Die DRV Schwaben hält in Memmingen regelmäßig einmal wöchentlich (ab 07.03.2016 an jedem Montag) Rentensprechtage ab. Selbstverständlich können auch Versicherte anderer Träger (z. B. Knappschaft , Bahn See) diesen kostenlosen Beratungsservice nutzen. Den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung wird dabei Gelegenheit gegeben, ihre Rentenunterlagen überprüfen und sich in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und der zulagengeförderten, privaten Altersvorsorge beraten zu lassen. Die Ratsuchenden sollen zum Sprechtag den Personalausweis und ihre Rentenunterlagen mitbringen. Die Sprechtage finden in der Wielandstr. 1-3, im Gebäude der Arbeitsagentur, im Zimmer Nr. 203 statt. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, unter der folgenden Nummer, ist unbedingt erforderlich: Tel. 0800 1000 480 21 In diesem Zusammenhang wird um Beachtung gebeten: Für die Aufnahme von Rentenanträgen ist in der Regel die Verwaltung der Wohnsitzgemeinde, bei Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen das städtische Versicherungsamt, am Ratzengraben 4, zuständig.
Urkunden aus den Personenstandsregistern Eheregister Lebenspartnerschaftsregister Geburtenregister Sterberegister sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Als Firma oder Institution (z.B. Inkassounternehmen, Banken etc.) haben Sie kein Auskunfts- und Einsichtsrecht. Als berechtigte Person können Sie beim Standesamt Memmingen eine Personenstandsurkunde auf folgenden Wegen beantragen: Schriftlicher Antrag per Post Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und die erforderliche Gebühr in bar bei oder überweisen Sie diese auf das Konto der Stadt. Online beantragen Antrag per E-Mail Bitte verwenden Sie unser PDF-Formular zur Urkundenanforderung. In dringenden Fällen persönlich, nur mit vorheriger Terminvergabe Bitte Personalausweis oder Reisepass vorlegen und Gebühr in bar oder mit EC-Karte bezahlen. (PDF-Formular ausfüllen | abspeichern | an die E-Mail anhängen und an urkunden@memmingen.de senden | der Link zum Hochladen des Ausweises wird automatisch nach Zusendung des Formulars verschickt) Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das Konto der Stadtkasse Memmingen: Stadtkasse Memmingen IBAN: DE 20 731 500 000 430 111 203 SWIFT-BIC: BYLADEM1MLM Sparkasse Schwaben-Bodensee Bitte unbedingt Namen , Verwendungszweck (Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde) und das Buchungszeichen 077467 angeben! Nach Eingang der Gebühr auf unserem Konto senden wir Ihnen die Urkunde/n umgehend zu. Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv . Pro Urkunde fällt derzeit eine Gebühr in Höhe von 12,- €, zuzüglich 1,50 € Porto an. Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherungen sind gebührenfrei. Bei Versand ins europäische Ausland werden zusätzlich Auslagen für Porto und Verpackung in Höhe von 3,50 Euro, bei weltweitem Versand in Höhe von 6,00 € erhoben.
Waldpädagogik ist eine Form der Naturpädagogik und soll den Kindern ganzheitlich durch praktisches Erleben und Lernen ökologische und gesellschaftliche Zusammenhänge in Wald und Natur nahebringen und somit der Naturentfremdung entgegenwirken. In der 3. Klasse haben die Kinder das Thema „Wald“ im Heimat- und Sachkundeunterricht, deshalb nehmen einige Lehrer das Angebot einer Waldführung mit dem Förster dankend an. Seit 2017 gibt es nun den ersten Memminger Waldkindergarten im Stadtwald Memmingen nahe Eisenburg. Der wesentliche Unterschied der Waldkindergärten gegenüber normalen Kindergärten ist, dass sich "Waldkinder" weitgehend in der Natur aufhalten und vorwiegend mit den Dingen spielen, die sie im Wald oder auf dem Feld vorfinden. Nur bei besonders schlechtem Wetter bietet ein Bauwagen vor Ort, oder bei Sturmwarnung den Kindern in Eisenburg Unterschlupf. Nähere Informationen zum Waldkindergarten Eisenburg bietet das Amt für Kindertageseinrichtungen - Tel. 08331-850472 Sollten Sie Interesse an einer Waldführung, z.B. von einer Schulklasse, Gruppe oder Kindergartengruppe haben, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Art. 28 Abs. 8 Waldgesetz für Bayern (BayWaldG)
