Unter dem Oberbegriff „Bauen im Bestand“ lässt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Bauaufgaben subsumieren. Zum einen sind darin werterhaltende und wertsteigende bauliche Maßnahmen beinhaltet. Zum anderer werden darunter Modernisierungen, Um- und Ausbauten sowie bauliche Erweiterungen wie Anbauten, Aufstockungen etc. erfasst. Folgende städtische Immobilien werden u.a. vom Hochbauamt baulich betreut: Schulen und Turnhallen Kindergärten, -krippen, -horte Wohnungen und Wohnliegenschaften Hallen- und Freibad Stadion, Sportplätze und Freizeitsportanlagen Verwaltungsgebäude Feuerwehren Stadtmauer, Türme, Tore Eissporthalle Stadthalle Landestheater Schwaben Kreuzherrnkloster Stadtmuseum PIK Stadtgärtnerei mit Friedhof Gruppenklärwerk In der Stadt Memmingen wird kräftig geplant und gebaut. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden und laufenden Bauprojekte beschränken wir uns daher darauf, Ihnen hier eine kleine Auswahl derzeit laufender größerer Bauprojekte vorzustellen.
Die Stadt Memmingen bietet eine Vielzahl von Praktikumsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen an. Weitere Informationen zum Praktikum
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Bei der Produktion von Tieren stammender Lebensmittel fallen Nebenprodukte an, die nicht mehr als Lebensmittel gehandelt werden. Teils weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, teils weil sie aus kommerziellen Gründen nicht als Lebensmittel vertrieben werden. Tierische Nebenprodukte (TNP) werden je nach Risikoeinstufung in drei Kategorien eingeteilt, die unterschiedlich gehandelt und entsorgt werden müssen.Die Aufgabe des Veterinäramtes ist es die Einstufung der Nebenprodukte und Ihre Vertriebs- und Entsorgungswege zu überwachen. Hierzu gehören folgende Maßnahmen: Entsorgung tierischer Nebenprodukte Tierkörperbeseitigung Zulassung Biogasanlagen Zulassung tierischer Nebenproduktebetriebe
Bei der Futtermittelüberwachung stehen die sachgerechte Ernährung der Tiere sowie der Täuschungsschutz im Mittelpunkt der Überwachungstätigkeit. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind durch EU-Recht verpflichtet Kontrollpläne aufzustellen, anhand derer die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, sowie der Pflanzengesundheit überwacht werden. Die zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und die von ihnen hergestellten Futtermittel stichprobenweise auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Die Aufgaben des Veterinäramtes im Bereich der Futtermittelüberwachung liegen hauptsächlich in der Mitwirkung bei der Beprobung der Futtermittel auf den Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels. Die zuständige Stelle der Futtermittelüberwachung für ganz Bayern ist das Sachgebiet 56 der Regierung von Oberbayern ( Futtermittelüberwachung Bayern ). Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterlagen über: Ansprechpartner Rechtstexte Meldebögen Anträge auf Zulassung, Registrierung Futtermittelbetriebsregister u.v.m. Seit dem 1. Januar 2006 gilt für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Futtermittelhygiene-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005).
Überwachung tierärztlicher Hausapotheken Überwachung Anwendung TAM bei Lebensmittel liefernden Tieren Überwachung Einzelhandel mit freiverkäuflichen TAM
Überwachung von Zahlungseingängen einschl. Vollstreckung von Gebühren für Mittagsverpflegung an Schulen Haben Sie Fragen zur Bezahlung oder Verbuchung Ihres Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung Ihres/Ihrer Kindes/Kinder oder zu einer evtl. Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Schulverwaltungsamt.
Neben der Lebensmittelüberwachung der Stadt Memmingen kümmert sich das Veterinäramt um von Tieren stammende Lebensmittel. Hierbei werden alle Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung überwacht. Speziell EU-zugelassene Lebensmittelbetriebe wie z.B. Schlachthöfe, Fleischverarbeitende Betriebe oder Lebensmittelkühlhäuser fallen unter die Kontrollaufgaben des Veterinäramtes. Der Verbraucherschutz wird unter anderem durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Verbraucherschutz durch Kontrollen und Probenentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung Vorbeugender Gesundheitsschutz durch obligatorische Schlachttier- und Fleischuntersuchung Wilduntersuchungen Spezielle Rückstandsuntersuchungen Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln aus Drittländern Verfolgung von Verbraucherbeschwerden Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe Trichinenschau Nämlichkeitskontrollen und Dokumentenkontrolle bei Exporten Fleischhygienegebühren: Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX 11/5.6.1.1. Rinder 23,00 Euro 7.IX 11/5.6.1.2. Kälber 23,00 Euro 7.IX 11/5.6.3.1. Schweine 15,00 Euro 7.IX 11/5.6.3.2. Ferkel 15,00 Euro 7.IX 11/5.6.4.1. Schafe 12,00 Euro 7.IX 11/5.6.4.1 Ziegen 12,00 Euro Kontrollen, infolge eines festgestellten Verstoßes: Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX11 1.1 erforderliche Nachkontrollen nach einer planmäßigen Routinekontrolle: je angefangene 15 Min. / 19 Euro pro Person VO 882/2004 EU des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz VO 853/2004 EU; VO 854/2004 EU
Laut §1 der Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern sind Tierärzte „berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken; damit dient er zugleich der menschlichen Gesundheit. Der Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere.“ Der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere ist dem Veterinäramt ein großes Anliegen. Hierbei sind alle in der Obhut des Menschen befindlichen Tiere eingeschlossen. Sowohl Nutztierbestände und gewerbliche Tierhaltungen wie Zoohandlungen, Zirkus und Tierheim als auch Privathaltungen sind gesetzlich verpflichtet eine artgerechte Tierhaltung sicherzustellen. Dies zu überwachen ist Aufgabe des Veterinäramtes und wird unter anderem durch folgende Maßnahmen sichergestellt: Schutz des Lebens und Wohlbefinden der Tiere durch regelmäßige Überwachung von gewerblichen Tierhaltungen und Schlachthöfen Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden Kontrolle von Tiertransporten (Viehverkehr, Viehhandel, Tiere im Reiseverkehr) Beratung über artgerechte Tierhaltungen Regelmäßige Überwachung von Tierheimen, Tierbörsen, Tierhandlungen, Zirkus Für folgende Dienstleistungen im Bereich Tierschutz ist federführend das Ordnungsamt zuständig Kampfhundeverordnung Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz