Bestandsgruppe F Zunft-, Vereins- und Privatarchive Nachlass Dr. Friedrich Stöhlker (Depositum) Seit Mitte der 1990er Jahre hat der Heimatdienst Buxheim e.V., auch Dank der Vermittlung von P. Siegfried Schäffler SDB (Marianum), einen intensiven und freundschaftlichen Kontakt zu Dr. Friedrich Stöhlker und seiner Frau Inge-Beate Stöhlker entwickelt. Diese engen Beziehungen gipfelten zum einen in der Verleihung der Ehrenbürgerwürde Buxheims (5.9.2001), zum andern in der Überlassung des wissenschaftlichen Nachlasses im Jahre 2008 durch Frau Stöhlker und ihre Familie nach dem Tode ihres Mannes bzw. Vaters (30.11.2007) an den Heimatdienst Buxheim e.V.. Frau Stöhlker hatte eigenhändig den Nachlass gesichtet, geordnet und zur Übergabe vorbereitet, darunter die über 150 Aktenordner mit Personalschematismen, Archiv-Exzerpten, Transkriptionen und Literatursammlungen zu den Kartäusern, insbesondere zu den deutschen Kartausen (Buxheim, Ittingen, Tückelhausen u.a.). Dieses so gewichtige geistige Vermächtnis des bedeutendsten Kartäuserforschers des 20. Jahrhunderts ist als Dauerleihgabe im Stadtarchiv Memmingen der Forschung zugänglich. F_Stoehlker_Verzeichnis_01.pdf F_Stoehlker_Biographie.pdf
Memmingens "Hölle" Einst brachten die Bauern von Hart und Hitzenhofen ihre Verstorbenen auf dem "Totenweg" zum Friedhof von St. Martin in Memmingen. Der Weg zweigte oberhalb des Buxacher Tales von der Lindauer Landstraße (heute Bodenseestraße) nach Nordnordosten ab und führte schnurstracks hinunter zur Buxacher Straße. Die großformatige Knollsche Planmappe im Stadtarchiv Memmingen enthält einen 1767 von Johann Leonhard Knoll gezeichneten Plan, der zahlreiche Äcker und Felder umschreibt, die damals zwischen der Lindauer Landstraße im Süden, dem Totenweg im Südosten, dem Hammerweg (Weg zum Buxacher Kupferhammer) im Nordwesten und dem Abhang hinunter ins Buxacher Tal im Westen bebaut wurden. Dort - also im westlichsten Bereich dieses sog. III. Platzes (Mitteresch) befand sich Memmingens "Hölle". Genauer gesagt waren es drei "Höllen" - eine "vordere", eine "mittlere" (später "untere" genannt) und eine "hintere" (später "obere" genannt", am späteren Weg zur Buxacher Spitalmühle). Der Name "Hölle" bezeichnet einen abgelegenen Ort, nach Julius Miedel ein ziemlich eingeschnittenes Tal (vgl. "Teufelsbrücke" oberhalb Harts). In den heutigen Flurkarten erinnert nurmehr der "Untere Höllweg", der westlich der Autobahn in die Buxacher Talstraße einmündet, an diese Flurbezeichnung aus Memmingens reichsstädtischer Vergangenheit. Der "Totenweg" ist vollends aus dem modernen Stadtbild verschwunden. Die Abzweigung an der Lindauer Landstraße ist im Bereich der heutigen Autobahnbrücke zu suchen. Links und rechts des Weges wurde 1933 ein Lager für den Reichsarbeitsdienst (oberes bzw. unteres Lager) errichtet, in dem ab 1940 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter untergebracht wurden (Stalag VIIB). Die heutige Hühnerbergstraße folgt nurmehr in ihrem unteren Abschnitt dem einstigen Verlauf des Totenweges. Am einstigen und heutigen Bahnübergang steht noch das kleine Bahnwärterhäuschen. Ausschnitt aus Flurkarte (19. Jahrhundert, Stadtarchiv Memmingen) Astronauten auf dem Mau Bauernartikel vor dem Rat Zollergarten 1775 Funde im Kreuzherrnkloster Schützen-Galerie Menschen auf den Straßen Stadtplan 1820 Dreißigjähriger Krieg Kriegsende 1945 Schießstätte Buchbinderfamilie Diesel Memmingens "Hölle" (Ober-)Bürgermeister Fey Nibelungenlied Memminger Hailtum
Bürgermeister Georg Fey (1945-1948) Georg Fey, Foto aus dem Meldebogen zur polizeilichen Registrierung, August 1946 Georg Fey wurde am 28. Dezember 1882 als 13. Kind der Schreinermeisterseheleute Georg und Rosalie Fey geboren. Nach dem Besuch der Volksschule und gewerblicher Fachschulen unterzog er sich einer Berufsausbildung als Tapezier und Dekorateur und übernahm 1905 den elterlichen Tapeziermeisterbetrieb, den er später zum Möbelgeschäft erweiterte. Seine politische Laufbahn begann mit der Wahl zum Gemeindebevollmächtigten 1914. Dem Stadtrat gehörte er bis 1930 an; von 1926 bis 1929 war er 2. Bürgermeister der Stadt. Zwischen 1930 und 1945 hatte Fey keine öffentlichen Ämter inne. Am 14. Mai 1945 bestellte ihn die US-Besatzungsregierung zum kommissarischen 1. Bürgermeister. Mit seiner Wahl durch den Stadtrat am 27. Januar 1946 wurde er in diesem Amt bestätigt und im darauffolgenden Sommer Mitglied der Bayerischen Verfassunggebenden Landesversammlung. Nach der Wahl von Lorenz Riedmiller (SPD) am 1. Juli 1948 zum hauptamtlichen Oberbürgermeister war Georg Fey (CSU) weiterhin Mitglied des Stadtrates, 2. Bürgermeister und Referent für Bau- und Grundstückswesen sowie wirtschaftliche Angelegenheiten. Nach einer erfolglosen Kandidatur im OB-Wahlkampf am 30. März 1952 zog er sich im Alter von fast 70 Jahren aus der Kommunalpolitik zurück. Georg Fey gilt als "Schöpfer der Grimmelschanze" und "Initiator bei der Erschließung des Kreuzherrnsaals" (1947). Der 1924 gegründete Katholikenverband fand in ihm stets einen aktiven, allgemein geachteten Mitgestalter. 1957 verlieh ihm der Memminger Stadtrat in Anerkennung seiner großen Verdienste das Ehrenbürgerrecht. Am 2. Oktober 1959 ist Georg Fey im Alter von 77 Jahren verstorben. Größter Meilenstein in der Amtszeit von (Ober-)Bürgermeister Georg Fey war die Wiedererlangung der "Kreisunmittelbarkeit der Stadt Memmingen" (heute Kreisfreiheit). Nachdem Anträge mehrerer Städte monatelang unbearbeitet geblieben waren, beschloss der Bayerische Landtag am 23. Oktober 1947 auf Antrag des Memminger Stimmkreis-Abgeordneten und SZ-Verlegers August Schwingenstein, dass "die durch die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verlorene Kreisunmittelbarkeit verschiedener bayerischer Städte wieder hergestellt und damit der erlittene empfindliche Prestigeverlust wieder gutgemacht wird" . Empfang für Ministerpräsident Dr. Hans Ehard anlässlich seines "Staatsbesuches" in Memmingen, 26. Oktober 1947 Rede von Bürgermeister Georg Fey (englische Fassung), 26. Oktober 1947 Wenige Tage später, am 25. und 26. Oktober 1947, weilte Bayerns Ministerpräsident Dr. Hans Ehard zu einem "Staatsbesuch" in Memmingen. Bürgermeister Georg Fey erinnerte in seiner Ansprache an die jahrhundertealte Geschichte der Reichsstadt und gab seiner Hoffnung Ausdruck, "daß die bayerische Staatsregierung und der Landtag im Zuge der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts binnen kürzester Frist uns wieder die frühere Kreisunmittelbarkeit verleihen wird." In seiner schriftlichen Dankadresse begrüßte es Ehard "auf das wärmste, daß jetzt Ihre aufopfernde Tätigkeit zugunsten Ihrer Gemeinde die Krönung durch die Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeit, die Memmingen seiner ehrwürdigen Geschichte und seiner wirtschaftlichen Bedeutung nach mit Recht zukommt, finden wird." Rede_Fey_1947_Originalfassung.pdf Rede_Fey_1947_englische_Fassung_01.pdf Glückwunsch-Telegramm des Memminger Stimmkreisabgeordneten im Bayerischen Landtag August