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Mutterschaftsanerkennung
Mutterschaftsanerkennung, auch Mutterschaftsanerkenntnis genannt, ist die förmliche Anerkennungserklärung einer Frau, die Mutter eines bestimmten Kindes zu sein. Nach den Rechtsordnungen der Staaten, die auf dem Anerkennungssystem beruhen (z.B. Frankreich, Italien), entstehen erst mit der M. rechtliche Beziehungen zwischen Mutter und Kind.
Die Mutterschaftsanerkennung wird nur bei ledigen bzw. nicht verheirateten (geschieden oder verwitwet) Müttern verlangt.
Notwendige Unterlagen
Ausweis und Geburtsurkunde der Mutter
zuständige Abteilungen
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