Kontakt Breitband Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen Michael Haider Kalchstraße 11 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1180 breitband@ memmingen.de Breitbandausbau Breitbandversorgung in Memmingen Die Versorgung mit schnellem Internet ist in Memmingen vergleichsweise gut. So ist laut Breitbandatlas des Bundes bei rund 83% der Privatanschlüsse (Stand 12/25) eine sehr schnelle Internetversorgung mit mindestens 1.000 Mbit/s möglich. Glasfaserausbau Derzeit können gut 25% der Privatanschlüsse in Memmingen Glasfaser nutzen. Ziel des Bundes ist es diesen Anteil bis 2030 auf 100% auszubauen. Der Ausbau kann dabei auf zwei Arten erfolgen. Einmal über Förderprogramme und einmal über eigenwirtschaftliche, also ungeförderte Ausbauvorhaben der Netzbetreiber. Memmingen ist laut der Potenzialanalyse des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ein sehr attraktiver Standort für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Vor diesem Hintergrund ist mit einem (weiteren) eigenwirtschaftlichen FTTB/H-Ausbau zu rechnen. Jedoch sind die finanziellen Kapazitäten der Netzbetreiber, sowie die Ressourcen der Tiefbauunternehmen begrenzt, was zwangsläufig zu einem stufenweisen Ausbau in Deutschland führt. Ein Ausbau über Förderverfahren ist aktuell nicht wahrscheinlich, da die begrenzten Mittel der Förderprojekte primär an den Orten eingesetzt werden, an denen der größte Nachholbedarf bei schnellem Internet besteht. Glasfaserausbauvorhaben im Stadtgebiet Folgende konkrete Ausbauvorhaben der Telekommunikationsanbieter sind der Stadt Memmingen aktuell bekannt: Gesamtstadt: Ausbau durch Telekom Schwerpunkte in der Altstadt und Memmingen West (nahezu abgeschlossen), punktuelle Ausbauvorhaben im gesamten Stadtgebiet Kernstadt: Ausbau durch OXG (Ausbaupartner Kyntus Bau), 2026 begonnen Zeitplan Ausbau (Quelle: OXG, eigene Darstellung) Ausbau Dickenreishausen: Ausbau durch AllgäuDSL (Amisol GmbH) im Zuge der Nahwärmeverlegung Ausbau Steinheim: Ausbau durch LEONET im Zuge der Nahwärmeverlegung Zusätzlich für Unternehmen: Ausbau durch 1&1 Versatel Bei den Ausbaugebieten ist zu beachten, dass nicht zwangsläufig alle Adressen im Ausbaugebiet einen Glasfaseranschluss erhalten können. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Telekommunikationsanbieter zukünftig zusätzliche Gebiete erschließen oder ihr Ausbaugebiet verändern. Die Telekommunikationsanbieter haben das Recht, beliebig Glasfaser in den öffentlichen Straßen zu verlegen, unabhängig davon, ob schon Glasfaserleitungen eines anderen Anbieters vorhanden sind oder ob für den Ausbau ein erneuter Aufbruch der Straße notwendig ist. Welcher Internetanschluss ist an meiner Adresse verfügbar? Der Breitbandatlas des Bundes liefert Informationen welche Netzbetreiber in meinem Gebiet Kabel (Infrastruktur) verlegt haben. Auch ist erkennbar, um welche Art des Netzanschlusses (Glasfaserkabel, Koaxialkabel, Kupferkabel, …) es sich handelt. Die Darstellung erfolgt zum jeweils angezeigten Stichtag (z. B. 12/2024). Deneben ist erkennbar, wie gut die Mobilfunkversorgung ist. https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html Detailliertere Auskünfte zur eigenen Adresse sind auf den Internetseiten der jeweiligen Internetanbieter zu finden, wo meist auch ein Verfügbarkeitscheck durchgeführt werden kann. Falls der gewünschte Anschluss eines bestimmten Anbieters noch nicht zur Verfügung steht, besteht häufig die Möglichkeit, sich für den Ausbau registrieren zu lassen. Wozu brauch ich einen Glasfaseranschluss? Detaillierte Informationen zum Glasfaseranschluss finden Sie unter der Rubrik "Bürgerkommunikation" auf dem Internetauftritt des Gigabitbüros des Bundes . Information für Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen Die Stadt Memmingen ist laut Potenzialanalyse des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ein sehr attraktiver Standort für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Im EWA-Portal hat die Kommune verschiedene Gebiete hinterlegt, die nicht flächendeckend mit einem Glasfaseranschluss versorgte sind und sich für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anbieten. Falls Sie planen, eines der Gebiete eigenwirtschaftlich auszubauen, bitten wir Sie, sich bei der Stadt Memmingen zu melden. Die Stadt ist gerne bereit eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit abzuschließen. Kontakt Breitband Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen Michael Haider Kalchstraße 11 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1180 breitband@ memmingen.de
