Stadthalle Memmingen: Übersicht aller Räume Foyer Foyer der Stadthalle Memmingen Foyer der Stadthalle Memmingen Abmessungen Bruttofläche: 430 m² Länge: 34,00 m Breite: 12,47 m Bestuhlung Tisch: 271 Parlamentarisch: n.v. Reihe: 300 Bodenbelag: Parkett Verdunklung: nicht möglich Tageslicht rollstuhlgerecht Großer Saal Großer Saal: Blick von der Bühne in den Saal Großer Saal: Blick durch den Saal zur westlichen Fensterfront Großer Saal: Blick auf die Bühne Großer Saal: Blick von der Galerie auf die Bühne Großer Saal in Zahlen: Abmessungen: Bruttofläche: 717 m² Länge: 25,50 m Breite vorn: 25,50 m Breite hinten: 29,75 m Bestuhlung ohne Tanzfläche: Tisch 566 Parlamentarisch 369 Reihe (inkl. Galerie) 990 Bestuhlung mit Tanzfläche: Tisch: 536 Galerie - Reihen ansteigend (nur über Treppe erreichbar): 213 Bodenbelag Parkett Tageslicht, Verdunkelung möglich Rollstuhlgerecht Saalerweiterung: Abmessungen: Bruttofläche 180 m² Länge 8,50 m Breite 25,50 m Bestuhlung: Tisch 126 Parlamentarisch 66 Reihe 110 Bodenbelag Parkett Tageslicht, Verdunkelung nicht möglich Rollstuhlgerecht Kleiner Saal Kleiner Saal der Stadthalle Kleiner Saal: Diagonaler Blick durch den Raum Abmessungen: Bruttofläche: 208 m² Länge: 17,00 m Breite: 12,47 m Bodenbelag: Parkett Tageslicht, Verdunklung möglich Rollstuhlgerecht Bestuhlung Tisch: 180 Parlamentarisch: 105 Reihe: 200 Konferenzraum Konferenzraum Abmessungen: Bruttofläche: 84 m² Länge: 8,00 m Breite: 10,50 m Bodenbelag Solnhofer Platten Tageslicht, Verdunklung möglich Rollstuhlgerecht Bestuhlung: Tisch: 62 Parlamentarisch: 45 Reihe: 72 Orchesterzimmer und weitere Räume Orchesterzimmer (Foto: Bernhard-Strigel-Gymnasium) Abmessungen Bruttofläche: 51 m² Länge: 8,25 m Breite: 6,20 m Bodenbelag Parkett Tageslicht, Verdunklung nicht möglich nicht R ollstuhlgerecht Bestuhlung Tisch: 34 Parlamentarisch: 18 Reihe: 38 Dirigentenzimmer: Abmessungen: Bruttofläche: 18 m² Länge: 4,25 m Breite: 4,25 m Bestuhlung: Tisch: 10 Bodenbelag Parkett Tageslicht, Verdunklung nicht möglich nicht rollstuhlgerecht Eingangsbereich: Bruttofläche: max 230 m² Bodenbelag: Solnhofer Platten Rollstuhlgerecht Südl. Garderobenfoyer: Bruttofläche: 390 m² Bodenbelag: Solnhofer Platten Rollstuhlgerecht Virtueller Rundgang Klicken Sie ins Bild und bewegen Sie die Maus nach links oder rechts. So erhalten Sie einen Rundumblick! Der Memminger Mau - Wahrzeichen unserer Stadt - führt Sie von einem Raum zum nächsten und zeigt Ihnen auch die Außenansicht von Süden und Westen. Klicken Sie auf das Bild um die Stadthalle virtuell zu besichtigen! Virtueller Rundgang: Bernhard-Strigel-Gymnasium Anreise/Parken Ansprechpartner Ausstattung Räume Veranstaltungen in der Stadthalle Kontakt Stadthalle Memmingen Platz der Deutschen Einheit 1 87700 Memmingen Verwaltung : Maximilian-Kolbe-Haus Donaustraße 1 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1206 stadthalle (at) memmingen.de Fotos: Bernhard-Strigel-Gymnasium
10.06.2026: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Zum 1. Juli 2026 wird der Wassercent in Bayern erstmals erhoben. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: "Der Wassercent ist ein Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern. Er gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert. Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Ziel ist ein unbürokratischer Wassercent mit einfacher Struktur. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet." Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter). Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter. Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Dabei genügt die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung. Bereits bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt. Alle Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können daher bis zum 1. März 2027 gegenüber der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. entweder dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, ihre tatsächlich entnommene Wassermenge melden. Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt. Potenziell Entgeltpflichtige erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben von ihrem jeweils zuständigen Landratsamt oder kreisfreien Stadt mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum (1. Juli bis 31. Dezember 2026). Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm
