Waffen, z. B. Schusswaffen, bestimmte Messer, Schwerter, Verteidigungsspray etc. werden nach dem Waffengesetz in verschiedene Kategorien eingeteilt. Der Umgang mit ihnen - Erwerb, Besitz, Führen, Schießen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln, Handel treiben und Bearbeiten usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt. Der Umgang mit Waffen oder Munition ist im Regelfall nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen gibt es z. B. beim Schießen auf genehmigten Schießstätten unter Aufsicht. Für den Erwerb und Besitz von großkalibrigen Waffen beträgt das Mindestalter bei Sportschützen in der Regel 21 Jahre. Für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen müssen Personen zwischen 18 und 25 Jahren zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten über ihre persönliche Eignung beibringen. Hiervon befreit sind Jäger. Wenn Sie mit Waffen oder Munition umgehen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer Kreisverwaltungsbehörde. Diese Erlaubnis wird auf Antrag z. B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist in aller Regel, dass Sie zuverlässig und körperlich geeignet sind, ein Bedürfnis glaubhaft machen können, die notwendige Sachkunde haben und in einigen Fällen eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen. Die Zuverlässigkeit ist im Regelfall dann gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben. Ein Bedürfnis kann vor allem bei Sportschützen, Jägern, Waffensammlern und nachweislich erheblich gefährdeten Personen vorliegen. Die Sachkunde kann bei staatlichen Behörden, privaten Institutionen (z. B. Sportvereinen) oder bei der Ausbildung zum Jäger erlangt werden. Sofern Sie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Waffen sicher verwahrt sind. Dies soll verhindern, dass Waffen oder Munition abhanden kommen oder dass Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Die Stadt Memmingen steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor dem Erwerb von Waffen und Munition an uns. Nähere Informationen für einzelne waffenrechtliche Themen finden Sie unter den ähnlichen Dienstleistungen. Unter dem Punkt Formulare finden Sie einen Link zu einer Übersicht aller Online-Dienstleistungen der Waffenbehörde der Stadt Memmingen Waffenrechtliche Erlaubnisse sind wie auch andere staatliche Erlaubnisse gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebühren können Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) erfragen oder über die entsprechende Leistungsbeschreibung (siehe "Verwandte Themen") aufrufen. Waffengesetz (WaffG) Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Vereinspauschale 2026 (Antragsfrist 02.03.2026) Die Vereinspauschale ist eine Förderung des Sportbetriebes durch den Freistaat Bayern. Genauere Informationen sowie die Voraussetzungen dazu können hier nachgelesen werden . Zur Online-Antragsstellung geht es hier. Sofern noch kein Zugang (Registrierungscode) für den digitalen Antrag besteht, bitte mit dem Sportamt ( sportamt@memmingen.de ) in Kontakt treten. Bei Personen mit Mehrfachlizenzen (z.B. C-, B- und A-Lizenz) ist es ausreichend, nur die höchste Lizenzstufe (im Beispiel die A-Lizenz) in der jeweiligen Sportart / Disziplin einzureichen. Die Anlage "Erklärung Teilung Lizenz" ist von den Übungsleitern nur auszufüllen, wenn deren Lizenz bei auf zwei verschiedene Vereine aufgeteilt werden soll. Wir bitte darum, die Anträge möglichst mit einem Vorlauf von zwei Wochen einzureichen, damit etwaige Unklarheiten noch abgeklärt werden können.
