www.diakonie-memmingen.de Träger: Diakonisch Allgäu e.V . Beratungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst Hannah Baumann Tel. 08331/98444-40 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Tagesstätte für seelische Gesundheit Tagesstrukturierende Einrichtung des Bezirks Schwaben für chronisch psychisch kranke Menschen Leiterin: Fr. Egg-Holler, Tel. 08331/98444-20 Öffnungszeiten: Montag: 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag: 11:30 - 18:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr K-DW Kaufhaus Diakonisches Werk Kalchstraße 22 Tel. 08331/9918900 Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 14:00 Uhr Memmingen
27.03.2026: Die Stadtbibliothek Memmingen erweitert ihr digitales Angebot und bietet ab sofort noch mehr Zugang zu hochwertigen Informationsquellen. Nutzerinnen und Nutzer können nun über PressReader auf rund 8.000 aktuelle Zeitungen und Zeitschriften aus aller Welt zugreifen, in über 120 Sprachen. Damit eröffnet sich ein breites Spektrum an internationalen Perspektiven und Themen. Ergänzend dazu steht die Süddeutsche Zeitung als umfassende Datenbank mit Archivmaterial ab dem Jahr 1994 zur Verfügung. Auch der Zugriff auf die SPIEGEL-Datenbank ist weiterhin im Angebot und reicht bis ins Jahr 1947 zurück. Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiger Leseausweis, mit dem auch von zu Hause aus rund um die Uhr auf alle digitalen Angebote zugegriffen werden kann. Bei Interesse kann ein Leseausweis ausgestellt werden. Weitere Infos unter: https://bibliothek.memmingen.de
06.02.2026: Über fast dreihundertfünfzig Jahre – von 1214 bis 1562 – waren die Antoniter in Memmingen ansässig. Hier befand sich ihre wohl früheste Niederlassung im deutschsprachigen Raum und die bis heute am besten erhaltene Klosteranlage. Ihre Hauptaufgabe war die Pflege von Menschen, die am sogenannten ›Antoniusfeuer‹ litten, einer Krankheit, die mit brennenden Schmerzen und Gewebezerfall einherging. In den meisten Fällen litten die Betroffenen an Mutterkornbrand (Ergotismus), einer Vergiftung durch Mutterkorn (Claviceps purpurea). Dieser Pilz befällt Getreide, insbesondere Roggen, und bildet anstelle der Körner dunkle, alkaloidhaltige Auswüchse. Wird das befallene Getreide zu Brei oder Brot verarbeitet, gelangen die giftigen Alkaloide in den menschlichen Körper, wo sie zu starken Gefäßverengungen führen. In der Folge werden Extremitäten und innere Organe nicht mehr ausreichend durchblutet, was zu ihrem Absterben führen kann. Die Antoniter behandelten diese Krankheit mit den ihnen damals zur Verfügung stehenden Mitteln. Dazu gehörte das regelmäßige Gebet und die Gabe von Antoniuswein, der mit einer Reliquie des heiligen Antonius in Berührung gebracht worden war. Wunden versorgten sie mit Antoniusbalsam. Sowohl Wein als auch Balsam waren mit Kräutern angereichert, die entzündungshemmende oder gefäßerweiternde Wirkung zeigten. Nicht zuletzt erhielten die Spitalinsassen einwandfreies Brot – im vergleichsweise wohlhabenden Kloster wurde vorwiegend Weizen verwendet, der deutlich weniger von Mutterkorn befallen war. Unbewusst war man damit bereits auf dem richtigen Weg, da hierdurch die weitere Zufuhr toxischer Stoffe unterbunden wurde. Das erste Spital der Antoniter wurde 1392 in Memmingen errichtet. Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden die bestehenden Gebäudeteile zur Vierflügelanlage ausgebaut. Der Gebäudekomplex des Antonierhauses umfasste Wohn- und Verwaltungsräume, einen Wirtschaftstrakt, den Krankensaal des Spitals, eine Hauskapelle sowie eine bedeutende Bibliothek. Zur Finanzierung ihrer Einrichtungen sammelten die Antoniter in fast ganz Europa Almosen. Mit der Zeit entwickelte sich der Brauch, einzelne Schweine dem heiligen Antonius zu weihen und deren Erlös zu spenden. Diese ›Antoniusschweine‹ wurden mit einem Glöckchen gekennzeichnet. Deshalb wurden in künstlerischen Darstellungen Ferkel, Glocke und T-förmiger Wanderstab zum Erkennungszeichen des heiligen Antonius. Digitale Führung Donnerstag, 19. Februar 2026, 19 Uhr, kostenfrei Anmeldung unter vermittlung(at)mewo-kunsthalle.de Führungen (2 Euro): Fr, 6. Februar 2026, 15 Uhr Mi, 25. Februar 2026, 15 Uhr Sa, 28. März 2026, 15 Uhr Mi, 13. Mai 2026, 15 Uhr Mi, 24. Juni 2026, 15 Uhr Mi, 22. Juli 2026, 15 Uhr
Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen erhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr beantragen. Die Befreiung bzw. Ermäßigung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag. Für die Bearbeitung des Antrages auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio mit Sitz in Köln zuständig. Das Sozialamt ist grundsätzlich nur beratend tätig und ist nur in bestimmten Fallkonstellationen (siehe unten) aktiv in das Antragsverfahren eingebunden. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Entscheidung über eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung der Rundfunkgebühr erfolgt immer durch den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. Folgende Personen können aus sozialen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe) oder Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII oder Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem BaföG oder Empfänger von Berufsausbildungsförderung nach dem BAB oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III und nicht bei den Eltern wohnen Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Die genaue Beschreibung der Personenkreise, die eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen können, finden Sie auf der Internetseite des Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. Menschen, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Sollten diese Menschen eine der oben genannten Sozialleistungen erhalten, können sie auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Wer keine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 RBStV beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des monatlich zu entrichtenden Rundfunkbeitrages ist. Das Antragsformular auf Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht können Sie online über die Homepage des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio ausfüllen und anschließend ausdrucken. Dort erhalten Sie auch umfangreiche Informationen zu den Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist mit dem Nachweis über das Vorliegen einer Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung an folgende Adresse zu senden: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vorliegen einer Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nachzuweisen. Zum einen besteht die Möglichkeit dem Befreiungsantrag eine von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte "Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" im Original als Nachweis über den Sozialleistungsbezug beizufügen. Für diesen Fall ist eine Vorsprache im Sozialamt nicht mehr nötig. Alternativ haben Sie u.a. auch die Möglichkeit, die Nachweise, d.h. den Bescheid über die Bewilligung der maßgeblichen Sozialleistung oder den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" im Original im Sozialamt vorzulegen. Es wird dann unten im roten Bereich des Antragsformular bestätigt, dass das Originaldokument vorgelegen hat. Für diesen Fall reicht es aus, wenn Sie dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung der Rundfunkgebühr eine einfache Kopie des Bescheides über die Bewilligung der maßgeblichen Sozialleistung oder des Schwerbehindertenausweises beifügen. Personen, denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 - 10 RBStV genannten sozialen Leistung wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze um weniger als die monatlich zu entrichtende Rundfunkgebühr versagt wurde (sog. Härtefälle ), können die Vorlage der Befreiungsvoraussetzungen durch die Übersendung des entsprechenden Ablehnungsbescheides bzw. einer entsprechenden Bescheinigung der Behörde nachweisen. In der Regel gilt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages, solange die Leistung gewährt wird. Bevor sie ausläuft, ist rechtzeitig ein neuer Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen. Homepage des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Alle Anlagen im Geltungsbereich der Bayerischen Bauordnung sind u.a. so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Darüber hinaus sind weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften, sowohl formeller als auch materieller Art, zu beachten. Das Bauordnungsamt überprüft stichprobenartig und nach eigenem Ermessen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, die Übereinstimmung der Bauausführung mit den genehmigten Unterlagen sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten vor Ort. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt bzw. sollte entgegen den genehmigten Unterlagen bzw. den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen gebaut werden bzw. worden sein, werden geeignete Maßnahmen eingeleitet um die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu gewährleisten.