Satzung zum Sanierungsgebiet Steinheim SanierungsgebietSteinheimFinal.pdf Sanierungsgebiet_Flyer.pdf Infos zum Sanierungsgebiet "Steinheim mit Memminger Ach" Grundlegendes zum Sanierungsgebiet Die zwingende, verfahrensrechtliche Voraussetzung für den Erlass eines Sanierungsgebietes ist die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB. Den Beginn der ersten Vorbereitenden Untersuchungen, der VU Steinheim hat der Stadtrat im April 2018 beschlossen. Das dafür beauftragte Planerteam hat zusammen mit der Stadt Memmingen für den Ortsteil die bestehenden Defizite und Missstände aber auch Chancen und Potentiale analysiert. In der Sitzung des Stadtrates am 22. Juni 2020 wurde als Grundlage für eine Verbesserung und Aufwertung des Quartiers der Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung einschließlich Maßnahmenplan und Maßnahmenliste beschlossen. Das Planungsteam und die Verwaltung haben in diesem Zusammenhang die Festlegung eines Sanierungsgebietes vorgeschlagen, das in dieser Sitzung als Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB beschlossen wurde. Der Umsetzungshorizont für die Sanierung liegt üblicherweise bei 15 Jahren. Die im Ergebnis der VU Steinheim deutlich gewordene Notwendigkeit nach einer detaillierten Untersuchung des Grünzugs entlang der Memminger Ach ist im Rahmen einer weiteren VU (Grünzug Memminger Ach) von Frühjahr 2021 bis Frühjahr 2022 bearbeitet worden. Das beauftragte Planungsbüro hat auch hier in mehreren Bearbeitungsstufen die Stärken und Schwächen sowie Defizite und Chancen des Untersuchungsraums beurteilt und zahlreiche Aufwertungsmaßnahmen entwickelt. Mit Beschluss des Stadtrates am 19.06.2023 ist sowohl der Maßnahmenkatalog dieser Vorbereitenden Untersuchungen, als auch der vergrößerte Umgriff des Sanierungsgebietes beschlossen worden. Das neue, um den Bereich entlang der Memminger Ach ergänzte Sanierungsgebiet "Steinheim mit Memminger Ach" erhält mit Veröffentlichung Rechtskraft und soll die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in den kommenden 15 Jahren gewährleisten. Was bedeutet das für alle Grundstückeigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes? Es sind im Sanierungsgebiet Bauvorhaben genehmigungspflichtig die die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen um erhebliche Veränderungen zum Ziel haben. Die Stadt Memmingen kann beim Grundstücksverkauf ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben, sofern dies zur Verwirklichung der Sanierungsziele erforderlich wäre. Im Sanierungsgebiet besteht für Privateigentümer die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Baumaßnahmen. Maßnahmen, die den Förderbedingungen des Kommunalen Förderprogramms entsprechen, können im Umfang der hierzu festgelegten Fördersätze finanziell unterstütz werden. Darüber hinaus haben Grundstückseigentümer bei Sanierungen eines Gebäudes in der Regel die Möglichkeit, Steuervorteile nach § 7h EStG zu nutzen. In beiden Fällen ist eine Kontaktaufnahme mit dem Stadtplanungsamt im Vorfeld der Maßnahme zwingend notwendig. Es wird deshalb empfohlen, bei geplanten Maßnahmen möglichst frühzeitig Kontakt mit der Stadt Memmingen/Stadtplanungsamt aufzunehmen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Kommunales Förderprogramm sowie unter Sanierungsmanagement . Umgriff Sanierungsgebiet Steinheim Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Daniela Streitenberger Stadtplanungsamt Memmingen 08331/850-2551 daniela.streitenberger@ memmingen.de
Kontakt Ansprechpartner Jugendgerichtshilfe Informationen zur Ableistung von Sozialstunden/sozialen Diensten/Arbeitsleistungen WARUM/WOZU? Die Ableistung sozialer Dienste/Sozialstunden stellt eine erzieherische Maßnahme dar, die sich auf die Lebensführung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auswirken soll und gilt somit nicht als Strafe. Daher wird diese Maßnahme nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Erzieherisch sind Sozialstunden an der Tat orientiert und dienen dem Schuldausgleich (Wiedergutmachung). Die Ableistung gemeinnütziger Arbeit bietet den Betroffenen die Möglichkeit, einem strukturierten Tagesablauf nachzugehen, sich sinnvoll zu beschäftigen und Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. WANN? Wird von einer Strafverfolgung (gemäß §§ 45 und 47 JGG) abgesehen und werden hierzu aber so genannte erzieherische Maßnahmen angeordnet, so kann beispielweise auch die Ableistung von Arbeitsauflagen auferlegt werden. Arbeitsleistungen können zudem im Rahmen einer Verurteilung als Erziehungsmaßregel oder als Zuchtmittel angeordnet werden, die rechtlichen Grundlagen für die Arbeitsleistung sind in § 10 bzw. im § 15 JGG verankert. WO? Sozialstunden werden bei Einrichtungen der Stadt Memmingen oder anderen Kooperationspartnern nach Vermittlung durch Frau Abele (850-399, Buchstaben A-K) oder Frau