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Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Die Anerkennung durch den Vater wird jedoch erst wirksam, wenn die Mutter dieser Erklärung zustimmt. Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden
- bei einem Jugendamt (gebührenfrei)
- bei einem Standesamt (gebührenfrei)
- beim einem Amtsgericht (gebührenfrei)
- bei einem Notar (gebührenpflichtig).
Zur Abgabe der Erklärungen ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich; eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Eine gemeinsame Erklärung von Vater und Mutter erleichtert den Ablauf. Die Annerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter können aber auch getrennt voneinander - zu unterschiedlichen Zeiten und bei unterschiedlichen Stellen - abgegeben werden.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
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