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Memmingen
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 St.-Ulrich-Platz 1 87700 Memmingen
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Neuzulassung eines KFZ.
Informationen zur Umschreibung, Wiederzulassung oder Zulassung eines Importfahrzeuges, sowie zu anderen Themen erhalten Sie, indem Sie die weiteren Dienstleistungen der zuständigen Organisationseinheit (KFZ-Zulassungsstelle, siehe oben) aufrufen.
Falls noch keine deutschen Fahrzeugpapiere ausgestellt sind, handelt es sich hierbei um ein Importfahrzeug.
Notwendige Unterlagen
- Für PKW, Motorrad, Wohnmobil:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- eVB-Code
- Personalausweis des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten
(bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) - Vollmacht für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen benötigen Sie für die Zulassung
eines LKW’s / Zugmaschine
- Die Herstellerbescheinigung / Datenbestätigung
- Falls erforderlich ein Gutachten gem. § 13 EG-FGV und Genehmigungsbogen oder ein Gutachten gemäß § 21 (Vorlage im Original)
eines Leichtkraftrades (bis 125 ccm bzw. 11kw)
- Anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil 2 die eventuell vorhandene Betriebserlaubnis
eines Anhängers
- Eine Herstellerbescheinigung bzw. Datenbestätigung
- Eventuell Bestätigung über 100 km/h – Genehmigung
Formulare / Downloads
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