Zum 01.01.2012 gilt für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser eine getrennte Gebührenberechnung. Die gesamten Kosten für den Transport und Reinigung des Abwassers, aber auch für den Neubau von Kanälen und den Unterhalt der Kläranlage und der Rohrleitungen werden aufgesplittet. Es gibt eine Schmutzwassergebühr wie bisher, die von der Höhe des Frischwasserverbrauchs abhängt und eine Niederschlagswassergebühr. Diese bemisst sich nach der Größe der auf dem Grundstück vorhanden versiegelten Flächen, von denen das Regenwasser in die Kanalisation gelangt und nicht im Erdbereich versickert. Durch diese Regelung werden die Kosten verursachergerecht zugeordnet. Versiegelte Flächen, auf denen das Regenwasser nicht versickern kann und direkt oder indirekt in die Kanalisation fließt, wie zum Beispiel Dachflächen, Terrassen oder Hofeinfahrten werden höher veranschlagt als teilversiegelte Flächen wie Befestigungen mit Rasengittersteinen, bei denen nur ein Teil des Regenwassers in die Kanalisation gelangt. Der Selbstauskunftsbogen gibt den Memminger Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit nähere Angaben zum Grad der Versiegelung, zu Kanalanschlüssen oder zu Zisternen zu machen. Sie erhalten ihn ab Januar 2012 auf Anfrage speziell für Ihr Grundstück, wenn Sie neu gebaut haben oder Veränderungen gegenüber der letzten Feststellung eingetreten sind. Aussenanlageplan gem. § 11 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Selbstauskunftsbogen (wird vom Tiefbauamt zugeschickt)
Im Stadtjugendamt ist die Aufnahme von verschiedenen öffentlichen Urkunden nach dem Beurkundungsgesetz möglich. Die Urkundsstelle im Stadtjugendamt beurkundet für Sie: Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern Erklärung zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern Verpflichtung zur Zahlung von Entbindungskosten und Unterhalt von allein erziehenden Elternteilen Erklärungen über die Anerkennung der Mutterschaft Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Adoption Annahmeerklärung in Fällen der internationalen Adoption Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge Erklärung des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 648 ZPO (Einwendungen gegen das vereinfachte Verfahren) Was ist noch zu beachten? Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich. Zur Beurkundung ist grundsätzlich ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bei Urkunden zu Vaterschaft und gemeinsamem Sorgerecht wird das erscheinen beider Elternteile empfohlen, da erst mit beiderseitiger Zustimmung die Erklärungen wirksam werden. Bei Unterhaltsurkunden ist es wichtig, dass der Elternteil genau weiss, ab wann und wie viel Unterhalt er zahlen will. Ein Schreiben z.B. des Rechtsanwaltes oder des Unterhalt fordernden Jugendamtes ist dabei hilfreich. Auch wenn sie nicht in Memmingen wohnen, führt das Stadtjugendamt die o. g. Beurkundungen durch. Um ausreichend Zeit zur persönlichen Beratung zur Verfügung zu haben, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung! Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Oft wird von allein Erziehenden ein Nachweis über das Sorgerecht für ihr Kind verlangt: zum Beispiel bei der Schuleinschreibung, beim Einwohnermeldeamt, bei der Bank. Es bieten sich folgende Nachweismöglichkeiten an: Allein erziehend, wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind oder waren: Hier weisen Sie durch den Beschluss/das Urteil des Familiengerichts nach, wie das Sorgerecht geregelt wurde. Haben Sie keinen Antrag beim Familiengericht gestellt, um das Sorgerecht regeln zu lassen, und haben Sie deshalb nach der Trennung weiter das gemeinsame Sorgerecht, dann dient hierfür eine Abschrift aus dem Familienbuch als Nachweis. Allein erziehend, wenn die Eltern des Kindes bisher nicht verheiratet waren: Haben Sie beim Notar oder beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgegeben, dann haben Sie das gemeinsame Sorgerecht und können dies mit einer Abschrift der Sorgeerklärung dokumentieren. Haben Sie keine Sorgeerklärung abgegeben, dann hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Dies kann man durch ein sogenanntes "Negativattest", daß Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt erhalten, belegt werden. Wenn Sie ein Negativattest anfordern wollen, dann drucken Sie einfach den Antrag hierzu aus und senden ihn unterschrieben an das Stadtjugendamt. Bitte beachten Sie, daß diese Nachweismöglichkeiten nur dann gegeben sind, wenn nicht bereits eine das Sorgerecht wieder verändernde gerichtliche Entscheidung (z.B. Sorgerechtsentzug wegen Gefährdung des Kindeswohls) ergangen ist. Dann gilt diese neue Entscheidung! SGB VIII
Kontakt Wirtschaft Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen Michael Haider Kalchstraße 11 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1180 wirtschaftsfoerderung @memmingen.de Management von Gewerbeflächen und Leerstand in Memmingen Auf dem Immobilienmarkt ist es wichtig, Angebot und Nachfrage einfach und effizient zusammenzubringen. Die Stadt Memmingen nutz hierfür das Standortportal Bayern. Für Suchende und Interessenten: Sie sind auf der Suche nach gewerblich nutzbaren Grundstücken oder Räumlichkeiten? Vielleicht werden Sie direkt bei den unten aufgeführten Angeboten und Leerständen fündig. Andernfalls hilft Ihnen die Wirtschaftsförderung gerne weiter. Dabei werden sowohl städtische Flächen angeboten sowie Kontakt zu Privateigentümern hergestellt. Da die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in Memmingen sehr hoch ist, kann aktuell nicht jedes Gesuch bedient werden. Die derzeitigen Bodenrichtwerte finden Sie hier . Für Anbieter und Eigentümer: Auch haben Sie als Anbieter von Gewerbeflächen die Möglichkeit diese an die Wirtschaftsförderung zu melden. Am einfachsten tun Sie dies über die Meldung der Immobilie im Standortportal Bayern . Hier werden alle wesentlichen Daten direkt abgefragt. Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Seiten des Standortportales Bayern . Bei offenen Fragen, könne Sie gerne auf uns zukommen. Gewerberaumbörse online Ihr Browser unterstützt keine eingebetteten Frames. Bitte besuchen Sie die Seite Gewerberaumbörse . Kontakt Wirtschaft Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen Michael Haider Kalchstraße 11 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1180 wirtschaftsfoerderung @memmingen.de
Stadthalle Memmingen - Anreise und Parken Klicken Sie zum Öffnen des Stadtplanes auf die Grafik! Im Autobahnkreuz Memmingen kreuzen sich die Autobahnen 7 - die Nord-Süd-Achse von Hamburg nach Füssen - und die A 96 von München nach Lindau. Beide Autobahnen schaffen direkte Verbindungen nach Österreich, Italien und in die Schweiz. Unser elektronisch gesteuertes Parkleitsystem leitet Sie zu unserer mehrgeschossigen Tiefgarage mit 450 Stellenplätzen direkt unter der Stadthalle. Vom Allgäu Airport Memmingen gelangt man mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Taxi, Bus) in ca. 10 Minuten zum Bahnhof Memmingen. Von dort aus ist die Stadthalle in ca. 10 Minuten zu Fuß durch die Altstadt erreichbar. Von den Flughäfen München, Stuttgart, Augsburg und Friedrichshafen fährt man nur etwa eine Stunde. Auch die Anbindung an das Bahnnetz ermöglicht ein bequemes Reisen nach Memmingen: Der Intercity von Dortmund nach Oberstdorf macht hier Halt, ebenso der EuroCityExpress von München nach Zürich. Tiefgarage Stadthalle Klicken Sie zum Öffnen des Stadtplanes auf die Grafik! Die Tiefgarage der Stadthalle kann mit folgender Eingabe in die Navigationsgeräte angefahren werden: Königsgraben 22, 87700 Memmingen . Anreise/Parken Ansprechpartner Ausstattung Räume Veranstaltungen in der Stadthalle Kontakt Stadthalle Memmingen Platz der Deutschen Einheit 1 87700 Memmingen Verwaltung : Maximilian-Kolbe-Haus Donaustraße 1 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1206 stadthalle (at) memmingen.de
