Aufgaben des Sozialen Dienst Ziele unseres Betreuungskonzeps Ermöglichen mit akuten und chronischen Erkrankungen zu leben. Vermeidung von Isolation. Erweiterung und Erhaltung der Beweglichkeit. Förderung von kognitiven Leistungen (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Orientierung). Förderung der Wahrnehmung über alle Sinnesbereiche. Training der Selbständigkeit im Alltag. Entwicklung, Verbesserung und Erhalt von psychischen Grundleistungsfunktionen (Antrieb, Motivation, Ausdauer, Flexibilität). Training der motorischen und sensorischen Fähigkeiten. Training sozial-kommunikativer Fähigkeiten. Ausgeglichenheit und Zufriedenheit.
10.03.2016: Das Spektrum reicht von akuten Notfällen, wie beispielsweise einem Unfall, über Fragen zur (ungewollten) Schwangerschaft, der „NummergegenKummer“ bis hin zur häuslichen Gewalt. Erstellt hat den plakativen Aushang die städtische Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit der Jugendpflegerin der Stadt Memmingen und dem „Arbeitskreis Jugendliche“. Die Plakate und kleinere Handzettel können im Gleichstellungsbüro im Rathaus abgeholt oder angefordert werden. Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte Claudia Fuchs, Marktplatz 1, Rathaus, 3. Stock, 87700 Memmingen, Tel. 08331.850.260, E-Mail: frauenbeauftragte@memmingen.de
10.03.2016: Das Spektrum reicht von akuten Notfällen, wie beispielsweise einem Unfall, über Fragen zur (ungewollten) Schwangerschaft, der „NummergegenKummer“ bis hin zur häuslichen Gewalt. Erstellt hat den plakativen Aushang die städtische Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit der Jugendpflegerin der Stadt Memmingen und dem „Arbeitskreis Jugendliche“. Die Plakate und kleinere Handzettel können im Gleichstellungsbüro im Rathaus abgeholt oder angefordert werden. Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte Claudia Fuchs, Marktplatz 1, Rathaus, 3. Stock, 87700 Memmingen, Tel. 08331.850.260, E-Mail: frauenbeauftragte@memmingen.de
Dürfen Minderjährige allein in den Urlaub fahren? Dazu gibt es im deutschen Recht keine gesetzlichen Vorgaben. Es ist aber ratsam, dass Jugendliche, die allein oder mit anderen Jugendlichen verreisen, mindestens 16 Jahre alt sind. Etwas anderes ist es, wenn eine kompetente, volljährige Betreuungsperson dabei ist. Gegen einen Urlaub mit der Familie der Freundin oder eine Jugendreise oder in einem Zeltlager – ist auch bei jüngeren Jugendlichen nichts einzuwenden. Was sollten Eltern beachten? Grundsätzlich haben Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind bis es volljährig ist. Sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwas passiert. Deswegen sollten sich Eltern genau darüber informieren, was im Urlaub geplant ist. Geben sie ihr Kind in die Obhut einer Betreuungsperson, sollten die Eltern dieser vertrauen. Wichtig ist, dass es sich um eine volljährige, reife Person handelt, die die Erziehungsaufgabe wahrnehmen kann. Was sollten Jugendliche, die ohne Eltern verreisen, mitnehmen? Jugendliche, die ohne Eltern in den Urlaub fahren, sollten eine Reisevollmacht der Eltern mitnehmen. Egal ob sie mit volljährigen Freunden oder einer Betreuungsperson verreisen. Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Einverständniserklärung, in der die Eltern den Urlaub ausdrücklich erlauben. Theoretisch können Jugendliche, die ohne eine solche Reisevollmacht ins Ausland fahren möchten, an der Grenze zurückgewiesen werden. Darüber hinaus sollte man natürlich auch den Personalausweis beziehungsweise den Reisepass nicht vergessen. Was muss in der Reisevollmacht stehen? Die Eltern müssen die Reise darin schriftlich erlauben. Daneben sollten zum Beispiel Reiseziel, Reisedauer und Telefonnummer der Eltern vermerkt sein. Fährt eine Betreuungsperson mit, sollte man diese namentlich nennen. Anschließend muss die Reisevollmacht von beiden Eltern unterschrieben werden, wenn beide das Sorgerecht haben. Damit die Unterschriften kontrolliert werden können, brauchen die Jugendlichen neben der Vollmacht auch Kopien von den Ausweisen der Eltern Was ist sonst noch wichtig? Die Bestimmungen fürs Reisen von Jugendlichen können je nach Reiseland unterschiedlich sein. Deshalb sollte man sich immer gezielt informieren - zum Beispiel beim Reiseanbieter oder im Reisebüro. Kontakt: Stadtjugendpflege: jugend@memmingen.de ; Tel.: 08331 / 850-419
Falls die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder Teil 1 nicht mehr auffindbar ist bzw. gestohlen wurde, müssen neue Dokumente ausgestellt werden. Für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist zunächst eine Versicherung an Eides Statt erforderlich. Diese kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden. Die Eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter (bei Firmen zwingend vom einzelvertretungsbefugten Geschäftsführern oder Prokuristen – Nachweis erforderlich) abgegeben werden. Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugscheines oder des Fahrzeugbriefes werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt (also keine "alten" Fahrzeugdokumente mehr), d.h. bei Verlust des Fahrzeugscheines muss zwangsläufig auch der Umtausch des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen, sowie bei Verlust des Briefes auch der Umtausch des Scheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II muss auch immer gleichzeitig eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden, da hierauf die Nummer der ZB II genannt ist. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dauert das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt immer 3 Wochen, erst danach kann ein Ersatz ausgestellt werden! Zusätzlich zur Eidesstattlichen Versicherung werden benötigt: Personalausweis oder Reisepass Bericht über die gültige Hauptuntersuchung Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, falls noch vorhanden Bei Verlust einer Betriebserlaubnis eines zulassungsfreien Fahrzeuges (Mofa, Roller bis 50ccm usw.) bitten wir Sie das unten angehängte Formular auszufüllen und mitzubringen, sowie Personalausweis und Eigentumsnachweis. Sie erhalten anschließend von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sie möchten ein Importfahrzeug zulassen. Voraussetzung ist die Identifikation des Fahrzeuges. Diese hat durch Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, o.ä.) zu erfolgen. Ausländische Fahrzeugdokumente (bei Neufahrzeugen nicht unbedingt vorhanden) EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) Kaufvertrag oder Rechnung (Eigentumsnachweis) eVB-Code Personalausweis des Fahrzeughalters Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) Vollmacht für den Beauftragten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Nur für Gebrauchtfahrzeuge: Ausländische Kennzeichen (falls noch zugelassen im Ausland) Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung falls in Deutschland diese fällig gewesen wäre (PKW in der Regel: 3 Jahre ab Erstzulassungsdatum) Wenn das Fahrzeug nicht aus einem EU-Land kommt zusätzlich: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung Gutachen nach §21 StVZO Hat das Fahrzeug einen Kilometerstand von unter 6.000 Kilometern oder ist die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Zulassung unter 6 Monate, müssen Sie uns den Vordruck zur Umsatzsteuer ausfüllen. Bitte setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.
Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches außerhalb des Zulassungsbezirkes Memmingen zugelassen ist bzw. war. Sie sind nach Memmingen gezogen und müssen Ihr Fahrzeug ummelden. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Zulassungsbescheinigung Teil 2 Sollte dieser bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert werden zwecks Ummeldung auf den neuen Halter (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen) Zulassungsbescheinigung Teil 1 Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung eVB-Code Personalausweis des Fahrzeughalters Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) Vollmacht für den Beauftragten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Amtliche Kennzeichen (falls noch zugelassen) wenn diese nicht übernommen werden sollen Bei Umzug nach Memmingen und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie: Zulassungsbescheinigung Teil 1 eVB-Code Personalausweis SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Vollmacht für den Beauftragten Hat sich gleichzeitig noch ihr Name durch Heirat o.ä. geändert benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ebenfalls.
Sie möchten Ihr Fahrzeug, welches derzeit außer Betrieb gesetzt ist, wieder auf Ihren Namen zulassen. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Zulassungsbescheinigung Teil 2 (nicht erforderlich wenn sich keine Änderung ergibt) Sollte diese bei einer Bank hinterlegt sein, und zur Wiederzulassung benötigt werden, muss das Dokument angefordert werden (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen) Zulassungsbescheinigung Teil 1 Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung eVB-Code Personalausweis des Fahrzeughalters Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) Vollmacht für den Beauftragten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Alte, entwertete Kennzeichen Achtung: bitte die silbernen Ringe entfernen, da nur noch Klebeplaketten verwendet werden.
Egal ob Sie andere Felgen, Räder, ein anderes Lenkrad oder ähnliches an Ihrem Auto verbauen und diese Änderungen vom Hersteller des Fahrzeuges nicht genehmigt sind, müssen diese in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden. Dies gilt auch für die Umrüstung des Fahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem, einem Nachrüstkatalysator oder einer Gasanlage. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Zulassungsbescheinigung Teil 1 Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung Einbaubescheinigung der Partikelminderungsstufe Zulassungsbescheinigung Teil 2 (nur erforderlich bei Leistungsänderung, Einbau Gasanlage, Änderung Farbe, Änderung Fahrzeugart) Sollte diese bei einer Bank / Leasinggesellschaft hinterlegt sein, und benötigt werden, muss das Dokument angefordert werden (Nachfrage über Eingang Bankbrief nach ca. 3 Tagen)
Rote Kennzeichen werden ausschließlich für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten/-hersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller ausgegeben. Sie werden befristet und widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt. Sie dürfen nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten verwendet werden. Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle, Bearbeitungszeitraum ca. 3-4 Wochen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle oder die Führerscheinstelle Polizeiliches Führungszeugnis des Firmen-Inhabers (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung beim Einwohnermeldeamt des der Wohnsitzbehörde eVB-Code speziell für rote Dauerkennzeichen Personalausweis bzw. Reisepass SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Vollmacht falls der Antragsteller nicht persönlich erscheint Schriftlicher Antrag