Weiß (850-457, Buchstaben L-Z) abgeleistet. WIE? Der Jugendliche/Heranwachsende erhält dazu einen Brief der Stadt Memmingen und soll dann dort vorsprechen. Je nach beruflicher/schulischer und damit zeitlicher Situation kann der Sozialdienstleistende dann nach Absprache i.d.R. unter der Woche oder ggf. auch am Wochenende eingesetzt werden. Zeitliche oder gesundheitliche/körperliche Einschränkungen, die hier eine Rolle spielen könnten, sollten in jedem Fall kommuniziert werden. WAS IST ZU BEACHTEN? Wichtig ist, dass man sich um die Ableistung der Sozialstunden (selbstständig) kümmert und Zuverlässigkeit an den Tag legt. Außerdem dürfen die Sozialstunden nicht durch schuldhaftes Fehlen oder durch mangelndes Sozial- oder Arbeitsverhalten gefährdet werden, da ansonsten ein sogenannter Ungehorsamkeitsarrest von bis zu 4 Wochen ( §§ 11(3), 15(3) JGG ) droht. Der Ungehorsamkeitsarrest, kann auch in "Etappen", erfolgen wie beispielsweise 4 mal 1 Woche oder 2 mal 2 Wochen.Der Richter verhängt einen Ungehorsamkeitsarrest beispielsweise auch, damit sich der Jugendliche hoffentlich danach besinnt und die Sozialstunden ableistet. Wenn die Auflage noch vor Arrestantritt erfüllt wird, wird der Arrest unter Umständen nicht vollstreckt. Sollte der Jugendliche oder Heranwachsende den Arrest nicht antreten, muss er damit rechnen, dass ein Haftbefehl zur Ableistung des Arrestes ergeht. Der Ungehorsamkeitsarrest bewirkt nicht, dass die ursprüngliche Strafe (hier die Ableistung von Sozialstunden) automatisch hinfällig wird und erledigt ist. Für weitere Infos (Internetseite der Jugendgerichtshilfe München): http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Notlagen/Jugendgerichtshilfe.html Juleica Geschäftsbericht Jugendamt Beistandschaft Kinderwünsche Sozialstunden Steil - Alkoholpräventionsprojekt Führungszeugnis Ehrenamt Kontakt Ansprechpartner Jugendgerichtshilfe
Willkommen im Digitalen Amt Memmingen Wir sind fortlaufend bemüht, Ihnen unsere Dienstleistungen als Online-Verfahren bereitzustellen. Die Zahl der verfügbaren Dienste wächst stetig. Sollten Sie dort nicht fündig werden, hilft Ihnen unser Virtuelles Rathaus weiter. Das Virtuelle Rathaus - Anliegen A-Z bringt Sie schnell zu den gewünschten Dienstleistungen mit den jeweiligen Ansprechpartnern und weiteren Informationen, wie z. B. die für die "Behördendienstleistung" notwendigen Papiere und ggf. Kosten innerhalb der Stadtverwaltung. Bei vielen Verwaltungsvorgängen ist ein persönlicher Besuch aus rechtlichen Gründen noch immer notwendig. Ämterverzeichnis Online-Termine Öffnungszeiten Anliegen A-Z Formularservice BayernPortal Fundamt Online Voraussetzungen zur Online-Identifikation DEU Staatsangehörige: Elektronische Ausweisfunktion (eID) EU und EWR Staatsangehörige: eID-Karte Elektronische Aufenthaltstitel (eAT) Einige Anträge benötigen eine eindeutige Identifizierung des Antragsstellers. In diesem Fall wird für die Online-Beantragung eine Authentifizierung verlangt. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, einen Rechner mit installierter Ausweisapp2 Software sowie ein Kartenlesegerät. Ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter Ausweisapp2 kann als Kartenlesegerät eingesetzt werden. Weitere Informationen: BMI - Ihr Personalausweis (personalausweisportal.de) So funktioniert die Online-Ausweisfunktion Video: Online-Ausweisfunktion mit NFC mobil nutzen (Android) Video: Online-Ausweisfunktion mit NFC mobil nutzen (iPhone/iOS) Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche sind die nicht Deutsche sind, können einen eID-Ausweis (einen Ausweis mit elektronischer Identifikationsfunktion) beantragen. Dieser wird für die Nutzung von Online-Dienstleistungen und zur Anmeldung in der BayernID und BundID benötigt. Der Antragsteller muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gültigkeitsdauer Ihres eID-Ausweises kann nicht verlängert werden. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises können Sie einen neuen beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines neuen Ausweises nachweisen können. In Deutschland können Sie einen eID-Ausweis bei der Personalausweisbehörde Ihres Ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung beantragen. Weitere Informationen: Personalausweisportal - Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR So funktioniert die Online-Ausweisfunktion Video: Online-Ausweisfunktion mit NFC mobil nutzen (Android) Video: Online-Ausweisfunktion mit NFC mobil nutzen (iPhone/iOS) Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Plastikarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) gespeichert sind. Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen einfach und schnell zu nutzen. Die persönlichen Daten sind dabei immer und zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Weitere Informationen: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Elektronischer Aufenthaltstitel So funktioniert die Online-Ausweisfunktion Video: Online-Ausweisfunktion mit NFC mobil nutzen (Android) Video: Online-Ausweisfunktion mit NFC mobil nutzen (iPhone/iOS) Neue Dienstleistungen Elektronische Wohnsitzanmeldung Die Stadt Memmingen hat einen weiteren Schritt in Sachen Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen vollzogen. Seit einigen Tagen ist die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) auch hier möglich. Um diesen Dienst nutzen zu können, ist ein Nutzerkonto bei der Bund ID nötig, das mittels der NFC Funktion am Smartphone, dem Personalausweis und der AusweisApp einfach eingerichtet werden kann. Mit Hilfe des Nutzerkontos, Personalausweis und PIN kann so der persönliche Gang zur Behörde komplett entfallen. Die Wohnsitzanmeldung ist weiterhin innerhalb der 2-Wochenfrist kostenlos. Auch die Aufkleber mit der neuen Adresse für Personalausweis und Reisepass können dann ab sofort per Post zugestellt werden. Der Gang zum Bürgeramt kann somit gänzlich entfallen. Zum Onlinedienst Mehr Informationen Online-Führerscheinumtausch Seit kurzem bietet die Stadtverwaltung Memmingen neben dem Online-Dienst für den Umtausch von Alt-Führerscheinen in den EU-Kartenführerschein auch einen Online-Dienst für den Umtausch des alten Kartenführerscheins an. So ist es jetzt möglich, den Umtausch ganz bequem von zuhause aus zu beantragen und bietet somit eine komfortable und zeitsparende Alternative zum Gang zum Amt. Für die Nutzung des Dienstes ist ein Nutzerkonto Bund oder ein BayernID-Zugang z.B. mit Ihrem Elster-Zertifikat erforderlich. Sie können auch die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen. Memminger Bürgerinnen und Bürger, die einen Kartenführerschein besitzen der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19.01.2026 umtauschen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es kurz vor dem Stichtag zu einem großen Andrang in der Führerscheinstelle kommt. Es ist deshalb mit Wartezeiten und Produktionsverzögerungen in der Bundesdruckerei zu rechnen. Es ist jedoch auch weiterhin die persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Memmingen möglich. Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, der Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild. Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins. Weitere Umtauschfristen finden Sie auf der Seite der Führerscheinstelle aufgelistet. Onlinedienst Umtausch EU-Kartenführerschein Onlinedienst Umtausch Altführerschein Online-Terminvergabe Es ist nun möglich für die meisten Anliegen die Onlineterminvereinbarung zu nutzen. Somit können Sie bequem einen passenden Termin finden und ersparen sich den Anruf oder lange Wartezeiten beim Besuch im jeweiligen Amt. Die Übersicht über die buchbaren Onlinetermine finden Sie unter Online-Terminvergabe. Es ist geplant, dass schrittweise für alle Ämter Termine online vereinbart werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie den Termin nochmals in der Ihnen zugesendeten E-Mail bestätigen müssen. Termin vereinbaren Online-KiTa-Anmeldung Die KiTa-Platzanmeldung kann nun online durchgeführt werden . Dort ist immer die Anmeldung für das KiTa-Folgejahr 2025/2026 freigeschaltet. Über dieses Portal machen unsere Familien in Memmingen in Zukunft ihre Platzanmeldung: Durchgängig digital - datensicher - 24/7 - mehrsprachig - alle KiTas in Memmingen. Für die Anmeldung ist nur eine Email und ein Kennwort notwendig (Bayern-ID). Dieser Service soll die Anmeldung für Sie als Eltern einfacher und transparenter machen. Im Online-Programm ist uns die Eigenverantwortung wichtig: Wir brauchen von Ihnen als Eltern ausreichend und möglichst konkrete Angaben, damit wir die Anmeldungen noch besser verarbeiten und genauer für das neue KiTa-Jahr planen können. Dies ist besonders deshalb wichtig, weil wir in Memmingen bei den kommunalen KiTas und denen der freien Träger vor großen Herausforderungen bei der Platzschaffung und Personalgewinnung stehen. Ihre KiTa und auch das KiTa-Amt steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Zum Onlinedienst Mehr Informationen