Kontakt zur Stadtverwaltung Die Captcha-Abfrage die wir bei Online-Formularen als SPAM-Schutz einsetzen müssen, ist leider nicht barrierefrei. Falls Sie aufgrund einer Behinderung keine Captcha-Abfragen erkennen können, bitten wir Sie Ihr Anliegen an unsere eMailadresse zu senden, die Sie im Seitenfuß finden. Name * Firma eMail Anschrift * Telefon * Telefax Nachricht * Spamschutz (Bitte wiederholen Sie die Zeichen aus dem Bild in dem darunter stehendem Feld) * * Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Anfrageformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden. * = Eingabe erforderlich Senden Sicheres Kontaktformular Ihr Kontakt mit der Behörde - aber sicher! Das dafür benötigte Bürgerkonto können Sie kostenfrei im BayernPortal registrieren. Kontakt Stadtverwaltung Stadtverwaltung Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-0 Fax 08331/850-1299 stadt (at) memmingen.de Übersicht aller Ämter und Dienststellen mit Kontaktdaten Datenschutzerklärung Informationen zu Übertragung personenbezogener Daten mittels Formularen E-Mail-Sicherheit Verpflichtung der städtischen Mitarbeiter auf den Datenschutz finden sie auf unserer Datenschutzerklärung .
Titel Kurzbeschreibung Eintrittsinfo Ausführliche Beschreibung Beginn Stunde 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Minute 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 Ende Stunde 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Minute 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Link Ort - Name Ort - Straße Ort - PLZ Ort - Ort Ort - Telefon Veranstalter - Name Veranstalter - eMail Veranstalter - Homepage Bild Bild - Urheber Datei Kategorien Ausstellungen Führungen Kinder Senioren Spamschutz * Absenden
Kontakt Stadtverwaltung Stadtverwaltung Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-0 Fax 08331/850-1299 stadt (at) memmingen.de Besuchs- / Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Allgemeine Öffnungszeiten Montags bis Freitags 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr (sowie nach Vereinbarung) Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen. Terminvereinbarung Wir empfehlen vor einem Besuch der städtischen Ämter eine vorherige Terminvereinbarung: Bürgeramt (Einwohnermelde- und Passamt) Ausländeramt Straßenverkehramt: KFZ-Zulassung Führerschein Abweichende Regelungen: Ausländeramt Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Für jede Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Dokumente können ohne Terminvereinbarung abgeholt werden. Online-Terminvereinbarung mit dem Ausländeramt Bauhof Bürozeiten: Montag bis Freitag 06:50 Uhr bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Bürgerstift Memmingen Eine Terminvereinbarung ist von 9–16:30 Uhr möglich. Bürgeramt (Einwohnermelde- und Passamt) Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Wir empfehlen zur Vermeidung von Wartezeiten dringend eine vorherige Terminvereinbarung! Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Erziehungsberatungsstelle nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag 12.45 - 14.30 Uhr: Offene Sprechstunde speziell für Jugendliche Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr offener Sprechtag: Mittwoch 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Friedhof Memmingen Januar von 8 Uhr bis 17 Uhr Februar von 8 Uhr bis 18 Uhr März von 8 Uhr bis 18 Uhr April von 8 Uhr bis 20 Uhr Mai von 8 Uhr bis 20 Uhr Juni von 8 Uhr bis 21 Uhr Juli von 8 Uhr bis 21 Uhr August von 8 Uhr bis 21 Uhr September von 8 Uhr bis 20 Uhr Oktober von 8 Uhr bis 19 Uhr November von 8 Uhr bis 17 Uhr Dezember von 8 Uhr bis 17 Uhr Zum 1. Kalendertag des Monats. Sollte der 1. Kalendertag im Monat ein Wochenende oder Feiertag sein, erfolgt die geänderte Schließzeit am darauf folgenden Werktag. Fundamt Montag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 17.