Die Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen versteht sich als Partner der Wirtschaft bzw. der Unternehmen. Den Unternehmern steht die Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen als Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung bietet den Unternehmen an, über ihre Fachkenntnisse und guten Verbindungen kompetente und schnelle Entscheidungen zu erhalten. Sie stellt für die Unternehmer die erforderlichen Kontakte her, verkürzt die Wege innerhalb der Verwaltung und begleitet die für Unternehmen wichtigen Entscheidungsprozesse. Ein Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung von Ansiedlungen sowie bei der Durchführung von gewerblichen Bauvorhaben. Insbesondere soll hierbei eine reibungslose Kooperation zwischen Unternehmen und Entscheidungsträgern gewährleistet werden, um möglichst kurzfristig sinnvolle gemeinsame Lösungen zu erzielen. Einen hohen Stellenwert legt die Wirtschaftsförderung der Stadt auf eine umfassende Bestandspflege. Die ortsansässigen Betriebe bzw. Unternehmen sollen dadurch eine persönliche Unterstützung bei ihren Anliegen erhalten. Die Wirtschaftsförderung kümmert sich speziell um Fragen, die mit dem Standort zusammenhängen. Ziel ist eine zufriedene Wirtschaft, die sich in Memmingen wohlfühlt. Die Information über den Wirtschaftsstandort durch Medien, wie die Standortbroschüre, gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Die Wirtschaftsförderung steht jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Wie Sie lernen, freundlich und klar für sich einzustehen. Vielen Menschen fällt es schwer, „Nein“ zu sagen. Aus Rücksicht, Pflichtgefühl oder dem Wunsch, es allen recht zu machen, werden eigene Bedürfnisse oft zurückgestellt. Referentin: Heidi Giebelhaus-Heinisch
In Deutschland regelt das Baugesetzbuch (BauGB), wie und wo gebaut werden darf. Grundsätzlich unterscheidet das Planungsrecht drei Bereiche - den so genannten Außenbereich, den beplanten Innenbereich sowie den unbeplanten Innenbereich. Unter dem Außenbereich sind alle Bereiche außerhalb von Ortschaften, die grundsätzlich nicht bebaut werden können zu verstehen. Natürlich gibt es dort Ausnahmen, wie etwa landwirtschaftliche Anwesen oder Bauwerke, die der öffentlichen Strom- und Gasversorgung oder der Telekommunikation dienen. Als so genannten beplanten Innenbereich bezeichnen Baurechtler alle Gebiete, für die ein gültiger Bebauungsplan existiert. Bebauungspläne werden von der Stadt aufgestellt und spiegeln die politischen Vorstellungen des Stadtrates wider. Mit Hilfe der Bebauungspläne regelt die Stadt ihre städtebauliche Entwicklung. Bebauungspläne sind Verordnungen und Abweichungen von den Festsetzungen eines solchen Bebauungsplans in der Regel nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Während der Bebauungsplan eindeutig regelt, wie und was im beplanten Innenbereich gebaut werden darf, muss im so genannten unbeplanten Innenbereich jedes einzelne Objekt abgewogen werden. Unter dem unbeplanten Innenbereich sind alle innerstädtischen Bereiche, für die kein qualifizierter Bebauungsplan existiert, zu verstehen. Baulücken in diesen Bereichen sind zwar grundsätzlich bebaubar, aber nur, wenn sich das Bauvorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“. So regelt es der Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Das heißt: Wird nach § 34 BauGB gebaut, dann müssen sich die Neubauten an die bereits bestehende Umgebung anpassen. Das Bauordnungsrecht und welches baurechtliches Verfahren bei den jeweiligen Bauvorhaben anzuwenden ist, regelt in Bayern die Bayerische Bauordnung. Es werden verfahrensfreie Bauvorhaben, Vorhaben die einer Genehmigungsfreistellung unterliegen sowie Vorhaben die unter das Vereinfachte- oder das (herkömmliche) Baugenehmigungsverfahren fallen, unterschieden. Gleich welchem Verfahren ein bestimmtes Bauvorhaben unterliegt, das materielle Baurecht, also die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften, ist in jedem Fall zu beachten. Die Bayerische Bauordnung, Antragsformulare und zahlreiche weitere Informationen finden Sie unter: http://www.innenministerium.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/index.php
