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Memmingen
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Kalchstraße 10 87700 Memmingen
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Allgemeine Informationen zur Meldepflicht:
Zu melden ist grundsätzlich jede Wohnungsänderung. Das gilt v.a. für den Bezug einer neuen Wohnung. Als Wohnung im Sinne des Meldegesetzes gilt jeder umschlossene Raum, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Seit 1. November 2015 ist auch der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat er das Einzugsdatum sowie die betroffenen Personen zu bestätigen.
Anmeldung
Jede Person, die eine neue Wohnung in Memmingen bezieht, muss dies innerhalb zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt melden.
Sie haben die Möglichkeit, bequem Ihre Meldung per Online-Antrag vorzunehmen (-> Formulare/Downloads).
Auch persönlich ist die Meldung natürlich weiterhin möglich, die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Formulare zum manuellen Ausfüllen liegen kostenlos im Bürgeramt aus.
Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) ist es ausreichend, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisdokumenten aller Familienmitglieder sowie der Wohnungsgeberbestätigung beim Bürgeramt vorspricht.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren ein- bzw. ausziehen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist ebenfalls personenbezogen innerhalb zwei Wochen nach dem Auszug, aber lediglich bei einem Wegzug ins Ausland, sowie bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) erforderlich. Die Abmeldung erfolgt immer bei der Meldebehörde der Hauptwohnung.
Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Ummeldung
Erfolgt der Wohnungswechsel innerhalb von Memmingen (inkl. Stadtteile) handelt es sich um eine Ummeldung, die Sie bequem mittels Online-Antrag (-> Formulare/Downloads) erledigen oder auch weiterhin persönlich vornehmen können.
Bitte bringen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Ihr Ausweisdokument sowie die Wohnungsgeberbestätigung mit.
Wichtiges zum Online-Antrag
Bei der Online-Anmeldung und Online-Ummeldung ist in der Regel keine persönliche Vorsprache mehr nötig.
Bei der Abmeldung und einem Statuswechsel benötigen Sie weiterhin einen persönlichen Termin mit uns.
Kosten
Die An-, Ab- und Ummeldung sind innerhalb der gesetzlichen Meldefrist gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und / oder Reisepass im Original
- bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich, sofern vorhanden, elektronischer Aufenthaltstitel und ggf. Beiblatt
- Wohnungsgeberbestätigung
zusätzlich bei der erstmaligen Anmeldung:
- sofern Familienstand "verheiratet", die Urkunde über die Eheschließung im Original
- bei minderjährigen Kindern, jeweils deren Geburtsurkunde im Original
Formulare / Downloads
zuständige Abteilungen
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