Allgemeine Informationen zur Meldepflicht: Zu melden ist grundsätzlich jede Wohnungsänderung. Das gilt v.a. für den Bezug einer neuen Wohnung. Als Wohnung im Sinne des Meldegesetzes gilt jeder umschlossene Raum, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Seit 1. November 2015 ist auch der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat er das Einzugsdatum sowie die betroffenen Personen zu bestätigen. Anmeldung Jede Person, die eine neue Wohnung in Memmingen bezieht, muss dies innerhalb zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt melden. Sie haben die Möglichkeit, bequem Ihre Meldung per Online-Antrag vorzunehmen (-> Formulare/Downloads). Auch persönlich ist die Meldung natürlich weiterhin möglich, die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Formulare zum manuellen Ausfüllen liegen kostenlos im Bürgeramt aus. Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) ist es ausreichend, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisdokumenten aller Familienmitglieder sowie der Wohnungsgeberbestätigung beim Bürgeramt vorspricht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren ein- bzw. ausziehen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Abmeldung Eine Abmeldung ist ebenfalls personenbezogen innerhalb zwei Wochen nach dem Auszug , aber lediglich bei einem Wegzug ins Ausland, sowie bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) erforderlich. Die Abmeldung erfolgt immer bei der Meldebehörde der Hauptwohnung. Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Ummeldung Erfolgt der Wohnungswechsel innerhalb von Memmingen (inkl. Stadtteile) handelt es sich um eine Ummeldung, die Sie bequem mittels Online-Antrag (-> Formulare/Downloads) erledigen oder auch weiterhin persönlich vornehmen können. Bitte bringen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Ihr Ausweisdokument sowie die Wohnungsgeberbestätigung mit. Wichtiges zum Online-Antrag Bei der Online-Anmeldung und Online-Ummeldung ist in der Regel keine persönliche Vorsprache mehr nötig. Bei der Abmeldung und einem Statuswechsel benötigen Sie weiterhin einen persönlichen Termin mit uns. Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Die An-, Ab- und Ummeldung sind innerhalb der gesetzlichen Meldefrist gebührenfrei. Personalausweis und / oder Reisepass im Original bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich, sofern vorhanden, elektronischer Aufenthaltstitel und ggf. Beiblatt Wohnungsgeberbestätigung zusätzlich bei der erstmaligen Anmeldung: sofern Familienstand "verheiratet", die Urkunde über die Eheschließung im Original bei minderjährigen Kindern, jeweils deren Geburtsurkunde im Original
Weitere Informationen unter http://buergerstift.memmingen.de .
Weitere Informationen auf der Webseite der Stadtbibliothek
Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) stellen bauliche Anlagen dar (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO), welche grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen (Art. 55 Abs. 1 BayBO), sofern sie nicht formell verfahrensfrei sind (Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO). Darüber hinaus sind auch die materiellen Vorschriften aus der städtischen Werbeanlagensatzung hinsichtlich deren Gestaltung zu berücksichtigen. Werbeanlagensatzung
Grundsätzliches und Allgemeines zu Straßennamen Die korrekte Schreibweise in der deutschen Sprache des Wortes ist „Straße“ mit dem Buchstaben „ß“. Das Wort „Strasse“ mit Doppel-„s“ ist eine falsche, veraltete Schreibweise, die nicht mehr verwendet werden sollte (Ausnahme bei Großschreibung: STRASSE). Groß oder klein? Straßennamen werden grundsätzlich großgeschrieben. Besteht ein Straßenname aus mehreren Einzelwörtern, gilt: Das erste Wort wird immer großgeschrieben Alle Adjektive werden großgeschrieben Artikelwörter, die zwischen anderen Namensbestandteilen stehen, werden klein geschrieben z. B. Unter den Halden, Auf den Wiesen, Unterer Buxheimer Weg, Am Schlittenbach, Vor dem Stockfeld Mehrteilige Straßennamen Straßennamen werden dann mit Bindestrich geschrieben, wenn das Bestimmungswort ein mehrteiliger Name ist. Es kann sich um Vor- und Nachnamen, Titel oder mehrteilige Ortsbezeichnungen handeln. z. B. Johann-Georg-Rabus-Straße, Dr.-Karl-Lenz-Straße, St.-Josefs-Kirchplatz Achtung Ausnahme: Kiryat Shmona-Straße, der Stadtname ist „Kiryat Shmona“, deswegen steht zwischen „Kiryat“ und „Shmona“ kein Bindestrich. Zusammen oder getrennt? Straßennamen werden in der Regel zusammengeschrieben, es sei denn, sie enthalten ein gebeugtes Adjektiv oder eine Ableitung von einem Orts- oder Ländernamen mit der Endung - er . Zusammenschreibung Einfache Zusammensetzungen: z. B. Hauptstraße, Postweg, Marktplatz Personennamen: Namen werden zusammen mit dem Straßentyp geschrieben. z. B. Goldhoferstraße, Leuschnerweg Getrenntschreibung Gebeugte Adjektive: Adjektive, die eine Endung haben, werden getrennt geschrieben. z. B. Obere Straße, Unterer Ottilienweg Ableitungen auf -er: Wenn der Name von einem Ort oder Land abgeleitet ist und die Endung - er hat, wird getrennt geschrieben. z. B. Eisenburger Straße, Egelseer Straße, Oberer Buxheimer Weg Verhältniswörter: Namen, die mit einem Verhältniswort beginnen, das Teil des Straßennamens ist, werden getrennt geschrieben und das Verhältniswort großgeschrieben. z. B. An der Steinmühle, Unter den Linden, Im Grund Kuriositäten und Ausnahmen: Folgende zwei Gassen enden auf - er , diese weisen zunächst auf die Ortschaften „Ottobeuren“ und „Rot an der Rot“ hin und werden dennoch zusammengeschrieben. Begründung: Ottobeurergasse, diese ist nicht nach dem Ort Ottobeuren benannt, sondern nach einem inzwischen abgebrochenen „Wirtschaftshof“ des Klosters Ottobeuren. Rotergasse, diese ist benannt nach dem „Pfleghof“ des Roter Hauses welches wiederum nach dem Prämonstratenserkloster Rot a. d. Rot benannt ist. Schwei t zerstraße: mit tz geschrieben, weil nach Albert Schweitzer benannt Schweizer Ring und Schweizerberg: Dokumentiert die jahrhundertealten guten Beziehungen zur Eidgenossenschaft und weist auf eine Wandmalerei hin, die den Rütli-Schwur zeigt. Der „Schweizer Ring“ wird richtig in zwei Worten geschrieben, der Schweizerberg wurde bereits 1900 so benannt und wird historisch seitdem mit einem Wort geschrieben.