In Deutschland regelt das Baugesetzbuch (BauGB), wie und wo gebaut werden darf. Grundsätzlich unterscheidet das Planungsrecht drei Bereiche - den so genannten Außenbereich, den beplanten Innenbereich sowie den unbeplanten Innenbereich. Unter dem Außenbereich sind alle Bereiche außerhalb von Ortschaften, die grundsätzlich nicht bebaut werden können zu verstehen. Natürlich gibt es dort Ausnahmen, wie etwa landwirtschaftliche Anwesen oder Bauwerke, die der öffentlichen Strom- und Gasversorgung oder der Telekommunikation dienen. Als so genannten beplanten Innenbereich bezeichnen Baurechtler alle Gebiete, für die ein gültiger Bebauungsplan existiert. Bebauungspläne werden von der Stadt aufgestellt und spiegeln die politischen Vorstellungen des Stadtrates wider. Mit Hilfe der Bebauungspläne regelt die Stadt ihre städtebauliche Entwicklung. Bebauungspläne sind Verordnungen und Abweichungen von den Festsetzungen eines solchen Bebauungsplans in der Regel nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Während der Bebauungsplan eindeutig regelt, wie und was im beplanten Innenbereich gebaut werden darf, muss im so genannten unbeplanten Innenbereich jedes einzelne Objekt abgewogen werden. Unter dem unbeplanten Innenbereich sind alle innerstädtischen Bereiche, für die kein qualifizierter Bebauungsplan existiert, zu verstehen. Die Grundstücke dort sind zwar grundsätzlich bebaubar, aber nur, wenn sich das Bauvorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“. So regelt es der Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Das heißt: Wird nach § 34 BauGB gebaut, dann müssen sich die Neubauten an die bereits bestehende Umgebung anpassen. Das Bauordnungsrecht und welches baurechtliches Verfahren bei den jeweiligen Bauvorhaben anzuwenden ist, regelt in Bayern die Bayerische Bauordnung. Es werden verfahrensfreie Bauvorhaben, Vorhaben die einer Genehmigungsfreistellung unterliegen sowie Vorhaben die unter das Vereinfachte- oder das (herkömmliche) Baugenehmigungsverfahren fallen, unterschieden. Gleich welchem Verfahren ein bestimmtes Bauvorhaben unterliegt, das materielle Baurecht, also die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften, ist in jedem Fall zu beachten. Die Bayerische Bauordnung, Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen finden Sie unter: http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Unsere Filmreihe für Seniorinnen und Senioren präsentiert liebenswerte Komödien und bewegende Geschichten über Freundschaft, Familie, Zusammenhalt und überraschende Begegnungen. Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche Filme und anregende Gespräche im Anschluss. In Kooperation mit der Seniorenfachstelle der Stadt Memmingen.
Unsere Filmreihe für Seniorinnen und Senioren präsentiert liebenswerte Komödien und bewegende Geschichten über Freundschaft, Familie, Zusammenhalt und überraschende Begegnungen. Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche Filme und anregende Gespräche im Anschluss. In Kooperation mit der Seniorenfachstelle der Stadt Memmingen.
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Unsere Filmreihe für Seniorinnen und Senioren präsentiert liebenswerte Komödien und bewegende Geschichten über Freundschaft, Familie, Zusammenhalt und überraschende Begegnungen. Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche Filme und anregende Gespräche im Anschluss. In Kooperation mit der Seniorenfachstelle der Stadt Memmingen.
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28.03.2025: Mia Raben las einfühlsam und berührend aus ihrem Werk, wobei es ihr gelang, die verschiedenen Charaktere des Buches allein durch ihre Sprechweise lebendig und authentisch wirken zu lassen. Besonders beeindruckend war ihr gekonnter Wechsel zwischen Polnisch, Deutsch-Polnisch und dem charakteristisch Hamburgischen, der ihre eigenen biografischen Wurzeln widerspiegelte. Der Roman "Unter Dojczen" schenkt osteuropäischen Pflegekräften eine Stimme und erzählt am Beispiel der polnischen Pflegerin Jola und der Hamburgerin Uschi von den Erfahrungen und Herausforderungen der Arbeitsmigration. Raben gelang es, die komplexen deutsch-polnischen Verhältnisse facettenreich und nuanciert darzustellen, ohne dabei in Schwarzmalerei zu verfallen. Nach der Lesung beantwortete die Autorin Fragen aus dem begeisterten Publikum. Ein anwesender Buchhändler hatte einen Büchertisch aufgebaut, an dem Rabens Werke reißenden Absatz fanden. Die Autorin signierte die Bücher mit einer persönlichen Note. Die Veranstaltung bot nicht nur literarischen Genuss, sondern regte auch zum Nachdenken über ein solidarisches Europa in Zeiten politischer Unsicherheiten an. Mia Rabens einfühlsame Darstellung der Charaktere und ihre authentische Lesung trugen maßgeblich zum Erfolg des Abends bei. Der Roman kann in der Stadtbibliothek entliehen werden. Unter Dojczen Autorin Mia Raben Roman Kjona Verlag ISBN: 978-3-910372-27-6