Seit 2004 werden im Fahrradparkhaus am Bahnhof Memmingen Gitterboxen zur Anmietung als Abstellmöglichkeit für Fahrräder vermietet. Die Miete beträgt bei einer monatlichen Laufzeit 10,00 € pro Monat, bei einem Halbjahresvertrag 50,00 € und für einen Jahresvertrag 90,00 €. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sollte nicht eine Kündigung zum dritten Werktag des Monats vor Vertragsablauf erfolgen. Bei Interesse ist eine Eintragung auf die Warteliste anzuraten. Die Wartezeit beträgt derzeit etwa 12 Monate.
Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom CBF Darmstadt – Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. – eingeführtes, inzwischen europaweit einheitliches Schließsystem, das körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden. Der Schlüssel kann in der Tourist Information käuflich erworben werden.
Das Team der Tourist Information hilft Ihnen gerne bei touristischen Fragen und Anliegen. Bei uns erhalten Sie kostenfreie Stadtpläne aus der Innenstadt und der näheren Umgebung. Die Marketingabteilung der Tourist Information Memmingen kümmert sich um verschiedene Themen im Bereich Marketing/Presse. Darunter fällt die Pflege der Internetseite der Stadt Memmingen im Bereich Tourismus und Freizeit, Anzeigenbuchung in Magazinen, Entwerfen von Printanzeigen, Bearbeitung von Presseanfragen, Erfassung touristischen Zahlen in Memmingen und Erstellen von Statistiken, Onlinemarketing mit Bearbeitung von Einträgen in verschiedenen Portalen, Verwaltung des Bildmaterials, Verwaltung Eishalle im Bereich Werbung, Verwaltung des Prospektmaterials, Präsentation der Stadt Memmingen auf Tourismusmessen, Organisation von Pressereisen, Marketingaktionen und touristischen Projekten, Meldung Künstlersozialabgabe, Teilnahme an Sitzungen, Pflege verschiedenen Kooperationspartner
Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen und ggf. einen Familiennamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf folgendes hin: Vorname(n): Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes erkennen lassen (Ausnahme: Maria als Zusatz zu einem eindeutig männlichen Namen für einen Jungen). Vornamen, die männlich und weiblich sind, können nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden. Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden, gelten Sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies beabsichtigen Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensgebungsrecht als unwiderruflich ausgeübt. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Erklärungen zur Namensbestimmung eindeutig sind und z.B. keinerlei Streichungen, Berichtigungen mit Tipp-Ex usw. aufweisen. Familienname: Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen, und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, weil sie verheiratet sind oder übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, so entscheiden Sie innerhalb eines Monats nach der Geburt gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Die Entscheidung gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Können Sie sich nicht einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile. Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen. In diesem Fall ist eine gemeinsame persönliche Vorsprache der Mutter und des Vaters beim Standesamt erforderlich.
Urkunden aus den Personenstandsregistern Eheregister Lebenspartnerschaftsregister Geburtenregister Sterberegister sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Als Firma oder Institution (z.B. Inkassounternehmen, Banken etc.) haben Sie kein Auskunfts- und Einsichtsrecht. Als berechtigte Person können Sie beim Standesamt Memmingen eine Personenstandsurkunde auf folgenden Wegen beantragen: Schriftlicher Antrag per Post Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und die erforderliche Gebühr in bar bei oder überweisen Sie diese auf das Konto der Stadt. Online beantragen Antrag per E-Mail Bitte verwenden Sie unser PDF-Formular zur Urkundenanforderung. In dringenden Fällen persönlich, nur mit vorheriger Terminvergabe Bitte Personalausweis oder Reisepass vorlegen und Gebühr in bar oder mit EC-Karte bezahlen. (PDF-Formular ausfüllen | abspeichern | an die E-Mail anhängen und an urkunden@memmingen.de senden | der Link zum Hochladen des Ausweises wird automatisch nach Zusendung des Formulars verschickt) Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das Konto der Stadtkasse Memmingen: Stadtkasse Memmingen IBAN: DE 20 731 500 000 430 111 203 SWIFT-BIC: BYLADEM1MLM Sparkasse Schwaben-Bodensee Bitte unbedingt Namen , Verwendungszweck (Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde) und das Buchungszeichen 077467 angeben! Nach Eingang der Gebühr auf unserem Konto senden wir Ihnen die Urkunde/n umgehend zu. Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv . Pro Urkunde fällt derzeit eine Gebühr in Höhe von 12,- €, zuzüglich 1,50 € Porto an. Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherungen sind gebührenfrei. Bei Versand ins europäische Ausland werden zusätzlich Auslagen für Porto und Verpackung in Höhe von 3,50 Euro, bei weltweitem Versand in Höhe von 6,00 € erhoben.