23.07.2026: Wenn Anna und Konstantin Pantschenko im MIR (Migrations- und Integrationshilfe) in der Münchner Straße ankommen, dann erwarten sie in der Regel bis zu acht Kinder vom Kindergarten- bis ins Grundschulalter. Jeden Freitag betreut das Ehepaar einen Zeichenkurs für Aquarellmalerei und das seit über 4 Jahren. „Als im Frühjahr 2022 so viele Menschen aus der Ukraine geflüchtet sind, war uns klar, dass wir helfen wollen“, sagt Anna Pantschenko. Und da Anna und Konstantin früher in Kasachstan in pädagogischen Berufen gearbeitet haben, entschieden sie sich dazu ehrenamtlich Zeichenkurse anzubieten. „Die Kinder konnten im Frühjahr 2022 nicht kurzfristig in den KiTas untergebracht werden. Deshalb wollten wir vor allem diese Mädchen und Jungen ansprechen“, erzählt Anna. Und zusätzlich suchten Sie den Kontakt zu den geflüchteten Familien: „Wir kamen 2002 aus Kasachstan nach Memmingen. Wir wissen, wie man sich fühlt; welche Informationen man braucht; über die Stadt und die deutsche Lebensweise, wenn man neu ist. Das wollten wir vermitteln. Beschäftigung für die Kinder, Infos für die Eltern“, fasst es Konstantin zusammen. Das Projekt hat seither durchgängig Bestand, mit wechselnden Kindern und Eltern, aber mit immer neuen Ideen. Für ihre Stunden bereitet Anna jede Woche etwas vor, für beide Altersstufen. Zum Beispiel in den Garten gehen und sich einen Baum genau ansehen oder Kürbisse mitbringen, die die Kinder dann abzeichnen können oder bunte Vorlagenbilder: „Die Motive für die jüngeren Kinder sind einfacher, sie können sich nicht so lange konzentrieren. Die der Älteren sind anspruchsvoller. Manchmal erlernen sie auch eine neue Technik,“ erzählt Anna Pantschenko. Ihr Mann übernimmt entweder die jüngeren Kinder oder kommt mit den Erziehungsberechtigten ins Gespräch. Manchmal liest eines der Mädchen auch den jüngeren Kindern aus den Kinderbüchern des MIR vor. Jurij Borodkin, Leiter des MIR, freut sich sehr, dass die Zeichenstunde von Anna und Konstantin so ein Erfolg ist. Und dass ganz nebenbei die Menschen aus der Ukraine sich im MIR wohlfühlen und die Beratungsstelle kennen. „Das ehrenamtliche Engagement der beiden ist wirklich überragend und dass, obwohl sie kein Ukrainisch können. Die Kommunikation läuft auf Deutsch und zum Teil Russisch, für alle Beteiligten Fremdsprachen“, führt Borodkin aus. Trotzdem klappe es bemerkenswert gut, sich zu verständigen. Die vielen wunderbaren Kunstwerke die in den vier Jahr entstanden sind, dürfen die Kinder als Mappe mit nach Hause nehmen, wenn sie nicht mehr in den Kurs kommen. Zusätzlich gibt es eine Ausstellungswand mit wechselnden Bildern im Gemeinschaftsraum des MIR. Auf welche die Kinder ganz stolz seien, berichtet Anna Pantschenko. Und es erfüllt sie ebenfalls mit Freude, wenn die Kinder sich wie selbstverständlich verabschieden und sich bereits freuen auf den nächsten Freitag.
23.07.2026: Unter dem Motto „Dein Europa: Recht, Respekt – Realität?“ fand der 73. Europäische Wettbewerb statt, an dem Memmingen zum 43. Mal teilnahm. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher zeichnete neben den diesjährigen fünf Landes- auch die 44 Stadtsiegerinnen und -sieger im Rahmen einer Feierstunde im Rathaus aus. Die Wahl der Stadtsiegerinnen und -sieger – von den jeweiligen Schulen ausgewählte Schulsiegerinnen und -sieger – fand in diesem Jahr zum ersten Mal statt. „Die Siegerehrung des Wettbewerbs ist in jedem Jahr ein künstlerisches Highlight zum Ende des Schuljahres. Es ist immer wieder spannend zu sehen, wie ihr die politischen Themen und Impulse aufgreift, um eure eigene Perspektive anreichert und für uns so wunderbar kreativ aufbereitet“, betonte Rothenbacher bei der Begrüßung der Gäste. Die jungen Künstlerinnen und Künstler setzten ihre Ideen in verschiedenen Werken um. Sie beschäftigten sich dabei mit einer der insgesamt 13 Aufgaben, die für vier Altersgruppen gestellt wurden. So zum Beispiel „Kinderrechte – (k)ein Märchen?“, „Hier bin ich Mensch – hier darf ich’s sein!“, „Heißer Planet – schrumpfende Rechte?