Informationen zur erziehungsbeauftragten Person Für die erziehungsbeauftragte Person gilt Folgendes: Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein. Die beauftragte Person muss dem Erziehungsauftrag und den damit verbundenen Aufsichtspflichten nachkommen können. Sie muss also in der Lage sein, den anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken (vgl. hierzu auch die Ausführungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner Broschüre zum JuSchG). Ebenso ist sie dafür verantwortlich, dass z. B. weitere Bestimmungen des JuSchG, wie z. B. ein Alkohol- bzw. Rauchverbot beachtet werden. Eltern sollten daher genau überlegen, wem sie eine solche Beauftragung erteilen. Zweifel an der erziehungsbeauftragten Person können sich dann ergeben, wenn diese z. B. aufgrund ihres Verhaltens offensichtlich nicht (mehr) in der Lage ist, den Erziehungsauftrag auszuführen. Die Einsetzung des Veranstalters, Gastwirts oder von diesen beauftragte Personen als "erziehungsbeauftragte Person" ist nicht möglich, da hier ein Interessenskonflikt vorliegt. Eine effektive Wahrnehmung des Erziehungsauftrags und der Beaufsichtigung dürften ebenso kaum möglich sein. Der volljährige Partner oder die volljährige Partnerin einer minderjährigen Person kann ebenfalls keinen Erziehungsauftrag wahrnehmen, da in Beziehungen kein Autoritäts- sondern ein partnerschaftliches Verhältnis besteht, so dass notwendige, erzieherische Interventionen in der Praxis im Regelfall unterbleiben. Das Gleiche gilt in der Regel für die Beauftragung von (bloßen) Freunden, Freundinnen, Kameraden oder Bekannten der minderjährigen Person. Auch hier kann in der Regel von dem Bestehen eines Autoritätsverhältnisses nicht ausgegangen werden. Personen, die sich als Jugendleiter ausweisen, sind nur dann automatisch erziehungsbeauftragte Person, wenn sie genau in dieser Funktion mit den Jugendlichen eine Unternehmung machen oder eine Veranstaltung besuchen. In allen anderen Fällen ist auch für Jugendleiter eine einzelne Beauftragung durch die Eltern notwendig. Hinsichtlich der Frage bis zu wie viele Kinder/Jugendliche von einer Person beaufsichtigt werden können, sind vor allem die örtlichen Gegebenheiten und die Art der Veranstaltung zu berücksichtigen. So wird z. B. ein Elternteil bei einem Konzert mit Sitzplätzen mehr Kinder beaufsichtigen können als bei einem Besuch in einer großen, eventuell sogar auf mehrere Bereiche oder Ebenen aufgeteilten Diskothek. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Kontakt: Stadtjugendpflege: jugend@memmingen.de ; Tel.: 08331 / 850-419
Tritt der Tod in einer Memminger Wohnung ein, so ist sofort ein in Memmingen zugelassener Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Sofern der Tod im Klinikum oder in einem Altenheim eintritt, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung. Für die Versorgung des Verstorbenen muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden, das auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt. In der Stadt Memmingen haben folgende Bestattungsinstitute eine Niederlassung: Bestattungen Bayer: Hohenstaufenstraße 14, 87700 Memmingen Tel: 08331/61078 Fax 08331/69403 Bestattungen Gredler: Dr.-Karl-Lenz-Str.31, 87700 Memmingen Tel: 08331/4989199 Fax 08331/4989152 Bestattungen Sandleitner: Schweizer Berg 6, 87700 Memmingen Tel: 08331/84033 Fax 08331/84063 Bestattungsinstitut Spandl: Bismarckstraße 44, 87700 Memmingen Tel: 08331/3132 Bestattungen Steib und Schauppel: Bismarckstraße 17, 87700 Memmingen Tel: 08331/901039 Fax:08331/901035 Sie können auch ein auswärtiges Bestattungsinstitut beauftragen. Deren Anschriften können Sie den amtlichen Adress- und Telefonbüchern, dem Internet usw. entnehmen. Die Wahl eines Bestattungsinstitutes ist ausschließlich Sache der Hinterbliebenen. Anzeige des Sterbefalles und Urkundenvorlage Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zur Beurkundung angezeigt werden; Todesfälle im Stadtgebiet von Memmingen, einschließlich der Stadtteile, beim Standesamt Memmingen. Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Die Anzeige ist mündlich zu erstatten. Wurde ein Bestatter damit beauftragt, kann dieser auf Wunsch der Hinterbliebenen die Anzeigeformalitäten erledigen. Die Anzeige eines Sterbefalles im Klinikum Memmingen nimmt dort das Büro ?Verwaltung? vor. Die Hinterbliebenen haben die notwendigen Unterlagen entweder beim Bestattungsunternehmen oder beim Standesamt vorzulegen. Für die Eintragung eines Sterbefalles in das Sterberegister sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: Todesbescheinigung des Arztes bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standesamt Memmingen geführt werden.
