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Sondernutzung öffentlicher Flächen
Wenn Sie eine öffentliche Fläche z. B. durch Bestuhlung, Warenständer, Hinweisschilder oder ähnliches nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese Erlaubnis kann nur nach Maßgabe der Sondernutzungsgebührensatzung vom 14.10.2015 im Zusammenhang mit den dazugehörenden Richtlinien erteilt werden.
Durch die Sondernutzungsgebührensatzung und deren Richtlinie soll die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Memminger Altstadt erhöht und gleichzeitig die historisch wertvolle Altstadt angemessen zur Geltung gebracht werden. Hierzu trägt die Atmosphäre in den Straßen, auf den Wegen und Plätzen erheblich bei. Diese Richtlinie dient zur Erhöhung der Stadtidentität und Aufwertung der Altstadt.
Um eine Erlaubnis zu beantragen, senden Sie uns das beiliegende Formular mit genauen Planunterlagen/Skizzen zu.
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