Notwendige Unterlagen Die Geburt wird beim Standesamt Memmingen beurkundet, wenn Ihr Kind im Klinikum Memmingen oder in einer Wohnung in Memmingen geboren ist. Beachten Sie bitte, dass bei der Geburt im Klinikum Memmingen die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses beim Standesamt bereits vorliegt. Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche von einem Elternteil unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt vorzunehmen. Sehr geehrte Eltern, wir verstehen, dass Sie nach der Geburt Ihres Kindes dringend die Geburtsurkunden benötigen. Dennoch bitten wir Sie von reinen Sachstands-Fragen abzusehen, da diese die Bearbeitungszeit in der Regel verlängern und nicht verkürzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! -> Allgemeine Unterlagen Personalausweis oder Reisepass oder Identitätskarte bei Ausländern und wenn vorhanden der blaue Reiseausweis bei Flüchtlingen (Aufenthaltstitel ist nicht ausreichend!) Erklärung zur Namensgebung -> Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit und sind verheiratet? Eheurkunde und Geburtsurkunden, wenn die Eheschließung vor 2009 und/oder nicht in Bayern stattgefunden hat Eheschließungen nach 2009 und in Bayern sind bei uns im System -> Sie sind nicht verheiratet und/oder die Mutter ist geschieden? Geburtsurkunden Vaterschaftsanerkennung: diese kann bei Ihrem Wohnsitzstandesamt oder beim Jugendamt bereits vor der Geburt gemacht werden Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk -> Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? Heiratsurkunde oder bei nicht Verheirateten die Geburtsurkunden in internationaler Form oder nationaler Form mit Übersetzung von einem in Deutschland allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer Allgemeine Hinweise: Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden! Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher) benötigt. in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Zusätzliche Information für Eltern, die nicht verheiratet sind: Die Vaterschaft wird durch die Anerkennungserklärung des Vaters festgestellt. Dies geschieht jedoch nur, wenn Sie der Erklärung als Mutter zustimmen. Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden bei einem Jugendamt (gebührenfrei), bei einem Standesamt (gebührenfrei) oder bei einem Notar (gebührenpflichtig) Wie können Sie das Sorgerecht regeln? Als volljährige Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht, sofern Sie und der Vater kein gemeinsames Sorgerecht durch entsprechende Sorgeerklärungen begründen. Gemeinsam mit dem Vater sind Sie sorgeberechtigt, wenn Sie ihn heiraten, oder Sie und der Vater übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Sorgeerklärungen können Sie bei einem Jugendamt (gebührenfrei) oder bei einem Notar (gebührenpflichtig) beurkunden lassen. Sie erhalten von uns gebührenfreie Bescheinigungen für: Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) Erziehungsgeld Kindergeld Die Ausstellung von Urkunden ist gebührenpflichtig. Derzeit kostet: eine Geburtsurkunde 12,00 € eine internationale Geburtsurkunde 12,00 € eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch 12,00 € Eintrag im internationalen Stammbuch 12,00 €
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes persönlich vor dem Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden. Soll die Austrittserklärung schriftlich erfolgen, muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein. Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich beglaubigt sein (durch Standesbeamten oder Notar). Steuerliche Auswirkungen klären Sie bitte mit dem zuständigen Kirchensteueramt. Wichtig: Wir bitten möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihren Kirchenaustritt vorbereiten können. Austritt pro Person: 35,-- Euro Zur persönlichen Austrittserklärung beim zuständigen Standesamt ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Die Lohnsteuerkarte wird vom zuständigen Finanzamt berichtigt. Artikel 3 Absatz 4 Bayer. Kirchensteuergesetz