Haus- und Wohnungseigentümer können für die meisten Schornsteinfegertätigkeiten den Schornsteinfegerbetrieb frei auswählen, den sie mit der Vornahme der Arbeiten beauftragen möchten. Der Betrieb muss handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt sein (siehe Voraussetzung). Die Möglichkeit, einen Dienstleistungserbringer zu beauftragen, gilt allerdings nicht für die auch künftig den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Tätigkeiten, die im Folgenden aufgeführt werden: die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die den Eigentümern nach der Kehr- und Überprüfungsordnung und der 1. BImSchV obliegenden Pflichten eingehalten werden, die Durchführung der Feuerstättenschau einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen, Erlass des Feuerstättenbescheides, die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen, die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachgekommen sind. Alle Haushalte erhalten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vom Bezirksschornsteinfegermeister einen so genannten Feuerstättenbescheid. Darin sind alle Schornsteinfegerarbeiten aufgeführt, die bis zur nächsten Feuerstättenschau durchzuführen sind. Die Durchführung dieser Arbeiten haben die Haus- und Wohnungseigentümer bei einem geeigneten Schornsteinfegerbetrieb selbst zu veranlassen. Sofern nicht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beauftragt wird, muss diesem mittels Formblatt die Erledigung nachgewiesen werden. Werden die durchzuführenden Arbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Die Behörde setzt anschließend mit einem kostenpflichtigen Zweitbescheid die fehlenden Kehrungen, Überprüfungen oder Messungen unter Fristsetzung fest. Werden die Schornsteinfegerarbeiten auch in der Folge nicht vorgenommen, hat die Behörde eine Ersatzvornahme in die Wege zu leiten, durch die weitere Kosten entstehen. Die Bezirke werden jeweils befristet für sieben Jahre an so genannte bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/innen vergeben. Diese gehören als Gewerbetreibende dem Schornsteinfegerhandwerk an und dürfen neben den ihnen übertragenen Aufgaben (siehe oben) auch die übrigen Schornsteinfegerarbeiten im Wettbewerb ausführen. Voraussetzung: Bei der Beauftragung eines Betriebs ist zu beachten, dass zur Ausübung von staatlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten nur Betriebe berechtigt sind, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk oder Teiltätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks in die Handwerksrolle eingetragen sind oder in Umsetzung des EU-Rechts grenzüberschreitende Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk ausführen dürfen. Ausländische Schornsteinfeger müssen nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung die Absicht ihres Tätigwerdens in Deutschland der Handwerkskammer anzeigen und ihre Berechtigung durch Unterlagen nachweisen. Zuständig ist die Handwerkskammer am Ort des geplanten erstmaligen Tätigwerdens. Die Schornsteinfegerarbeiten dürfen erst erbracht werden, wenn die Handwerkskammer entweder mitgeteilt hat, dass keine Nachprüfung der Berufsqualifikation beabsichtigt ist, oder wenn sie eine ausreichende Berufsqualifikation festgestellt hat. Wollen Hauseigentümer einen Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland beauftragen, können sie sich grundsätzlich anhand des Schornsteinfegerregisters informieren, ob der ausländische Schornsteinfegerbetrieb die Voraussetzungen für die Ausübung der Schornsteinfegerarbeiten erfüllt. Das Schornsteinfegerregister wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf deren Internetseite (siehe "Weiterführende Links") veröffentlicht. Es ist keine rechtliche Voraussetzung für die Ausübung der Schornsteinfegetätigkeiten, sondern eine reine Informationsquelle. Eigentümer, die keinen Internetzugang haben, sollten bei ihrer Handwerkskammer nachfragen, bevor sie einen Dienstleistungserbringer beauftragen, ob der betreffende Betrieb in dem Register gelistet ist. Die Beauftragung eines Nichtberechtigten geht zulasten der Eigentümer. Für die den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Aufgaben – v.a. Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid – wurde eine staatliche Gebührenordnung erlassen (Anlage 3 zu § 6 KÜO). Alle übrigen Preise für Schornsteinfegerarbeiten sind frei verhandelbar. Für die behördlichen Anordnungen werden Gebühren gemäß dem Bayerischen Kostenverzeichnis erhoben. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV) Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) Übersicht der Schornsteinfegerbetriebe und der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Oft wird von allein Erziehenden ein Nachweis über das Sorgerecht für ihr Kind verlangt: zum Beispiel bei der Schuleinschreibung, beim Einwohnermeldeamt, bei der Bank. Es bieten sich folgende Nachweismöglichkeiten an: Allein erziehend, wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind oder waren: Hier weisen Sie durch den Beschluss/das Urteil des Familiengerichts nach, wie das Sorgerecht geregelt wurde. Haben Sie keinen Antrag beim Familiengericht gestellt, um das Sorgerecht regeln zu lassen, und haben Sie deshalb nach der Trennung weiter das gemeinsame Sorgerecht, dann dient hierfür eine Abschrift aus dem Familienbuch als Nachweis. Allein erziehend, wenn die Eltern des Kindes bisher nicht verheiratet waren: Haben Sie beim Notar oder beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgegeben, dann haben Sie das gemeinsame Sorgerecht und können dies mit einer Abschrift der Sorgeerklärung dokumentieren. Haben Sie keine Sorgeerklärung abgegeben, dann hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Dies kann man durch ein sogenanntes "Negativattest", daß Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt erhalten, belegt werden. Wenn Sie ein Negativattest anfordern wollen, dann drucken Sie einfach den Antrag hierzu aus und senden ihn unterschrieben an das Stadtjugendamt. Bitte beachten Sie, daß diese Nachweismöglichkeiten nur dann gegeben sind, wenn nicht bereits eine das Sorgerecht wieder verändernde gerichtliche Entscheidung (z.B. Sorgerechtsentzug wegen Gefährdung des Kindeswohls) ergangen ist. Dann gilt diese neue Entscheidung! SGB VIII
Grundsätzliches und Allgemeines zu Straßennamen Die korrekte Schreibweise in der deutschen Sprache des Wortes ist „Straße“ mit dem Buchstaben „ß“. Das Wort „Strasse“ mit Doppel-„s“ ist eine falsche, veraltete Schreibweise, die nicht mehr verwendet werden sollte (Ausnahme bei Großschreibung: STRASSE). Groß oder klein? Straßennamen werden grundsätzlich großgeschrieben. Besteht ein Straßenname aus mehreren Einzelwörtern, gilt: Das erste Wort wird immer großgeschrieben Alle Adjektive werden großgeschrieben Artikelwörter, die zwischen anderen Namensbestandteilen stehen, werden klein geschrieben z. B. Unter den Halden, Auf den Wiesen, Unterer Buxheimer Weg, Am Schlittenbach, Vor dem Stockfeld Mehrteilige Straßennamen Straßennamen werden dann mit Bindestrich geschrieben, wenn das Bestimmungswort ein mehrteiliger Name ist. Es kann sich um Vor- und Nachnamen, Titel oder mehrteilige Ortsbezeichnungen handeln. z. B. Johann-Georg-Rabus-Straße, Dr.-Karl-Lenz-Straße, St.-Josefs-Kirchplatz Achtung Ausnahme: Kiryat Shmona-Straße, der Stadtname ist „Kiryat Shmona“, deswegen steht zwischen „Kiryat“ und „Shmona“ kein Bindestrich. Zusammen oder getrennt? Straßennamen werden in der Regel zusammengeschrieben, es sei denn, sie enthalten ein gebeugtes Adjektiv oder eine Ableitung von einem Orts- oder Ländernamen mit der Endung - er . Zusammenschreibung Einfache Zusammensetzungen: z. B. Hauptstraße, Postweg, Marktplatz Personennamen: Namen werden zusammen mit dem Straßentyp geschrieben. z. B. Goldhoferstraße, Leuschnerweg Getrenntschreibung Gebeugte Adjektive: Adjektive, die eine Endung haben, werden getrennt geschrieben. z. B. Obere Straße, Unterer Ottilienweg Ableitungen auf -er: Wenn der Name von einem Ort oder Land abgeleitet ist und die Endung - er hat, wird getrennt geschrieben. z. B. Eisenburger Straße, Egelseer Straße, Oberer Buxheimer Weg Verhältniswörter: Namen, die mit einem Verhältniswort beginnen, das Teil des Straßennamens ist, werden getrennt geschrieben und das Verhältniswort großgeschrieben. z. B. An der Steinmühle, Unter den Linden, Im Grund Kuriositäten und Ausnahmen: Folgende zwei Gassen enden auf - er , diese weisen zunächst auf die Ortschaften „Ottobeuren“ und „Rot an der Rot“ hin und werden dennoch zusammengeschrieben. Begründung: Ottobeurergasse, diese ist nicht nach dem Ort Ottobeuren