Schwingenstein, März 1948 Es sollten noch weitere zähe Verhandlungen notwendig werden, ehe Bürgermeister Georg Fey am 19. März 1948 in einer außerordentlichen Sitzung des Stadtrates bekanntgeben konnte, dass die Bayerische Staatsregierung der Stadt Memmingen und weiteren 14 bayerischen Städten mit Wirkung zum 1. April die "Kreisunmittelbarkeit" verleihen werde: "In der Staatsform einer lebendigen Demokratie möge drum unsere unmittelbare Stadt Memmingen mit ihrer verpflichtenden reichen Vergangenheit und mit ihren Zielen des Wiederaufbaues, des Wirtschaftsantriebes und der gediegenen Kulturentwicklung wachsen, blühen und gedeihen" - so Bürgermeister Georg Fey in seiner feierlichen Ansprache. Stadtratsprotokoll_Memmingen_1948.pdf Exponate Passbild von Georg Fey, aufgeklebt auf dem "Meldeblatt für die polizeiliche Registrierung und die Ausstellung einer deutschen Kennkarte", 27. August 1946 (vergrößerte Reproduktion) Rede von Bürgermeister Georg Fey "in connexion with the state visit" von Ministerpräsident Hans Ehard am 26. Oktober 1947 in Memmingen (Reproduktion der englischen Fassung für die US-Militärregierung, deutsche Fassung veröffentlicht in: Memmingen wird bayerisch. Die Mediatisierung der Reichsstädte in Ostschwaben, Heft 9 der Materialien zur Memminger Stadtgeschichte, hrsg. vom Stadtarchiv Memmingen, 2003, S. 29-31) Fotografien zum Empfang für Ministerpräsident Dr. Hans Ehard im Sitzungssaal des Rathauses, 26. Oktober 1947 a) Bürgermeister Georg Fey am Rednerpult b) Ministerpräsident Dr. Ehard und Major Mattews, Office of Military Government c) Georg Fey und Dr. Hans Ehard Telegramm des SZ-Verlegers und Memminger Stimmkreisabgeordneten im Bayerischen Landtag August Schwingenstein, März 1948, Text: "BUERGERMEISTER FEY MEMMINGEN/ ALLGAEU. ICH BEGLUECKWUENSCHE DIE STADT MEMMINGEN ZUR WIEDER-ERLANGUNG DER EIGENSCHAFT EINER KREISUNMITTELBAREN STADT UND WUENSCHE IHR IN AUSUEBUNG IHRER ALTEN RECHTE EIN WEITERES AUFBLUEHEN ZUM SEGEN UNSERER LIEBEN HEIMAT. SCHWINGENSTEIN" Protokoll der außerordentlichen Stadtratssitzung zur Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeit an die Stadt Memmingen, 19. März 1948 Ordner mit Rechnungsbelegen aus der Amtszeit Georg Feys als Bürgermeister von Memmingen Astronauten auf dem Mau Bauernartikel vor dem Rat Zollergarten 1775 Funde im Kreuzherrnkloster Schützen-Galerie Menschen auf den Straßen Stadtplan 1820 Dreißigjähriger Krieg Kriegsende 1945 Schießstätte Buchbinderfamilie Diesel Memmingens "Hölle" (Ober-)Bürgermeister Fey Nibelungenlied Memminger Hailtum
Mittagstisch für externe Besucher Sehr geehrte Gäste des Mittagstischs, das Bürgerstift Memmingen bietet täglich ein Mittagsmenü für 11,90€ (Montag bis Samstag) bzw. für 14,60€ (Sonn- und Feiertag) in der Zeit von 11:30 Uhr - 12:30 Uhr an. Im Preis ist der aktuelle Steuersatz von 19% enthalten. Reservierungen bzw. Voranmeldungen sind unter der Telefonnummer 08331 92755-140 bzw. unter der E-Mail-Adresse edeltraud.haug-uhl (at) memmingen.de möglich. KW_38_Memmingen_14.09._-_20.09.2026_W1.pdf KW_39_Memmingen_21.09._-_27.09.2026_W2.pdf KW_40_Memmingen_28.09._-_04.10.2026__W3.pdf KW_41_Memmingen_05.10._-_11.10.2026_W4.pdf KW_42_Memmingen_12.10._-_18.10.2026_W5.pdf KW_43_Memmingen_19.10_-_25.10.2026_W6.pdf KW_44_Memmingen_26.10._-_01.11.2026_W7.pdf KW_45_Memmingen_02.11._-_08.11.2026_W8.pdf
Online-Terminvereinbarung mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung Ein Einspruch per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig!