Tritt der Tod in einer Memminger Wohnung ein, so ist sofort ein in Memmingen zugelassener Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Sofern der Tod im Klinikum oder in einem Altenheim eintritt, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung. Für die Versorgung des Verstorbenen muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden, das auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt. In der Stadt Memmingen haben folgende Bestattungsinstitute eine Niederlassung: Bestattungen Bayer: Hohenstaufenstraße 14, 87700 Memmingen Tel: 08331/61078 Fax 08331/69403 Bestattungen Gredler: Dr.-Karl-Lenz-Str.31, 87700 Memmingen Tel: 08331/4989199 Fax 08331/4989152 Bestattungen Sandleitner: Schweizer Berg 6, 87700 Memmingen Tel: 08331/84033 Fax 08331/84063 Bestattungsinstitut Spandl: Bismarckstraße 44, 87700 Memmingen Tel: 08331/3132 Bestattungen Steib und Schauppel: Bismarckstraße 17, 87700 Memmingen Tel: 08331/901039 Fax:08331/901035 Sie können auch ein auswärtiges Bestattungsinstitut beauftragen. Deren Anschriften können Sie den amtlichen Adress- und Telefonbüchern, dem Internet usw. entnehmen. Die Wahl eines Bestattungsinstitutes ist ausschließlich Sache der Hinterbliebenen. Anzeige des Sterbefalles und Urkundenvorlage Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zur Beurkundung angezeigt werden; Todesfälle im Stadtgebiet von Memmingen, einschließlich der Stadtteile, beim Standesamt Memmingen. Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Die Anzeige ist mündlich zu erstatten. Wurde ein Bestatter damit beauftragt, kann dieser auf Wunsch der Hinterbliebenen die Anzeigeformalitäten erledigen. Die Anzeige eines Sterbefalles im Klinikum Memmingen nimmt dort das Büro ?Verwaltung? vor. Die Hinterbliebenen haben die notwendigen Unterlagen entweder beim Bestattungsunternehmen oder beim Standesamt vorzulegen. Für die Eintragung eines Sterbefalles in das Sterberegister sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: Todesbescheinigung des Arztes bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standesamt Memmingen geführt werden.
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Die Anerkennung durch den Vater wird jedoch erst wirksam, wenn die Mutter dieser Erklärung zustimmt. Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden bei einem Jugendamt (gebührenfrei) bei einem Standesamt (gebührenfrei) beim einem Amtsgericht (gebührenfrei) bei einem Notar (gebührenpflichtig). Zur Abgabe der Erklärungen ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich; eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Eine gemeinsame Erklärung von Vater und Mutter erleichtert den Ablauf. Die Annerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter können aber auch getrennt voneinander - zu unterschiedlichen Zeiten und bei unterschiedlichen Stellen - abgegeben werden. Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließungen im Ausland Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen hierfür in der Regel ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Ob dieses benötigt wird, sollten Sie beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung des Eheschließungslandes in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsland erfragen. Wenn Sie in Memmingen wohnen, oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland Ihren letzten Wohnsitz in Memmingen gehabt haben, ist für die Ausstellung das Standesamt Memmingen zuständig. Sind beide Verlobte Deutsche, wird im Rahmen der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnissses, wie bei einer Eheschließung in Deutschland, geprüft, ob nach deutschem Recht die beabsichtigte Eheschließung möglich ist. Ist dagegen ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, wird lediglich die Ehefähigkeit des deutschen Verlobten geprüft. Dennoch sind auch vom ausländischen Verlobten Unterlagen und Urkunden zu dessen Person vorzulegen. Welche Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vorgelegt werden müssen und wie es beantragt wird, können wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Aufgrund der Vielzahl der Fallgestaltungen, gerade mit Auslandsbezug, ist eine telefonische Auskunft hierüber nicht möglich.