Das Stadtarchiv früher... Früheres Archivmagazin im Künerhaus (vor 1978) Früheres Archivmagazin im Künerhaus (vor 1978) Das Stadtarchiv blickt auf eine jahrhundertealte Geschichte seiner Bestände zurück. Die Bestände "Reichsstadt" (A) und "reichsstädtische Stiftungen" (D) prägten lange Zeit die Arbeit und Benützung des "Stadt- und Stiftungsarchivs" (siehe Geschichte des Stadtarchivs ). Seit 1989 wurden die Räume des Stadtarchivs nach und nach einer umfassenden Modernisierung unterzogen, begleitet von einer neuen Bestandsgliederung. A Reichsstadt B Stadt C Eingemeindete Orte D Stiftungen E Sammlungen F Nachlässe und Privatarchive Der Schwerpunkt der Archivalienerschließung verlagert sich seit einigen Jahren mehr und mehr auf die Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts (B, C, D, E und F). Archivmagazin für die neueren Bestände (2007) Mit den Einbauten von Magazinräumen ins Untergeschoss (1996) und Erdgeschoss (2007) konnten für einen Großteil der Archivbestände adäquate Bedingungen geschaffen werden. Fast die Hälfte des Bestands des Stadtarchivs bilden mittlerweile Dokumente der Stadt ab 1803. Das gut erhaltene Archiv der Reichsstadt (bis 1803) hat dagegen nur einen Anteil von knapp zehn Prozent. Daneben befinden sich Dokumente aus den eingemeindeten Orten, von Stiftungen sowie Sammlungen, Zunft-, Vereins- und Privatarchive unter der Obhut des Stadtarchivs. Grimmelhaus-Umbau-1996-2007.pdf Rückblick in die Entwicklung des Memminger Archivwesens seit der Mediatisierung der Reichsstadt 1802 1813/18 Die Registraturen und Archive der Reichsstadt Memmingen (im Steuerhaus und im Kanzleigebäude) werden in einigen Teilen in die staatlichen Archive des Königreichs Bayern verbracht (heute im Staatsarchiv Augsburg). 1823/25 Das Kanzleiarchiv wird zusammen mit den Archivalien der ehemals reichsstädtischen Stiftungen ins Rathaus verlegt. 1827/35 Magistratsrat Jacob Friedrich Rupprecht ordnet und verzeichnet die beiden Steuerhausarchive. 1832/33 Studienlehrer Jacob Friedrich Unold ordnet und verzeichnet das ehemalige Kanzleiarchiv. 1863/66 und 1873 Die Steuerhausarchive werden ins Rathaus verlegt und vom Buxacher Pfarrer Friedrich Dobel zusammen mit den Unterlagen des ehemaligen Kanzleiarchivs neu verzeichnet (heute Bestände A und D). Dobel erhält dafür das Ehrenbürgerrecht und wird später Archivar im Fuggerarchiv Dillingen sowie Bibliothekar in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg. 1892 ff. Studienlehrer Dr. Julius Miedel nimmt sich in der Nachfolge Dobels der weiteren Ergänzung der Archivbestände an (darunter das Familienarchiv Zoller) und beginnt zusammen mit dem Heidelberger Professor Askan Westermann mit der Bearbeitgung eines Memminger Urkundenbuches. Wegen seiner Verdienst um die Erforschung der Stadtgeschichte erhält er 1938 das Ehrenbürgerrecht. 1938 Die Archivbestände werden ins ehemalige Lagergebäude der jüdischen Firma Nathan in der Künergasse verlegt und erleiden dort in einigen Gruppen durch ungünstige klimatische Bedingungen beträchtliche Schäden. Aus Sorge vor Kriegsschäden lässt Alt-Oberbürgermeister Fritz Braun Bestandsteile 1941 nach St. Josef sowie ins Frickenhauser Schloss verlegen. 1946 Schuldirektor Walter Braun ergänzt die Dobelschen Repertorien um ein ausführliches Orts-, Personen- und Sachregister. 1958 Stadtarchivarin Hilde Miedel übernimmt die Altregistratur ins Stadtarchiv (heute Teil von Bestand B). Erstmals kommt das Stadtarchiv damit wieder seiner Aufgabe nach, modernes Verwaltungsschriftgut zu archivieren. 1977 Das Grimmelhaus in der Ulmer Straße 19 erhält einen Erweiterungsbau für Zwecke von Stadtbücherei, Stadtbibliothek und Stadtarchiv. 1989 Stadtarchivar Christoph Engelhard entwickelt eine vollständig neue Bestandstektonik, die die Archivbestände in sechs Bestandsgruppen (A-F) unterteilt. Über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren erfolgt nun eine schrittweise Modernisierung aller Funktionsbereiche des Stadtarchivs. 1990/92 Durch teilweise umfangreiche Aktenaussonderungen verdoppelt sich innerhalb kurzer Zeit der Bestandsumfang von 500 auf über 1000 lfd. Meter an (2008: mehr als 1400 lfd. Meter). 1991/93 Für Zwecke der Konservierung und Restaurierung von Archiv- und Bibliotheksgut wird eine Werkstatt eingerichtet. 1992/96 Mit der Neubildung der Zeitgeschichtlichen Dokumentationen definiert das Stadtarchiv seinen über die Archivierung von Verwaltungsunterlagen hinausreichenden Sammlungsauftrag. Eine Auswahlerfassung von Presseartikeln mit Bezug zur Stadt Memmingen eröffnet zudem neue Recherchemöglichkeiten. 1993-96 Im Rahmen des Zivilschutzes werden im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München große Teile der Altbestände des Stadtarchivs Memmingen verfilmt. 1994 ff. In der Restaurierungswerkstatt werden zahlreiche Photoplatten einer konservatorischen Sicherung unterzogen. 