Städtische Gebäude unter Denkmalschutz Aus reichsstädtischen Zeiten haben sich in Memmingen zahlreiche Gebäude erhalten, vor allem Gebäude der Kaufleute und Handwerker, aber selbstverständlich auch öffentliche Häuser, darunter Verwaltungs- und Repräsentationsbauten (Rathaus, Steuerhaus, Kanzlei) , Versammlungsstätten (Kirchen, Zunfthäuser) und Gebäude der wirtschaftlichen Infrastruktur (Salzstadel). Die folgenden Seiten widmen sich den Denkmälern, die im Eigentum der (Reichs-)Stadt standen und stehen. Points of Interest Rathaus Steuerhaus Großzunft Rathaus Renaissancebau von 1589, Fassadengestaltung von 1764/65, Innenräume teilweise neubarock gestaltet Steuerhaus im Kern spätmittelalterliches Kaufhaus, 1708 aufgestockt, 1908 mit neubarocker Fassadenmalerei verziert Großzunft 1714 errichtetes Versammlungshaus der in der Gesellschaft zum goldenen Löwen vereinigten Kaufleute und führenden Persönlichkeiten bzw. des Patriziats der Reichsstadt, im 19. Jahrhundert zeitweilig Sitz des Amtsgerichts, seit Beginn des 20. Jahrhunderts Verwaltungsgebäude der Stadt, zeilweilig auch Sitz des städtischen Museums (bis 1936) Stadtmauer Städtische Gebäude
20.04.2026: An der Ach in Steinheim kann man nicht nur gut radeln und joggen, man kann mittlerweile auch Wasserbüffel beobachten. Es sind die Tiere des Steinheimer Ehepaars Lea und Robin Robrook, die bereits im zweiten Jahr helfen, fast zehn Hektar Ausgleichsflächen der Stadt Memmingen instand zu halten. „Wasserbüffel sind die idealen Landschaftspfleger. Sie verhindern die Verbuschung, halten das Gras kurz und haben kein Problem mit feuchten Wiesen“, berichtet Robin Robrook. „Das alles fördert die Artenvielfalt auf den extensiv bewirtschafteten Wiesen“, freut sich Ferdinand Fehler, von der Unteren Naturschutzbehörde. Er ist Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege der Stadt Memmingen und hat die Beweidung durch die Wasserbüffel der Familie Robrook sehr begrüßt und möglich gemacht. Wasserlöcher, wenig Büsche und dann auch noch der Dung der Tiere: das alles führt zu einer großen Biodiversität auf den beweideten Flächen. Vor allem insektenfressenden Vögeln und lichtkeimenden Pflanzen kommt das zugute. Zusätzlich muss das städtische Gartenamt nicht mit hohem Personalaufwand und Spezialmaschinen anrücken, um das Gras einmal im Jahr zu schneiden und die Büsche zu kürzen. „Die Büffelbeweidung ist ein super Projekt“, findet Oberbürgermeister Jan Rothenbacher, bei einem Termin vor Ort. „Die Büffel werten die Fläche viel besser auf als wir es könnten und sind gleichzeitig schon ein tierischer Anziehungspunkt geworden, vor allem bei Familien mit Kindern.“ Lea Robrook schwärmt vom ausgeglichenen Wesen der mittlerweile mehr als 20 Büffel, die von allen in der Familie geliebt werden. Personen, die sie schon länger kennen, können problemlos mit allen Tieren der Herde in den Austausch treten und es ist eine Mutterkuhhaltung im Herdenverbund möglich. Trotzdem warnen die Besitzer: „Es sind die ersten Kälbchen mit auf der Weide sowie unser Stier, die Tiere sind verständlicherweise nicht zutraulich, da sie ihren Nachwuchs schützen. Also bitte Abstand halten!“ Beim Termin konnten sich Oberbürgermeister Jan Rothenbacher und Dritter Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger ein Bild von den positiven Auswirkungen der Büffelbeweidung machen. Und direkt von Familie Robrook erfahren, welche Arbeiten auf der Fläche anfallen und wie die Pläne für die Zukunft sind. Wasserbüffel sind auf extensiv bewirtschafteten Flächen besonders wertvoll, weil sie auch sehr nasse, nährstoffarme Standorte nutzen, die für andere Weidetiere oft ungeeignet sind. Durch Fraß, Tritt und das Anlegen von Suhlen halten sie die Landschaft offen, fördern die Artenvielfalt und schaffen Lebensräume für typische Feuchtgebietsarten. Wasserbüffel waren früher in Europa beheimatet. Die jetzigen Wasserbüffelgattungen in Deutschland stammen jedoch aus Asien. Robin Robrook erzählt, dass er bald das besonders schmackhafte Fleisch der Büffel in einem Hofladen selber vermarkten will. Vielleicht auch mit weiteren Produkten die auf dem früheren „Kutterhof“ produziert werden, schließlich betreiben die beiden auch Ackerbau; halten Hühner, Hasen und Wachteln. Ferdinand Fehler hat mittlerweile einige der weiteren städtischen Ausgleichsflächen für Beweidungen mit den entsprechenden Tieren vergeben können. Es gibt Weiden mit Pferden, Schafen, Hochlandrindern und bald auch Alpakas. „Das bringt die Biodiversität und den Naturschutz auf unseren Ausgleichsflächen wirklich weiter“, betont Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger.
