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Memmingen
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Ratzengraben 4b 87700 Memmingen
Kostenfreiheit des Schulweges
Das Schulverwaltungsamt/Schülerbeförderung der Stadt Memmingen ist zuständig für Schüler, die in Memmingen einschl. den Stadtteilen wohnen. Auswärtige Schüler erkundigen sich bitte bei ihrem zuständigen Landratsamt. Kostenfreie Schülerbeförderung wird gewährt:
- Schüler/innen bis Klasse 4 ab 2 km Schulweg
- Schüler/innen Klassen 5 bis 10 ab 3 km Schulweg
- Schüler/innen ab Klasse 11 erhalten eine Erstattung der notwendigen Fahrkosten über einen Erstattungsantrag, der bis spätestens 31.10. nach Ende des Schuljahres eingereicht werden muß.
Hier sind 320 € pro Schüler*in und Schuljahr oder 490 € pro Familie und Schuljahr selbst zu tragen (Familienbelastungsgrenze).
Erhält ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld entfällt die Familienbelastungsgrenze. Entsprechendes gilt auch bei Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Bürgergeld.
Die Beförderungskosten werden nur zur nächstgelegenen Schule und mit dem günstigsten Tarif erstattet.
Notwendige Unterlagen
- Bis 10. Klasse über Erfassungsbogen bei den Schulen
- Ab 11. Klasse über Erstattungsanträge, die beim Schulverwaltungsamt/Schülerbeförderung, Ratzengraben 4 b, 87700 Memmingen, 3. Stock/Zimmer 305, abgeholt werden können.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG)
- Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV)
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