Sind Arbeiten auf öffentlichem Grund nötig, ist ein Antrag auf Straßenaufbruch bei der Stadt Memmingen zu stellen. Vor Zustimmung ist ein Rahmenvertrag oder eine Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist ein Antrag in 2-facher Ausfertigung und mit Lageplan (2-fach) mindestens 10 Werktage vor Beginn der Arbeiten per Post, oder per E-Mail an tiefbauamt@memmingen.de und strassenverkehr@memmingen.de alle Unterlagen 1-fach , beim Tiefbauamt einzureichen. Die Aufgrabung ist in roter Farbe zu kennzeichnen. Der Antrag wird nach Zustimmung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt eine gebührenpflichtige Anordnung, wie der Verkehr zu regeln und die Baustelle zu sichern ist. Sämtliche Aufbrüche werden bis zur Wiederherstellung bzw. Bis zur Gewährleistungsabnahme überwacht.
Zur Begleichung Ihrer regelmäßigen, wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Memmingen (z.B. Grundsteuer, Müllgebühren, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Mieten, Pachte, Erbbauzinsen, Sing- und Musikschulgebühren, Kindergartengebühren) empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sofern Sie Zahlungen an die Stadt per Überweisung oder Dauerauftrag leisten, geben Sie bitte im Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen an, welches im Bescheid oder in der Rechnung der Stadt Memmingen angegeben ist. Fehlt diese Angabe, ist eine richtige Zuordnung Ihrer Zahlung nur schwer oder gar nicht möglich. Zahlungen für Gas, Wasser/Kanal und Niederschlagswasser leisten Sie bitte direkt an die Stadtwerke Memmingen. Wollen Sie diese Zahlungen auch abbuchen lasen, müssen Sie den Stadtwerken ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Bei Amtshilfeersuchen (Kassen- und Rechnungsgeschäfte für andere Behörden) beachten Sie bitte, dass die Stadtkasse Memmingen zuständigkeitshalber nur dann Amtshilfe leisten kann, wenn die betroffene Person ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Memmingen (PLZ 87700) hat.
Strigel-Museum Das Strigel-Museum ist der Mal- und Bildhauerkunst der Memminger Künstlerfamilie Strigel gewidmet. Untergebracht in der einzigartigen Anlage des Memminger Antonierhauses, eines Antoniterhospitals aus dem 15. Jahrhundert, bietet das Museum die seltene Möglichkeit Kunstwerke der Spätgotik und Frührenaissance in zeitgenössischen Räumlichkeiten zu präsentieren. Neben dem Bildhauer Ivo Strigel ist vor allem der Maler Bernhard-Strigel als wichtiger Vertreter der alten Kunst am Übergang vom 15. zum 16. Jahrhundert bekannt. Der thematisch geordnete Rundgang durch das Museum würdigt den Memminger Maler und seine Künstlersippe nicht nur in ihrer kunsthistorischen Bedeutung, sondern beleuchtet auch deren gesellschaftliche Stellung und die Haltung zu den turbulenten religiösen Verhältnissen der Zeit. Ein Einblick in den Tätigkeitsbereich und die Arbeitsweise der Maler- und Bildhauerwerkstätten soll den Besucher in die spätmittelalterliche Berufswelt der Künstler einführen. Antoniter-Museum Die mit hohem Aufwand sanierte Vierflügelanlage des Memminger Antonierhauses wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jh. vom Orden der Antoniter errichtet. Neben den Wohnräumen der Brüder war dort ursprünglich ein Hospital untergebracht. Der Orden hatte sich seit seinem Entstehen im 12. Jahrhundert der Behandlung einer speziellen Krankheit gewidmet, dem Mutterkornbrand. Die Erfolge in der Behandlung und Hospitalorganisation machten die Antoniter zum bekanntesten Spitalorden der mittelalterlichen Christenheit mit Niederlassungen in ganz Europa. Das Gebäude in Memmingen zählt zu den ältesten erhaltenen Anlagen des Ordens überhaupt und erlaubt in vielen Bereichen einen faszinierenden Einblick in die Baukultur des Spätmittelalters. Das Antoniter-Museum erläutert auf dem Wege der historischen Dokumentation das Wirken und Leben der Antoniter und ihre Verdienste in der Bekämpfung der bald "Antoniusfeuer" genannten Erkrankung. Neben der allgemeinen Ordensgeschichte stehen vor allem die Heilungsmethoden und das Funktionieren eines mittelalterlichen Spezialkrankenhauses im Vordergrund. Fundstücke aus den Ausgrabungen im Antonierhaus und vielfältige archivalische Quellen illustrieren das Alltagsleben der Kranken und der Geistlichen. Weitere Informationen
Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschließlich der Krankenversorgung und sonstiger Bedarfe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie sonstigen Ausländerinnen und Ausländern ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung erfolgt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz. Es kommen folgende Leistungen in Betracht: Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs in Form einer Bezahlkarte Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege in Form einer Bezahlkarte Gewährung von Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat (i.d.R. als Sachleistung) Gewährung von Krankenhilfeleistungen Gewährung von sonstigen Leistungen Die Stadt Memmingen ist grundsätzlich nur für Personen zuständig, die einer von der Regierung von Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkunft oder einer von der Stadt Memmingen betriebenen dezentralen Unterkunft im Stadtbereich zugewiesen sind oder die mit einer entsprechenden Erlaubnis in einer eigenen Wohnung im Stadtbereich wohnen. Anfragen zu aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an das Ausländeramt der Stadt Memmingen.
Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller städtischen Ämter sowie der städtischen Eigenbetriebe, der von der Stadt Memmingen verwalteten Stiftungen sowie der Gesellschaften und sofern vereinbart der Zweckverbände, an denen die Stadt Memmingen beteiligt ist, zu archivieren. (§ 3 Abs. 2 der Stadtarchivsatzung). Das Stadtarchiv sammelt zur Ergänzung der amtlichen, archivwürdigen Verwaltungsunterlagen auch andere Unterlagen mit Bezug zur Stadt Memmingen (Jahresberichte, Mitteilungsblätter, Festschriften, Plakate und Flugblätter, Presseerzeugnisse, vgl. § 3, Absatz 4 der Stadtarchivsatzung) sowie Nachlässe, sofern daran ein städtisches Interesse besteht (§ 3 Abs. 5 der Stadtarchivsatzung). Das Archivgut steht nach Maßgabe der Archivsatzung auf Antrag für die Benutzung zur Verfügung, soweit keine schutzwürdigen Belange oder gesetzlichen Einschränkungen dieser entgegenstehen. Eine einfache Erstauskunft sowie Benutzungen für wissenschaftliche, orts- und familienkundliche sowie unterrichtliche Zwecke sind gebührenfrei ( § 3 der Stadtarchiv-Gebührensatzung ).
Die Pressestelle ist umfassender Dienstleister für die Medien. Pressearbeit umfasst die Bearbeitung von Anfragen der Redaktionen, die Erteilung von Auskünften und Kontaktherstellung zu den jeweils Verantwortlichen in der Stadtverwaltung. Auch Pressemitteilungen werden hier erstellt beziehungsweise bearbeitet. Zudem werden Pressetermine, -führungen und -konferenzen organisiert, um Memmingen, die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung in das mediale Blickfeld zu rücken. Hierzu dienen auch Pressetexte, für die Zeitungen und Magazinen erstellt werden. Die Rathausinformationen, die auch auf der städtischen Internetseite zu finden sind, ermöglichen den Redaktionen aktuell über städtische Termine zu berichten. Aktuelles Bildmaterial wird zu diesen Zwecken angefertigt und vorgehalten. Neben der Zusammenarbeit mit Lokal- und Wochenzeitung, Stadtmagazin, Lokalradio und Regionalfernsehen ist die Pressestelle auch bestrebt, überörtliche Medien bzw. die Redaktionen aus dem Memminger Einzugsbereich einzubinden. Auch dort soll dem Oberzentrum Memmingen und seinem lokalen Geschehen eine angemessene Geltung zu verschafft werden.
Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten zu dürfen. Als Gegenleistung erhebt der Grundstückseigentümer(Stadt Memmingen) Erbbauzinsen. Die Stadt Memmingen verwaltet ca. 1.000 Erbbaurechte. Für alle Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit Erbbaurechten getätigt werden(Kauf, Verkauf, Beleihung), empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit dem Liegenschaftsamt aufzunehmen.
Das Schulverwaltungsamt/Schülerbeförderung der Stadt Memmingen ist zuständig für Schüler, die in Memmingen einschl. den Stadtteilen wohnen. Auswärtige Schüler erkundigen sich bitte bei ihrem zuständigen Landratsamt. Kostenfreie Schülerbeförderung wird gewährt: Schüler/innen bis Klasse 4 ab 2 km Schulweg Schüler/innen Klassen 5 bis 10 ab 3 km Schulweg Schüler/innen ab Klasse 11 erhalten eine Erstattung der notwendigen Fahrkosten über einen Erstattungsantrag, der bis spätestens 31.10. nach Ende des Schuljahres eingereicht werden muß. Hier sind 320 € pro Schüler*in und Schuljahr oder 490 € pro Familie und Schuljahr selbst zu tragen (Familienbelastungsgrenze). Erhält ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld entfällt die Familienbelastungsgrenze. Entsprechendes gilt auch bei Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Bürgergeld. Die Beförderungskosten werden nur zur nächstgelegenen Schule und mit dem günstigsten Tarif erstattet. Bis 10. Klasse über Erfassungsbogen bei den Schulen Ab 11. Klasse über Erstattungsanträge, die beim Schulverwaltungsamt/Schülerbeförderung, Ratzengraben 4 b, 87700 Memmingen, 3. Stock/Zimmer 305, abgeholt werden können. Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV)
Von den 209 Brücken in Memmingen liegen 156 in Bau- und Unterhaltslast bei der Stadt Memmingen (Stand 2020). Diese Brücken werden turnusmäßig nach den aktuellen Regeln der Technik durch ein externes Ingenieurbüro überprüft. Danach findet die Zustandsbewertung der Bauwerke statt. Anlassbezogen werden die Bauwerke saniert oder komplett erneuert. Bei privaten Brücken sind die jeweiligen Eigentümer eigenverantwortlich für den Unterhalt ihrer Brücken zuständig.