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten bzw. Kinderfreizeiten übernommen werden. Zu den Kindertageseinrichtungen zählen z.B. Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege. Kosten für eintägige Ausflüge werden als Geldleistung direkt an die Antragsteller gezahlt. Bei mehrtägigen Klassenfahrten erfolgt grundsätzlich eine Direktzahlung an den Leistungsanbieter (Schule/KiTa). Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Anmeldung/Beleg mit Angabe der Kosten und der Kontoverbindung der Schule/KiTa Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen (z. B. Versetzung in die nächste Klassenstufe oder Erreichen des jeweiligen Abschlusses). Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Eine schulische Bestätigung zu Eignung und Notwendigkeit ist vorzulegen. Die Unterstützung ist direkt an die Nachhilfeeinrichtung zu zahlen. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Bestätigung der Schule zur Notwendigkeit und Geeignetheit der Lernförderung Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
In der Kindertagespflege werden Kinder von geschulten Tagesmüttern betreut. Die Betreuung ist familiennah und findet meist im Haushalt der Tagesmütter statt. Für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ist diese Betreuungsform durch die persönliche Anbindung und kleinste Gruppengröße ideal. Diese Betreuungsform bietet Eltern erhöhte Flexibilität bei der Organisation ihres Alltags, da auch Randzeiten übernommen werden können. Das Stadtjugendamt vermittelt und unterstützt Tagesmütter und ist zuständig für die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt. Die Eltern können auf Antrag vom Jugendamt einen Zuschuss basierend auf den Empfehlungen der Bayer. Spitzenverbände erhalten, der direkt an die Tagespflegeperson geleistet wird; die entsprechenden Kostenerstattung an das Jugendamt entspricht dann den Gebühren für einen Krippenplatz. Nähere Informationen und Ansprechpartner zur Tagespflege erhalten Sie auf folgender Seite: kita.memmingen.de/tagespflege.html SGB VIII
Menschen aus dem Stadtgebiet Memmingen können sich an die Sozialpädagoginnen des Gesundheitsamts wenden und eine Beratung nach dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG) erhalten: in seelischen Konfliktsituationen und Lebenskrisen mit einer psychischen Erkrankung bei Suchtproblemen mit altersbedingten Beeinträchtigungen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Die Beratung ist eine erste Orientierung, die zum einen die krankheitsbedingten Erfordernisse und Beeinträchtigungen ergründen kann und Hilfen zu vermitteln versucht. Sie will aber auch die vorhandenen Fähigkeiten und Erfahrungen jedes Einzelnen mit einbeziehen, so dass sich das weitere Hilfesystem besonders daran ausrichtet, was eigenständig erledigt werden kann oder mit fremder Hilfe für sich wirklich benötigt wird. Wir unterstützen Sie, geeignete Angebote, Einrichtungen und Stellen zu finden, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe anbieten. Wir unterliegen der Schweigepflicht Wir beraten kostenlos Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an In akuten Krisensituationen: https://www.krisendienste.bayern/schwaben/