1996 Nach der Verlegung der Stadtbücherei ins Antonierhaus (Stadtbibliothek) kann im Grimmelhaus ein Archivmagazin eingerichtet werden, das als erstes den modernen Anforderungen an die Langzeitarchivierung von historischem Kulturgut entspricht. 1998 ff. Mit seiner Schriftenreihe "Materialien zur Memminger Stadtgeschichte" leistet das Stadtarchiv einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit stadtgeschichtlichen Themen (Reihe A Editionen, Reihe B Forschungen). 1998 ff. Ein großer Teil der stadtgeschichtlich relevanten Photoplatten und Photoalben wird mit Hilfe des hauseigenen Scanners digitalisiert. 1999 Mit der Eröffnung des neuen Lesesaales (finanziert auch aus Mitteln des Kulturfonds Bayern) erhält das Stadtarchiv neue Möglichkeiten zur Zugänglichmachung der Archivbestände. 2001 Erstmals findet bundesweit ein "Tag der Archive" statt, an dem sich auch das Stadtarchiv Memmingen beteiligt. 2003 Die in Zusammenarbeit von oberschwäbischen Stadtarchiven vorbereitete Ausstellung "Kronenwechsel 1802. Das Ende der reichsstädtischen Freiheit" ist zu Gast im Memminger Antonierhaus. 2004 ff. Das Stadtarchiv präsentiert sich im Internet mit einem fortlaufend erweiterten Informationsangebot. 2005 Dem Stadtarchiv wird die Registratur im Rathaus und der Aufgabenbereich Schriftgutverwaltung zugeordnet. 2006 Seit dem Jahresende dient ein zweites Archivmagazin der Archivierung von modernem Archivgut des 20. und 21. Jahrhunderts. 2007 Große Teile der Rathausregistratur werden ins neue Archivmagazin verlegt. 2008 Mit der Einrichtung von Büro- und Arbeitsbereichen für die Archivalienerschließung gelangen die seit 1996 durchgeführten Umbauten innerhalb des Grimmelhauses zum Abschluss. 2009 Im Rahmen der Einführung eines Dokument-Management-Systems werden im Stadtarchiv Digitale Akten für die Schriftwechsel mit Benützern angelegt. Die Stadtverwaltung beginnt mit der Übergabe von Personenstandsunterlagen ans Stadtarchiv. 2010 Mit der Übernahme der Sammlung Willy Hetzel vergrößert sich die Fotosammlung des Stadtarchivs um ein Mehrfaches. 2013 In allen Magazinen werden die Bestände neuaufgestellt, was zu einer Verdichtung des Lagerraumes zu Gunsten verfügbarer Raumreserven führt.2007 2014 Zum "Tag der Archive" werden auf der neuen Homepage des Stadtarchiv Quellen und Informationen präsentiert, darunter auch die in der Wiss. Stadtbibliothek aufgefundene Slowenische Kirchenordnung von Primoz Trubar. 2015 Baugenehmigungsunterlagen aus der Zeit vor 1945 werden nun im Stadtarchiv archiviert. 2017 Größter Neuzugang im Stadtarchiv ist die Sammlung der Geschenke, die die Stadt in den vergangenen Jahrzehnten von Besuchern oder befreundeten Städten und Regionen erhielt. 2018 Erstmals werden Unterlagen des Stadtarchivs entsäuert, darunter die Personen- und Familienbögen sowie Meldeunterlagen des 19./20. Jahrhunderts. Herausragender Zuwachs ist die Büchersammlung des Bauernkriegs-Experten Prof. Dr. Peter Blickle mit zahlreichen Monographien und Aufsätzen zur Geschichte der Zwölf Bauernartikel und des Aufstandes des "gemeinen Mannes" im Jahr 1525. 2019 . Geschichte des Stadtarchivs Modernisierung des Stadtarchivs
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis (sog. SRS-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten) zugriffsbereit tragen wollen, benötigen Sie hierfür einen kleinen Waffenschein. Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch generell verboten. Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, müssen Sie den kleinen Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Der kleine Waffenschein gilt unbefristet. Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben. Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen. Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben. Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer vorsätzlichen oder gemeingefährlichen fahrlässigen Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätze oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden. angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind. Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren. Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben. Persönliche Eignung Sie müssen persönlich geeignet sein. Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn Sie geschäftsunfähig sind. Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind. Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden. angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden. Die Gebühren für die Ausstellung eines kleinen Waffenscheins betragen 100,00 €. Bei erhöhtem Verwaltungsaufwand sind Gebühren bis zu 150,00 € § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) § 12 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) § 4 Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 Abschnitt 2 2 Nr. 1.3, Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1. Waffengesetz (WaffG)
