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Verlust der KFZ-Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
Falls die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder Teil 1 nicht mehr auffindbar ist bzw. gestohlen wurde, müssen neue Dokumente ausgestellt werden.
Für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist zunächst eine Versicherung an Eides Statt erforderlich. Diese kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden.
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter (bei Firmen zwingend vom einzelvertretungsbefugten Geschäftsführern oder Prokuristen – Nachweis erforderlich) abgegeben werden.
Wichtig:
Bei Verlust des Fahrzeugscheines oder des Fahrzeugbriefes werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt (also keine "alten" Fahrzeugdokumente mehr), d.h. bei Verlust des Fahrzeugscheines muss zwangsläufig auch der Umtausch des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen, sowie bei Verlust des Briefes auch der Umtausch des Scheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II muss auch immer gleichzeitig eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden, da hierauf die Nummer der ZB II genannt ist.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dauert das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt immer 3 Wochen, erst danach kann ein Ersatz ausgestellt werden!
Notwendige Unterlagen
Zusätzlich zur Eidesstattlichen Versicherung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, falls noch vorhanden
Bei Verlust einer Betriebserlaubnis eines zulassungsfreien Fahrzeuges (Mofa, Roller bis 50ccm usw.) bitten wir Sie das unten angehängte Formular auszufüllen und mitzubringen, sowie Personalausweis und Eigentumsnachweis. Sie erhalten anschließend von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Formulare / Downloads
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