Kontakt Ansprechpartner Jugendgerichtshilfe Informationen zur Ableistung von Sozialstunden/sozialen Diensten/Arbeitsleistungen WARUM/WOZU? Die Ableistung sozialer Dienste/Sozialstunden stellt eine erzieherische Maßnahme dar, die sich auf die Lebensführung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auswirken soll und gilt somit nicht als Strafe. Daher wird diese Maßnahme nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Erzieherisch sind Sozialstunden an der Tat orientiert und dienen dem Schuldausgleich (Wiedergutmachung). Die Ableistung gemeinnütziger Arbeit bietet den Betroffenen die Möglichkeit, einem strukturierten Tagesablauf nachzugehen, sich sinnvoll zu beschäftigen und Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. WANN? Wird von einer Strafverfolgung (gemäß §§ 45 und 47 JGG) abgesehen und werden hierzu aber so genannte erzieherische Maßnahmen angeordnet, so kann beispielweise auch die Ableistung von Arbeitsauflagen auferlegt werden. Arbeitsleistungen können zudem im Rahmen einer Verurteilung als Erziehungsmaßregel oder als Zuchtmittel angeordnet werden, die rechtlichen Grundlagen für die Arbeitsleistung sind in § 10 bzw. im § 15 JGG verankert. WO? Sozialstunden werden bei Einrichtungen der Stadt Memmingen oder anderen Kooperationspartnern nach Vermittlung durch Frau Abele (850-399, Buchstaben A-K) oder Frau Weiß (850-457, Buchstaben L-Z) abgeleistet. WIE? Der Jugendliche/Heranwachsende erhält dazu einen Brief der Stadt Memmingen und soll dann dort vorsprechen. Je nach beruflicher/schulischer und damit zeitlicher Situation kann der Sozialdienstleistende dann nach Absprache i.d.R. unter der Woche oder ggf. auch am Wochenende eingesetzt werden. Zeitliche oder gesundheitliche/körperliche Einschränkungen, die hier eine Rolle spielen könnten, sollten in jedem Fall kommuniziert werden. WAS IST ZU BEACHTEN? Wichtig ist, dass man sich um die Ableistung der Sozialstunden (selbstständig) kümmert und Zuverlässigkeit an den Tag legt. Außerdem dürfen die Sozialstunden nicht durch schuldhaftes Fehlen oder durch mangelndes Sozial- oder Arbeitsverhalten gefährdet werden, da ansonsten ein sogenannter Ungehorsamkeitsarrest von bis zu 4 Wochen ( §§ 11(3), 15(3) JGG ) droht. Der Ungehorsamkeitsarrest, kann auch in "Etappen", erfolgen wie beispielsweise 4 mal 1 Woche oder 2 mal 2 Wochen.Der Richter verhängt einen Ungehorsamkeitsarrest beispielsweise auch, damit sich der Jugendliche hoffentlich danach besinnt und die Sozialstunden ableistet. Wenn die Auflage noch vor Arrestantritt erfüllt wird, wird der Arrest unter Umständen nicht vollstreckt. Sollte der Jugendliche oder Heranwachsende den Arrest nicht antreten, muss er damit rechnen, dass ein Haftbefehl zur Ableistung des Arrestes ergeht. Der Ungehorsamkeitsarrest bewirkt nicht, dass die ursprüngliche Strafe (hier die Ableistung von Sozialstunden) automatisch hinfällig wird und erledigt ist. Für weitere Infos (Internetseite der Jugendgerichtshilfe München): http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Notlagen/Jugendgerichtshilfe.html Juleica Geschäftsbericht Jugendamt Beistandschaft Kinderwünsche Sozialstunden Steil - Alkoholpräventionsprojekt Führungszeugnis Ehrenamt Kontakt Ansprechpartner Jugendgerichtshilfe
Beim Bürgeramt der Stadt Memmingen stehen Ihnen ab sofort eine ganze Reihe von Dienstleistungen interaktiv zur Verfügung. Viele Behördengänge können Sie dadurch bequem, einfach und schnell von zu Hause aus erledigen. Wir haben dadurch quasi 24 Stunden, "rund-um-die-Uhr" für Sie geöffnet. Eine Spezialsoftware ist nicht nötig, eine gewöhnlicher Internetzugang reicht aus. Die Bedienung ist bequem und einfach. Die Datenübertragung der Online-Vorgänge ist mit einer entsprechenden Verschlüsselungstechnik geschützt und kann von uns medienbruchfrei verarbeitet werden. Eventuell anfallende Gebühren können Sie per Lastschrift bezahlen. Allerdings ist Ihr persönlicher Besuch bei gewissen Verwaltungsvorgängen aus rechtlichen Gründen noch immer notwendig. Mit unseren neuen Online Diensten bleibt Ihnen aber für viele Dienstleistungen schon jetzt der Gang in die Behörde erspart. Das Ergebnis ist praktizierte Bürgernähe durch Zeitersparnis. Wir arbeiten ständig daran, unser Online-Angebot für Sie zu erweitern. Wir freuen uns, dass Sie die neuen Online Dienste nutzen.