Tag der Archive 2014 Anlässlich des "Tages der Archive“ 2014 wird das Stadtarchiv Memmingen – wie schon 2008 – neue Daten und Quellen online präsentieren. Das Spektrum wird von den jüngst digitalisierten Werken des slowenischen Kirchenreformators Primoz Trubar (A) über Hilfsmittel für Familienforschungen (B) und Erschließungsdaten zu Stadtteilarchiven, Sammlungen und Nachlässen (C) bis hin zu Informationen über die Gremien von Reichsstadt und Stadt Memmingen (D) reichen. (A) Primoz Trubar Erstmals wird ein Digitalisat der Slowenischen Kirchenordnung von Primoz Trubar veröffentlicht. Grundlage ist das im Herbst 2013 in der historischen Buchbeständen aufgefundene Exemplar. (B) Quellen zur Familienforschung Die Erforschung der eigenen Wurzeln zu fördern, ist seit langem ein Anliegen öffentlicher Archive, kann doch Familienforschung auch als Heimatgeschichts-forschung verstanden werden. Die wichtigsten Quellen, die Kirchenbücher oder –matrikel der christlichen Konfessionen, werden zumeist in kirchlichen Archiven aufbewahrt. Aber auch in kommunalen Archiven finden sich Quellen zur Personen- und Familienforschung. (C) Sammlungen und Nachlässe In Ergänzung der amtlichen Überlieferung sammelt das Stadtarchiv Drucksachen unterschiedlichster Herkunft sowie Vereinsarchive oder Nachlässe, sofern ihnen stadtgeschichtliche Bedeutung zukommt. (D) Gremien der Stadt Die schriftliche Überlieferung von Rat, Magistrat, Kollegium der Gemeindebevollmächtigten und Stadtrat ist die zentrale Stütze des erhaltenen (reichs-)städtischen Archivbestandes. Mitgliederlisten bieten Einblicke in die Zusammensetzung der Gremien, Protokolle der Sitzungen dokumentieren die Themen, mit denen Memmingen im Laufe seiner Geschichte konfrontiert war. Die Online-Präsentation von Informationen, Erschließungsdaten, Auswertungen und Digitalisaten ermöglicht einen Einblick in die Vielfalt und Tiefe historischer Überlieferung. Zeitplan zur Online-Präsentation Im Einzelnen ist an eine schrittweise Veröffentlichung von Digitalisaten und Erschließungsdaten bis zum Abend der Stadtratswahl am 16.03. um 18 Uhr gedacht: ab Fr, 07.03. Werke von Primoz Trubar: Articuli , Catechismus (glagolitisch), Catechismus (kyrillisch), Cerkovna Ordinga (Online-Publikation der Digitalisate aus der Wiss. Stadtbibliothek Memmingen) ab Sa, 08.03. „Ewige Namen gebe ich ihnen ...“ (Online-Publikation des Holocaust-Gedenkheft in der Schriftenreihe „Materialien zur Memminger Stadtgeschichte) ab So, 09.03. Neue Hilfsmittel für Familienforscher: Register zu den Totenverzeichnissen (17./18. Jh.) ab Mo, 10.03. Archive ehemaliger Gemeinden (Steinheim, Volkratshofen und Eisenburg) (Präsentation der Erschließungsdaten) ab Di, 11.03. Zeitgeschichtliche Sammlungen und Pressedokumentation , Vereinsarchive und Nachlässe (Präsentation von Erschließungsdaten) ab Mi, 12.03. Ratsprotokolle der Reichsstadt Memmingen ( A RP ) / Sitzungsprotokolle des Magistrats, des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten und des Stadtrats Memmingen ( B RP ) (Informationen zum Bestand- und Erhaltungszustand) ab Do, 13.03. Sachregister zu den Ratsprotokollen 1595-1732 und 1733 ff. (Online-Präsentation der Digitalisate) ab Fr, 14.03. Verwaltungsberichte des Stadtmagistrats (1871ff.) (Online-Präsentation der Digitalisate) ab Sa, 15.03. Ratsmitglieder 1919-1945 (Dokumentation) ab So, 16.03. (18:00 Uhr) Ratsmitglieder 1946-2014 (Dokumentation) Tag der Archive 2008 Tag der Archive 2014 Tag der Archive 2016
Der Stadtrat hat am 19.11.2019 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Memmingen zunächst befristet auf drei Jahre beschlossen. Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium Stadtrat sowie Bauherrschaft und deren Planer. Er hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu überprüfen und zu beurteilen. Ziel ist zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Beirat ist ein Forum, in dem Baukultur öffentlich diskutiert werden soll. Er soll Bewusstseinsbildung für anspruchsvollen Städtebau und Architektur bei Politik, Öffentlichkeit, Verwaltung, Architekten- und Bauherrschaft stärken und die Voraussetzung für ein lebenswertes bauliches Umfeld in Memmingen unterstützen. Der Beirat hat eine rein beratende Funktion. Er ist kein Entscheidungsorgan. Eine möglichst frühzeitige Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat soll zur Planungssicherheit während der Entwicklungs- und Planungsphase von Projekten beitragen. Nähere Informationen zum Gestaltungsbeirat und dem Ablauf der Sitzungen können der Geschäftsordnung (hier bitte Link zur pdf Geschäftsordnung einfügen) entnommen werden. Mitglieder Der Gestaltungsbeirat besteht aus vier Personen aus den Fachbereichen Architektur Städtebau Landschaftsplanung Die Berufung in den Gestaltungsbeirat erfolgt durch den 2. Senat auf Vorschlag der Geschäftsstelle. Eine Beiratsperiode dauert jeweils drei Jahre. Nach Ablauf jeder Beiratsperiode werden zwei externe Fachleute ausgewechselt. Darüber hinaus dauert die Berufung maximal 2 aufeinanderfolgende Perioden (max. 6 Jahre). Derzeitige Besetzung: Herr Dipl.-Arch. Werner Binotto - St. Gallen (CH) Architekturstudium in Wien und Düsseldorf 1986-2006 selbständiger Architekt in St. Gallen (CH) seit 2006 Kantonsbaumeister in St. Gallen (CH) Preisrichtertätigkeit bei div. Architektenwettbewerben seit 2017 Gestaltungsbeiratsmitglied in Hohenems bis 2019 Vorsitzender des Gestaltungsbeirats Kempten Herr Prof. Dipl.-Ing. Florian Burgstaller – München Architekturstudium an der TU München seit 1990 selbständiger Architekt in München 1998-2000 Lehrauftrag an der FH München seit 2001 Professur an der Hochschule Karlsruhe Studiendekan Zahlreiche Wettbewerbserfolge Preisrichtertätigkeit bei div. Architektur und Städtebauwettbewerben Frau Mag. Arch. Martina Hämmerle – Lustenau (A) Architekturstudium in Wien seit 1988 selbstständige Architektin in Lustenau (A) 2002-2005 Präsidentin der Zentralvereinigung der Architekten Vorarlbergs 2005-2012 Geschäftsführerin des Vorarlberger Architekturinstituts in Dornbirn 2009-2012 Mitglied im Beirat für Baukultur des Bundeskanzleramts in Wien Preisrichtertätigkeit bei diversen Architekturwettbewerben Gestaltungsbeiratsmitglied in Salzburg (A) und Landsberg am Lech Frau Katja Aufermann – München Landschaftsarchitekturstudium in Weihenstephan seit 1994 angestellte Landschaftsarchitektin seit 2009 selbstständige Landschaftsarchitektin in München seit 2017 Lehrauftrag an der FH-Weihenstephan Preisrichtertätigkeit bei diversen Architektur- u. Landschaftsarchitekturwettbewerben bis 2019 Gestaltungsbeiratsmitglied in Kempten Sitzungen Die Beiratssitzungen finden in der Regel fünfmal pro Jahr statt. Die Sitzungstermine werden mindestens ein Jahr im Voraus festgelegt und veröffentlicht. Folgende Sitzungen stehen für das Jahr 2021 fest: Dienstag, 02.03.2021 Dienstag, 11.05.2021 Dienstag, 06.07.2021 Dienstag, 05.10.2021 Dienstag, 14.12.2021
Kontakt Landesverband Landesverband Südost Fockensteinstraße 1 81539 München Tel. 030 13001 5800 E-Mail lv-suedost@dguv.de Besonderheiten bei einem Arbeitsunfall Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden. Das Unternehmen meldet den Unfall. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf ihren Internetseiten bereits die Möglichkeit zur Online-Unfallanzeige. Der Arzt oder die Ärztin schreibt einen eigens dafür vorgesehenen Bericht und leitet ihn an den Unfallversicherungsträger weiter. Nach Arbeitsunfall Durchgangsarzt oder Durchgangsärztin aufsuchen! Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin ist erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt. Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt oder von der Durchgangsärztin zur weiteren Behandlung an den Hausarzt oder die Hausärztin überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt oder die Durchgangsärztin das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau). Unfallverletzte mit alleinigen Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen können sich auch direkt bei einem entsprechenden Facharzt oder einer Fachärztin vorstellen oder werden dorthin überwiesen. Durchgangsärzte suchen Alle Beschäftigten sind bei Arbeitsunfällen und auf dem Weg zur und von der Arbeit sowie bei Berufskrankheiten bei der Berufsgenossenschaft versichert. Sie übernimmt die Kosten und sorgt für die betroffenen Beschäftigten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (ärztliche Versorgung, Heilbehandlung, Rehabilitation). Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Berufsgenossenschaft des Zeitarbeitsunternehmens – in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – für die Beschäftigten zuständig. Verhalten bei Arbeitsunfälle DGUV Arbeitsunfall Verhalten welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat Kontakt Landesverband Landesverband Südost Fockensteinstraße 1 81539 München Tel. 030 13001 5800 E-Mail lv-suedost@dguv.de