benannt, sondern nach einem inzwischen abgebrochenen „Wirtschaftshof“ des Klosters Ottobeuren. Rotergasse, diese ist benannt nach dem „Pfleghof“ des Roter Hauses welches wiederum nach dem Prämonstratenserkloster Rot a. d. Rot benannt ist. Schwei t zerstraße: mit tz geschrieben, weil nach Albert Schweitzer benannt Schweizer Ring und Schweizerberg: Dokumentiert die jahrhundertealten guten Beziehungen zur Eidgenossenschaft und weist auf eine Wandmalerei hin, die den Rütli-Schwur zeigt. Der „Schweizer Ring“ wird richtig in zwei Worten geschrieben, der Schweizerberg wurde bereits 1900 so benannt und wird historisch seitdem mit einem Wort geschrieben.
In Memmingen gibt es aktuell keine Messstation zur Messung der Luftqualität. Zur Bewertung der Luftqualität werden Feinstaub (PM10), Ozon (O3), Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffdioxid (NO2) herangezogen. Die Daten der umliegenden Messstationen und der Messstationen deutschlandweit, sowie aktuel-le Prognosen können auf der Webseite des Umweltbundesamtes unter: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten Die Daten der Wettermessstation Memmingen finden Sie frei zugänglich auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Stationsnummer 3244: https://cdc.dwd.de/portal/ Gerüche Gerüche alleine sind grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich und können ihre Ursache in verschiedensten Quellen finden. Häufige Quellen sind Verhaltensweisen wie Grillen, Kochen und Rauchen oder bestimmte Grundstücksnutzungen wie die Aufbewahrung von Mülltonen, Komposthaufen oder Tierhaltungen. Geruchsbeschwerden im privaten bzw. im nachbarschaftlichen Bereich sind in der Regel nicht im öffentlichen Recht, sondern im Privatrecht angesiedelt. Die Stadt Memmingen kann bei mietrechtlichen Angelegenheiten oder Nachbarschaftskonflikten grundsätzlich nicht eingreifen. Das Privatrecht hat hier gegenüber dem öffentlichen Recht Vorrang. Im Streitfall entscheidet ein Zivilgericht, ob die Geruchsbeeinträchtigung ortsüblich und somit hinzunehmen ist oder ob es sich um eine erhebliche bzw. unzumutbare Geruchsbelästigung handelt. In Bayern wurde bisher keine spezielle Richtlinie zur Bewertung von Geruchsimmissionen. Die Gerichsimmissions-Richtline (GIRL) des Landes Nordrhein-Westfalen wird als Erkenntnisquelle in der Regel herangezogen. Allgemeine Informationen zu Gerüchen, Rechtliche Regelungen und Wissenswertes finden Sie in der Broschüre „Gerüche und Geruchsbelästigungen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_23_geruchsbelaestigungen.pdf
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis (sog. SRS-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten) zugriffsbereit tragen wollen, benötigen Sie hierfür einen kleinen Waffenschein. Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch generell verboten. Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, müssen Sie den kleinen Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Der kleine Waffenschein gilt unbefristet. Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben. Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen. Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben. Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer vorsätzlichen oder gemeingefährlichen fahrlässigen Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätze oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden. angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind. Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren. Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben. Persönliche Eignung Sie müssen persönlich geeignet sein. Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn Sie geschäftsunfähig sind. Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind. Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden. angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden. Die Gebühren für die Ausstellung eines kleinen Waffenscheins betragen 100,00 €. Bei erhöhtem Verwaltungsaufwand sind Gebühren bis zu 150,00 € § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) § 12 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) § 4 Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 Abschnitt 2 2 Nr. 1.3, Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1. Waffengesetz (WaffG)