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Gebührenermäßigung der Bayerischen Vermessungsverwaltung bei Hochwasserschäden
Gebühren der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Ermäßigungen bei Hochwasserschäden
Die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Jahr 2024 nachfolgende Ermäßigungen ab sofort gewähren:
Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50% reduziert.
Die Ermäßigungen gelten nur insoweit, als dass der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurde und die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung entscheiden im eigenen Ermessen über die Schadensbetroffenheit, die vom Antragssteller in geeigneter Wiese darzulegen ist.
Ihr Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Memmingen
Bismarckstraße 1
87700 Memmingen
Telefon: +49 8331 9648-0
Außenstelle Mindelheim
Memminger Straße 18
87719 Mindelheim
Telefon: +49 8261 9917-0
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