Kontakt Stadtverwaltung
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/850-1299
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
Hausnummerierung
Grundsätzliches und Allgemeines zu Straßennamen
Die korrekte Schreibweise in der deutschen Sprache des Wortes ist „Straße“ mit dem Buchstaben „ß“. Das Wort „Strasse“ mit Doppel-„s“ ist eine falsche, veraltete Schreibweise, die nicht mehr verwendet werden sollte (Ausnahme bei Großschreibung: STRASSE).
Groß oder klein?
Straßennamen werden grundsätzlich großgeschrieben.
Besteht ein Straßenname aus mehreren Einzelwörtern, gilt:
- Das erste Wort wird immer großgeschrieben
- Alle Adjektive werden großgeschrieben
- Artikelwörter, die zwischen anderen Namensbestandteilen stehen, werden klein geschrieben
z. B. Unter den Halden, Auf den Wiesen, Unterer Buxheimer Weg, Am Schlittenbach, Vor dem Stockfeld
Mehrteilige Straßennamen
Straßennamen werden dann mit Bindestrich geschrieben, wenn das Bestimmungswort ein mehrteiliger Name ist. Es kann sich um Vor- und Nachnamen, Titel oder mehrteilige Ortsbezeichnungen handeln.
z. B. Johann-Georg-Rabus-Straße, Dr.-Karl-Lenz-Straße, St.-Josefs-Kirchplatz
Achtung Ausnahme: Kiryat Shmona-Straße, der Stadtname ist „Kiryat Shmona“, deswegen steht zwischen „Kiryat“ und „Shmona“ kein Bindestrich.
Zusammen oder getrennt?
Straßennamen werden in der Regel zusammengeschrieben, es sei denn, sie enthalten ein gebeugtes Adjektiv oder eine Ableitung von einem Orts- oder Ländernamen mit der Endung -er.
Zusammenschreibung
- Einfache Zusammensetzungen:
z. B. Hauptstraße, Postweg, Marktplatz
- Personennamen:
Namen werden zusammen mit dem Straßentyp geschrieben.
z. B. Goldhoferstraße, Leuschnerweg
Getrenntschreibung
- Gebeugte Adjektive:
Adjektive, die eine Endung haben, werden getrennt geschrieben.
z. B. Obere Straße, Unterer Ottilienweg
- Ableitungen auf -er:
Wenn der Name von einem Ort oder Land abgeleitet ist und die Endung -er hat, wird getrennt geschrieben.
z. B. Eisenburger Straße, Egelseer Straße, Oberer Buxheimer Weg
- Verhältniswörter:
Namen, die mit einem Verhältniswort beginnen, das Teil des Straßennamens ist, werden getrennt geschrieben und das Verhältniswort großgeschrieben.
z. B. An der Steinmühle, Unter den Linden, Im Grund
Kuriositäten und Ausnahmen:
- Folgende zwei Gassen enden auf -er, diese weisen zunächst auf die Ortschaften „Ottobeuren“ und „Rot an der Rot“ hin und werden dennoch zusammengeschrieben. Begründung:
- Ottobeurergasse, diese ist nicht nach dem Ort Ottobeuren benannt, sondern nach einem inzwischen abgebrochenen „Wirtschaftshof“ des Klosters Ottobeuren.
- Rotergasse, diese ist benannt nach dem „Pfleghof“ des Roter Hauses welches wiederum nach dem Prämonstratenserkloster Rot a. d. Rot benannt ist.
- Schweitzerstraße: mit tz geschrieben, weil nach Albert Schweitzer benannt
- Schweizer Ring und Schweizerberg: Dokumentiert die jahrhundertealten guten Beziehungen zur Eidgenossenschaft und weist auf eine Wandmalerei hin, die den Rütli-Schwur zeigt. Der „Schweizer Ring“ wird richtig in zwei Worten geschrieben, der Schweizerberg wurde bereits 1900 so benannt und wird historisch seitdem mit einem Wort geschrieben.
zuständige Abteilungen
Kontakt
Kontakt Stadtverwaltung
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/850-1299