“ oder „Die Gedanken sind frei…“. Jugendliche des Bernhard-Strigel-Gymnasiums, des Vöhlin Gymnasiums, der Staatl. Realschule, der Wirtschaftsschule und der Berufsfachschule Kinderpflege waren mit ihren Bildern, Zeichnungen und Modellen beim Wettbewerb erfolgreich. Von bundesweit 74.938 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden fünf Landessiegerinnen und -sieger aus Memmingen ausgewählt und ausgezeichnet. Davon drei mit Weiterleitung an die Bundesjury. „Das Motto des diesjährigen Wettbewerbs könnte kaum aktueller sein. Mit Fragen rund um Recht und Respekt haben sich in diesem Jahr wieder mehr Schülerinnen und Schüler angesprochen gefühlt, als im letztjährigen Wettbewerb. Das ist ein starkes und ein gutes Zeichen, wie sehr sich junge Menschen mit diesen europäischen Themen beschäftigen“, lobte Harald Post, Vorstandsmitglied der Sparkasse Schwaben-Bodensee. „Der Wettbewerb ist wichtig, damit die Jugendlichen frühzeitig mit Europa und Demokratie in Kontakt kommen. In diesem Jahr wollten wir ein besonderes Zeichen setzen und haben deswegen auch Stadtsiegerinnen und -sieger gewählt, um den Jugendlichen unsere Wertschätzung für ihre Werke zu zeigen“, betonte Burkhard Arnold, Vorsitzender der Europa-Union Memmingen. Auch in diesem Jahr durften alle Gewinnerinnen und Gewinner ihre Wettbewerbsarbeiten wieder selber vor den zahlreichen Ehrengästen im Rathaus vorstellen und ihre Ideen dahinter erläutern. Der Rathauschef bedankte sich herzlichst bei der Sparkasse Schwaben-Bodensee für die Förderung der Ehrung und bei der Europa-Union Memmingen und dem Europabüro der Stadt für die Organisation der Auszeichnung. Deutschlands ältester Schulwettbewerb findet auch im nächsten Jahr wieder statt, dann unter dem Thema: „Europa gerecht gestalten: Was kostet die Zukunft?“.
Straßenverkehr/Schiene Lärm kann die Lebensqualität beeinträchtigen und sogar gesundheitliche Folgen verursachen. Der Straßenverkehr stellt in Deutschland eine der Hauptlärmquellen dar. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gibt Grenzwerte vor, die für den Neubau oder bei wesentlichen Veränderungen von Straßen verbindlich sind: an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags: 57 dB(A) nachts: 47 dB(A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags: 59 dB(A) nachts: 49 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags: 64 dB(A) nachts: 54 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 69 dB(A) nachts: 59 dB(A) Einen Anspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Straßen gibt es in Deutschland nicht. Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes kann als freiwillige Leistung gewährt werden, wenn folgende Auslösewerte überschritten werden: an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten tags: 64 dB(A) nachts: 54 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten tags: 66 dB(A) nachts: 56 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 72 dB(A) nachts: 62 dB(A) Im Lärmbelastungskataster des Bayerischen Landesamts für Umwelt können Sie prüfen, wie die Immissionswerte, die von Bundesfernstraßen verursacht werden, in Ihrer Gegend sind: https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de Mittagsruhe Eine Verordnung, die z.B. Haus- und Gartenarbeiten in der Mittagszeit untersagt, gibt es in Memmingen nicht. Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung dürfen in bestimmten Gebieten Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler in der Zeit von 07 – 09 Uhr, 13 – 15 Uhr und 17 – 20 Uhr nur betrieben werden, wenn das Gerät ein entsprechendes Umweltzeichen hat. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/32._BImSchV.pdf Lärm von Kinder- und Jugendspieleeinrichtungen Für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung im Freien, die überwiegend Jugendlichen zur Freizeitgestaltung, insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung, dienen, gelten keine Grenz- oder Richtwerte für Geräuschimmissionen. Die Lärmimmissionen aus diesen Einrichtungen ist als sozialadäquat hinzunehmen. Geregelt ist dies in Bayern im Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtugen (KJG). 16. BImSchV 32. BImSchV BayKJG https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/ https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/ https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKJG
10.11.2017: Rund 250 Besucherinnen und Besucher kamen zur Buchpräsentation „Memminger Frauen. Biographien. Geschichten. Bilder“ ins Memminger Rathaus, zu der die Frauengeschichtswerkstatt Memmingen e. V. und die Gleichstellungsbeauftragte Claudia Fuchs eingeladen hatten. Der große Sitzungssaal platzte aus allen Nähten und die erste Vorsitzende des Vereins Ursula Hinske-Gengnagel zeigte sich überwältigt von dieser Resonanz auf das zweite Buch. Sie verwies darauf, dass alle Autorinnen ehrenamtlich und mit großem Engagement am Werk waren und bat herzlich darum nun zu „kaufen, kaufen, kaufen“. Das Buch sei auch ein schönes Weihnachtsgeschenk, riet die Vereinsvorsitzende mit Augenzwinkern. Bürgermeisterin Margareta Böckh würdigte in ihrem Grußwort die Bedeutung dieses langerwarteten zweiten Werkes und nannte beispielhaft die Modedesignerin Gabriele Strehle, deren Label „Strenesse“ überregional große Bekanntheit erlangte. Die Bürgermeisterin sprach sich erneut dafür aus, dass es endlich auch eine Ehrenbürgerin in der Stadt geben müsse. „Dafür werde ich mich, gemeinsam mit unserer Gleichstellungsbeauftragten, nachdrücklich einsetzen“, so Margareta Böckh. Die Mitglieder der Frauengeschichtswerkstatt Memmingen und weitere Autorinnen haben das Leben Memminger Frauen aus Vergangenheit und Gegenwart erforscht und in 51 Kapiteln beschrieben. Der zweite Band „Memminger Frauen“ ist mit zahlreichen farbigen Bildern ausgestattet. Allen Frauen gemeinsam ist der Bezug zu Memmingen. Sie sind entweder hier geboren, verbrachten/verbringen ihr Leben hier, sind zugezogen oder wurden von hier verjagt. Einige wurden für ihre Verdienste ausgezeichnet, andere waren verfolgt, wurden vergessen und mussten erst wieder entdeckt werden. Manche konnten noch selbst über ihr Leben berichten, bei einigen ließen uns Nachkommen an ihren Erinnerungen teilhaben. Nicht selten liegen den Buchtexten umfangreiche Recherchen in Archiven und privaten Nachlässen zugrunde. Die Schauspielerin Anke Siefken brachte beispielhaft ausgewählte Biographien in brillanter Weise zu Gehör und endete nach einer kurzweiligen Stunde stimmgewaltig mit dem Lied „Ob es so, oder so oder anders kommt“ passend zur Biographie von Lena Valaitis. Musikalisch gekonnt und passend umrahmt wurde die Lesung von der wunderbaren Musikerin Annette Weber auf dem Akkordeon. Das Publikum dankte den beiden Akteurinnen mit stürmischem und lang anhaltendem Beifall und stimmte ins Schlusslied begeistert ein. Anschließend überreichten die Autorinnen allen anwesenden Zeitzeuginnen und Angehörigen ein Exemplar des Buches und dankten damit für die großen Offenheit und gute und oftmals berührende Zusammenarbeit mit der Frauengeschichtswerkstatt. Beim anschließenden geselligen Beisammensein in der Rathaushalle wurden viele persönliche Erinnerungen und Geschichten ausgetauscht und am Verkaufstisch der FGW herrschte großer Andrang. Das Buch „Memminger Frauen“ ist ab sofort in den Memminger Buchhandlungen für 14,80 € erhältlich
Bei Reisen innerhalb Europas benötigt Ihr Tier den EU-Heimtierausweis. Er enthält u.a. die Registriernummer (Mikrochip) des Tieres sowie den Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu berechtigte Tierarzt aus. Es dürfen maximal 5 Tiere mitgeführt werden, die nicht zur Abgabe an einen neuen Besitzer bestimmt sind. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, ob weitere Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland gelten. Achtung: auch bei Rückkehr aus einem Drittland in die EU gelten unterschiedliche Bestimmungen je nach Tollwutstatus des Drittlandes. Das Veterinäramt ist Ihr Ansprechpartner für amtliche Gesundheitsbescheinigungen für ihre Tiere sowohl bei Reisen als auch beim Verbringen von Tieren dauerhaft ins Ausland. Weitere Informationen: Spezielle Einreisebestimmungen der unterschiedlichen Reiseländer wie Maulkorbpflicht oder Behandlung gegen Fuchsbandwurm Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Europäische Union