen, senden Sie uns das beiliegende Formular mit genauen Planunterlagen/Skizzen zu.