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Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

Kontakt Stadtverwaltung

Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

KFZ-Zulassung: Umschreibung von außerhalb

Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches außerhalb des Zulassungsbezirkes Memmingen zugelassen ist bzw. war. Sie sind nach Memmingen gezogen und müssen Ihr Fahrzeug ummelden.

Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
    Sollte dieser bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert werden zwecks Ummeldung auf den neuen Halter (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • eVB-Code
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten
    (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung)
  • Vollmacht für den Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Amtliche Kennzeichen (falls noch zugelassen) wenn diese nicht übernommen werden sollen

Bei Umzug nach Memmingen und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • eVB-Code
  • Personalausweis
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Vollmacht für den Beauftragten

Hat sich gleichzeitig noch ihr Name durch Heirat o.ä. geändert benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ebenfalls.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
St.-Ulrich-Platz 1
87700 Memmingen

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Fax 08331/5433

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