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Gesundheitsamt mit Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Anonyme Aidsberatung und HIV-Test: Montag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz: Termine nach Vereinbarung Termine und Anmeldung unter gesundheitsamt (at) memmingen.de Ordnungs- und Gewerbeamt Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag durchgehend 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag durchgehend 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Soziale Stadt: Projektmanagement Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr zusätzlich nach Terminabsprache Stadtbibliothek Dienstag 10:00 – 17:30 Uhr Mittwoch, Donnerstag und Freitag 11:00 – 17:30 Uhr Samstag 10:00 – 13:00 Uhr Stadtkasse Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Stadtwerke Kundenservice, Kasse / Parkhäuser Montag und Freitag geschlossen Dienstag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Netze, Technisches Büro Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Standesamt Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Terminvereinbarung per Mail an standesamt (at) memmingen.de Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle / KVÜ Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12.30 und 13.30 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12.30 und 13.30 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 11.30 Uhr Bitte beachten: Wir sind umgezogen! Sie finden uns jetzt wieder am St.-Ulrich-Platz 1, 87700 Memmingen-Amendingen. Tourist Information Mai bis Oktober: Montag bis Freitag 10.00 – 17.00 Uhr Samstag 10.00 – 13.00 Uhr November bis April: Montag – Donnerstag 10.00 – 16.00 Uhr Freitag & Samstag 10.00 – 13.00 Uhr Veterinäramt Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Volkshochschule Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr zusätzlich nach Terminvereinbarung Kontakt Stadtverwaltung Stadtverwaltung Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-0 Fax 08331/850-1299 stadt (at) memmingen.de Stadtplan
Neben der Lebensmittelüberwachung der Stadt Memmingen kümmert sich das Veterinäramt um von Tieren stammende Lebensmittel. Hierbei werden alle Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung überwacht. Speziell EU-zugelassene Lebensmittelbetriebe wie z.B. Schlachthöfe, Fleischverarbeitende Betriebe oder Lebensmittelkühlhäuser fallen unter die Kontrollaufgaben des Veterinäramtes. Der Verbraucherschutz wird unter anderem durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Verbraucherschutz durch Kontrollen und Probenentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung Vorbeugender Gesundheitsschutz durch obligatorische Schlachttier- und Fleischuntersuchung Wilduntersuchungen Spezielle Rückstandsuntersuchungen Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln aus Drittländern Verfolgung von Verbraucherbeschwerden Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe Trichinenschau Nämlichkeitskontrollen und Dokumentenkontrolle bei Exporten Fleischhygienegebühren: Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX 11/5.6.1.1. Rinder 23,00 Euro 7.IX 11/5.6.1.2. Kälber 23,00 Euro 7.IX 11/5.6.3.1. Schweine 15,00 Euro 7.IX 11/5.6.3.2. Ferkel 15,00 Euro 7.IX 11/5.6.4.1. Schafe 12,00 Euro 7.IX 11/5.6.4.1 Ziegen 12,00 Euro Kontrollen, infolge eines festgestellten Verstoßes: Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX11 1.1 erforderliche Nachkontrollen nach einer planmäßigen Routinekontrolle: je angefangene 15 Min. / 19 Euro pro Person VO 882/2004 EU des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz VO 853/2004 EU; VO 854/2004 EU