Rote Kennzeichen werden ausschließlich für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten/-hersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller ausgegeben. Sie werden befristet und widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt. Sie dürfen nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten verwendet werden. Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle, Bearbeitungszeitraum ca. 3-4 Wochen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung über die Zulassungsstelle oder die Führerscheinstelle Polizeiliches Führungszeugnis des Firmen-Inhabers (Gültigkeit 3 Monate), Beantragung beim Einwohnermeldeamt des der Wohnsitzbehörde eVB-Code speziell für rote Dauerkennzeichen Personalausweis bzw. Reisepass SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Vollmacht falls der Antragsteller nicht persönlich erscheint Schriftlicher Antrag
Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan bildet die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Kommune. Ziel der Planung ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung auf Grundlage des zu erwartenden Bedarfs sowie übergeordneter Planungsvorgaben. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren aufgestellt. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 28.11.2025 rechtswirksam. Die in ihm dargestellten Siedlungsflächen umfassen zum einen den aktuellen Bestand, zum anderen aber auch die von der Stadt Memmingen für die Zukunft angedachten Siedlungsentwicklungen. Mit Fertigstellung des Flächennutzungsplans besteht jedoch kein Baurecht - erst mit Überführung der Darstellungen in eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden die Siedlungsausweisungen flächenscharf und für jedermann bindend. Das Planwerk des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet von Memmingen. Neben den klassischen Gebietstypen (Wohnbaufläche, gemischte, gewerbliche und Sonderbaufläche) werden in ihm auch größere Energiefreileitungen, Schutzgebiete, Bodendenkmäler und dergleichen nachrichtlich dargestellt, also aus übergeordneten Fachplanungen übernommen. In Memmingen werden über die Siedlungsflächen hinaus große Bereiche von Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen, die ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt sind und um Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und sonstige Flächennutzungen ergänzt, so dass jede Fläche im Stadtgebiet einer Nutzung zugeordnet ist. Landschaftsplan Darüber hinaus umfasst der Flächennutzungsplan auch Aussagen des Landschaftsplans. Der Landschaftsplan analysiert die Bestandssituation für die unterschiedlichen Belange des Natur- und Umweltschutzes, erkennt Konflikte und Defizite und leitet daraus entsprechende Maßnahmen ab. Diese werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplans integriert und erhalten damit gegenüber der Kommune selbst sowie gegenüber allen an der Neuaufstellung beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Verbindlichkeit.
Gebühren der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Ermäßigungen bei Hochwasserschäden Die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Jahr 2024 nachfolgende Ermäßigungen ab sofort gewähren: Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50% reduziert. Die Ermäßigungen gelten nur insoweit, als dass der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurde und die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden. Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung entscheiden im eigenen Ermessen über die Schadensbetroffenheit, die vom Antragssteller in geeigneter Wiese darzulegen ist. Ihr Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Memmingen Bismarckstraße 1 87700 Memmingen Telefon: +49 8331 9648-0 Außenstelle Mindelheim Memminger Straße 18 87719 Mindelheim Telefon: +49 8261 9917-0 poststelle@adbv-mm.bayern.de www.adbv-memmingen.de
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Neuzulassung eines KFZ. Informationen zur Umschreibung, Wiederzulassung oder Zulassung eines Importfahrzeuges, sowie zu anderen Themen erhalten Sie, indem Sie die weiteren Dienstleistungen der zuständigen Organisationseinheit (KFZ-Zulassungsstelle, siehe oben) aufrufen. Falls noch keine deutschen Fahrzeugpapiere ausgestellt sind, handelt es sich hierbei um ein Importfahrzeug . Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Für PKW, Motorrad, Wohnmobil: Zulassungsbescheinigung Teil 2 EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) eVB-Code Personalausweis des Fahrzeughalters Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) Vollmacht für den Beauftragten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen benötigen Sie für die Zulassung eines LKW’s / Zugmaschine Die Herstellerbescheinigung / Datenbestätigung Falls erforderlich ein Gutachten gem. § 13 EG-FGV und Genehmigungsbogen oder ein Gutachten gemäß § 21 (Vorlage im Original) eines Leichtkraftrades (bis 125 ccm bzw. 11kw) Anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil 2 die eventuell vorhandene Betriebserlaubnis eines Anhängers Eine Herstellerbescheinigung bzw. Datenbestätigung Eventuell Bestätigung über 100 km/h – Genehmigung
Dienststellen und Einrichtungen: Amt 41.1 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstelle) Amt 41.1 Fachstelle gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen Amt 41.2 Jugendeinrichtungen, Bildungs- u. Freizeiteinrichtungen Projekte: 12 Kinderwünsche an getrennt lebende Eltern Alkoholpräventionsprojekt Steil - Steig ein ins Leben Alleinerziehend – Info für Mütter und Väter
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei. Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebs und jede Änderung der Betriebsform. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften (OHG,KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Wollen Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG). Falls Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für einen Zeitraum bis zu drei Monaten) gestattet werden (vorläufige Erlaubnis). Entsprechendes gilt für die Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis (§ 11 GastG). Gaststättenerlaubnis: 100 bis 6.000 EUR Stellvertretungserlaubnis und vorläufige Gaststättenerlaubnis: 50 bis 600 EUR vorläufige Stellvertretungserlaubnis: 30 bis 300 EUR Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR Führungszeugnis für Behörden vom Antragsteller; bei juristischen Personen von den vertretungsberechtigten Personen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Behörden vom Antragsteller; bei juristischen Personen von den vertretungsberechtigten Personen Bei Unternehmen die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: beglaubigte Abschrift der Eintragung Grundrissplan der für den Betrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (2-fach) Lageplan des Betriebes Miet- oder Pachtvertrag Unterrichtungsnachweis für Gaststätten einer Industrie- und Handelskammer Bescheinigung des Gesundheitsamtes/beauftragten Arztes nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz §§ 2 ff. Gaststättengesetz (GastG) Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)