Mutterschaftsanerkennung, auch Mutterschaftsanerkenntnis genannt, ist die förmliche Anerkennungserklärung einer Frau, die Mutter eines bestimmten Kindes zu sein. Nach den Rechtsordnungen der Staaten, die auf dem Anerkennungssystem beruhen (z.B. Frankreich, Italien), entstehen erst mit der M. rechtliche Beziehungen zwischen Mutter und Kind. Die Mutterschaftsanerkennung wird nur bei ledigen bzw. nicht verheirateten (geschieden oder verwitwet) Müttern verlangt. Ausweis und Geburtsurkunde der Mutter
Es handelt sich hierbei um eine Sozialhilfeleistung zur Sicherstellung des laufenden Lebensunterhalts bedürftiger Personen. Wer ist anspruchsberechtigt? Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII können Personen erhalten, die weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II noch einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. In der Regel handelt es sich um Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind oder eine Altersrente vor Vollendung der gesetzlich festgesetzten Altersgrenze beziehen. Ein Anspruch besteht nur, wenn die/der Betroffene den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann und auch keine Hilfe von dritter Seite beansprucht werden kann. Bei nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartnern ist auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Was gehört zum notwendigen Lebensunterhalt? Ernährung Körperpflege persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens Kleidung Hausrat Bedarfe für Bildung und Teilhabe für Schülerinnen und Schüler, sowie Kinder und Jugendliche Unterkunft und Heizung/Warmwasser Wie errechnet sich die Hilfeleistung? Für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt kann als Faustregel gelten: Bedarf minus Einkommen = Höhe der Leistung (soweit kein einsetzbares Vermögen vorhanden ist) Der berücksichtigungsfähige Bedarf errechnet sich in der Regel wie folgt: Regelsatz (als Pauschale für den notwendigen Lebensunterhalt ohne Unterkunft und Heizung/Warmwasser) + evtl. Mehrbedarf (bei Vorliegen besonderer Lebensumstände) + angemessene Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete maximal bis zur jeweiligen Angemessenheitsgrenze) + angemessene Heizkosten (maximal bis zur jeweiligen Angemessenheitsgrenze) + angemessene Kosten für zentrale Warmwasserversorgung + Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (soweit nicht pflichtversichert) Diesem Bedarf wird das dem Haushalt zufließende Einkommen gegenübergestellt. Ist das Einkommen niedriger als der Bedarf, kann dem Antragsteller die fehlende Differenz als laufende monatliche Hilfe zum Lebensunterhalt bewilligt werden (vorausgesetzt, es steht auch kein einsetzbares Vermögen zur Verfügung). Verfügt jemand über Einkommen, das höher ist als sein Bedarf, so ist er nach dem Sozialgesetzbuch XII nicht bedürftig und sein Antrag wird abgelehnt. Wenn das laufende Einkommen zur Deckung des Bedarfs nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob Vermögen einzusetzen ist. Hierzu zählen z.B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein eigener PKW. Vermögenswerte bis zur Höhe von 10.000 € bei Alleinstehenden und 20.000 € bei Verheirateten/Lebenspartnern sind geschützt und brauchen nicht eingesetzt zu werden. Auch ein angemessenes, selbst bewohntes Hausgrundstück ist von der Verwertung ausgenommen. Einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt wird nur in folgenden Fällen gewährt: Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen sowie Miete und Reparaturen von therapeutischen Geräten Was ist bei der Antragstellung zu beachten: Die Stadt Memmingen ist für die Hilfeleistung nur dann zuständig, wenn die/der Betroffene im Stadtbereich wohnt. Da die Anspruchsvoraussetzungen vielfach von sehr individuellen Gegebenheiten abhängig und die Besonderheiten jeden Einzelfalls zu beachten sind, empfiehlt es sich, sich vom zuständigen Sozialhilfesachbearbeiter nach vorheriger - am einfachsten telefonischen - Terminvereinbarung beraten zu lassen. Dabei erfahren Sie auch, welche Unterlagen im Rahmen der Antragstellung beigebracht werden müssen. Hilfebeginn ist der Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Notlage (i.d.R. erstmalige Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt und daraufhin eingeleitetes förmliches Antragsverfahren). Hilfe zum Lebensunterhalt wird nicht rückwirkend gewährt. Die Übernahme von Schulden ist grundsätzlich keine Aufgabe der Sozialhilfe. Leistungen für Bildung und Teilhabe sind gesondert zu beantragen. Internetseite des Bezirk Schwaben