Die Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen versteht sich als Partner der Wirtschaft bzw. der Unternehmen. Den Unternehmern steht die Wirtschaftsförderung der Stadt Memmingen als Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung bietet den Unternehmen an, über ihre Fachkenntnisse und guten Verbindungen kompetente und schnelle Entscheidungen zu erhalten. Sie stellt für die Unternehmer die erforderlichen Kontakte her, verkürzt die Wege innerhalb der Verwaltung und begleitet die für Unternehmen wichtigen Entscheidungsprozesse. Ein Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung von Ansiedlungen sowie bei der Durchführung von gewerblichen Bauvorhaben. Insbesondere soll hierbei eine reibungslose Kooperation zwischen Unternehmen und Entscheidungsträgern gewährleistet werden, um möglichst kurzfristig sinnvolle gemeinsame Lösungen zu erzielen. Einen hohen Stellenwert legt die Wirtschaftsförderung der Stadt auf eine umfassende Bestandspflege. Die ortsansässigen Betriebe bzw. Unternehmen sollen dadurch eine persönliche Unterstützung bei ihren Anliegen erhalten. Die Wirtschaftsförderung kümmert sich speziell um Fragen, die mit dem Standort zusammenhängen. Ziel ist eine zufriedene Wirtschaft, die sich in Memmingen wohlfühlt. Die Information über den Wirtschaftsstandort durch Medien, wie die Standortbroschüre, gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Die Wirtschaftsförderung steht jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Die städtische Hauptkasse befindet sich im Erdgeschoss des Welfenhauses, Zi.-Nr. 002. Dort können Sie Auszahlungen erhalten und Einzahlungen vornehmen. Sie können entweder mit Bargeld oder mit EC-Karte bezahlen. Sofern in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung sog. Zahlstellen bestehen, können Sie die die vom jeweiligen Amt erbrachte Dienstleistung direkt vor Ort bezahlen. Zahlstellen bestehen beispielsweise im Einwohnermelde- und Passamt, Standesamt, Ausländeramt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) und in der Tourist Information. Mit Ausnahme des Ordnungs- und Gewerbeamtes haben Sie in diesen Zahlstellen auch die Möglichkeit, mit EC-Karte zu bezahlen. In der städtischen Hauptkasse können Sie für das Hallenbad Zehnerkarten und für das Freibad Jahreskarten kaufen und ein Garderobenfach anmieten. Ferner erhalten Sie blaue Restmüllsäcke. Sperrmüllscheine sind in der Stadtkasse nicht mehr erhältlich. Es werden keine Berechtigungsscheine mehr benötigt. Der Sperrmüll kann direkt in der Spermüllannahmestelle bei der Fa. Dorr in der Anschützstraße (Wertstoff- und Problemmüllzentrum) angliefert werden. Die fällige Gebühr wird vor Ort bezahlt.
Im Rahmen der Sozialhilfe werden existenzsichernde Leistungen erbracht oder Bedarfe in bestimmten Lebenslagen finanziert, wenn die/der Betroffene nicht über genügend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt und die erforderlichen Leistungen auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern vorrangiger Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) erhält. Die Sozialhilfe ist damit regelmäßig eine "nachrangige" Hilfe, d.h. bevor sie gewährt wird, müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Hilfe ausgeschöpft sein. Die Sozialhilfe setzt grundsätzlich erst dann ein, wenn dem Sozialamt bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Leistungen der Sozialhilfe dienen der Abwendung einer gegenwärtigen Notlage. Sie werden daher im Allgemeinen nicht rückwirkend gewährt. Die Übernahme von Schulden ist grundsätzlich keine Aufgabe der Sozialhilfe. Ausgenommen von existenzsichernden Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen im Alter ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter . Ausgenommen sind weiterhin Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Memmingen ist nur für Personen zuständig, die im Stadtbereich wohnen. Für bestimmte Hilfearten gelten abweichende Zuständigkeitsregelungen. Im Rahmen der Sozialhilfe können nachfolgende Leistungen gewährt werden: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Die Leistungen der Sozialhilfe sind im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt und umfassen nachfolgende Bereiche: Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruchsberechtigt sind Personen bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind oder Altersrente vor Vollendung der gesetzlichen Regelalterszeit beziehen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können und auch keine Hilfe von dritter Seite erhalten. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die erwerbsfähig oder nur teilweise erwerbsgemindert sind, sowie deren Angehörige. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Hierfür ist das Jobcenter Memmingen , Lindentorstr. 22, 87700 Memmingen zuständig. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind. Sie erhalten Grundsicherung nach dem SGB XII (siehe hierzu nachfolgende Ausführungen) Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Hilfe zum Lebensunterhalt". Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Anspruchsberechtigt sind Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (mit oder ohne Rentenbezug, auch in der Werkstätte für behinderte Menschen Beschäftigte), sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen hat, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern, deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, bleiben unberücksichtigt. Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Anliegen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Hilfen zur Gesundheit Anspruchsberechtigt sind Personen, die keinen vorrangigen Krankenversicherungsschutz haben und die anfallenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und werden gewährt in Form von "vorbeugender Gesundheitshilfe", "Hilfe bei Krankheit", "Hilfe zur Familienplanung", "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft" sowie "Hilfe bei Sterilisation". Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, können entsprechende Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis. Oftmals sind Hilfen in stationärer Form zu erbringen. Hierfür ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben in Augsburg zuständig. Hilfe in anderen Lebenslagen Die Sozialhilfe leistet auch Unterstützung in weiteren belastenden Lebenslagen, welche der Leistungsberechtigte nicht alleine bewältigen kann. Hierzu gehören die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Altenhilfe Finanzierung von Bestattungskosten für Angehörige Weitergehende Informationen bezüglich der letztgenannten Hilfeart finden Sie unter dem Anliegen "Bestattungskosten (Finanzierung)". Internetseite des Bezirk Schwaben
Das Team der Tourist Information hilft Ihnen gerne bei touristischen Fragen und Anliegen. Bei uns erhalten Sie kostenfreie Stadtpläne aus der Innenstadt und der näheren Umgebung. Die Marketingabteilung der Tourist Information Memmingen kümmert sich um verschiedene Themen im Bereich Marketing/Presse. Darunter fällt die Pflege der Internetseite der Stadt Memmingen im Bereich Tourismus und Freizeit, Anzeigenbuchung in Magazinen, Entwerfen von Printanzeigen, Bearbeitung von Presseanfragen, Erfassung touristischen Zahlen in Memmingen und Erstellen von Statistiken, Onlinemarketing mit Bearbeitung von Einträgen in verschiedenen Portalen, Verwaltung des Bildmaterials, Verwaltung Eishalle im Bereich Werbung, Verwaltung des Prospektmaterials, Präsentation der Stadt Memmingen auf Tourismusmessen, Organisation von Pressereisen, Marketingaktionen und touristischen Projekten, Meldung Künstlersozialabgabe, Teilnahme an Sitzungen, Pflege verschiedenen Kooperationspartner
Unter dem Oberbegriff „Bauen im Bestand“ lässt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Bauaufgaben subsumieren. Zum einen sind darin werterhaltende und wertsteigende bauliche Maßnahmen beinhaltet. Zum anderer werden darunter Modernisierungen, Um- und Ausbauten sowie bauliche Erweiterungen wie Anbauten, Aufstockungen etc. erfasst. Folgende städtische Immobilien werden u.a. vom Hochbauamt baulich betreut: Schulen und Turnhallen Kindergärten, -krippen, -horte Wohnungen und Wohnliegenschaften Hallen- und Freibad Stadion, Sportplätze und Freizeitsportanlagen Verwaltungsgebäude Feuerwehren Stadtmauer, Türme, Tore Eissporthalle Stadthalle Landestheater Schwaben Kreuzherrnkloster Stadtmuseum PIK Stadtgärtnerei mit Friedhof Gruppenklärwerk In der Stadt Memmingen wird kräftig geplant und gebaut. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden und laufenden Bauprojekte beschränken wir uns daher darauf, Ihnen hier eine kleine Auswahl derzeit laufender größerer Bauprojekte vorzustellen.
Das Fahrzeug ist bereits auf Ihren Namen bei der Stadt Memmingen zugelassen und Sie sind jetzt innerhalb des Stadtgebietes umgezogen oder Ihr Name hat sich geändert. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Geänderter Personalausweis oder Reisepass Bei Namensänderungen benötigen Sie zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil 2 Ggf. alter Ausweis und Heiratsurkunde Wichtig! Zuerst im Einwohnermeldeamt die Daten ändern und dann zur Zulassungsstelle. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle
In der Tourist Information liegen verschiedene Stadtprospekte, Veranstaltungsflyer, Ausstellungsinformationen, Radkarten, Ausflugsziele und verschiedene andere Broschüren für Sie aus. Desweiteren erhalten Sie neben kostenfreien Rad- und Wanderkarten auch solche zum käuflichen Erwerb. Ausführliche Informationen
Das Sanierungsgebiet Memmingen-Ost liegt im östlichen Stadtgebiet von Memmingen. Die Sanierungsmaßnahmen werden mit Mitteln des Bund-Länder-Programms „Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt“ gefördert Das Ziel dieses Städtebauförderungsprogramms ist die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Das Programm bündelt die baulichen Aktivitäten mit einer sozialen Stadtteilentwicklung. Das Sanierungsgebiet Memmingen – Ost wurde mit der Bekanntmachung am 23.03.2018 rechtsgültig. Zur Vereinheitlichung der Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB in den Sanierungsgebieten in Memmingen trat die Änderungssatzung für das Sanierungsgebiet Memmingen Ost am 08.12.2023 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Im Rahmen des Förderprogramms wurde im Stadtteil am Baltenplatz 1 ein Stadtteilmanagement eingerichtet. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger sowohl über bauliche Maßnahmen, als auch über Veranstaltungen im Stadtteil informieren und sich in das Projekt einbringen. Das Stadtteilmanagement ist auch die erste Anlaufstelle für das kommunale Förderprogramm für den Memminger Osten. Mit dieser Förderung können private Bauherren im Gebiet der Sozialen Stadt Memmingen – Ost vor allem kleinere Baumaßnahmen gefördert bekommen, wie z.B. Fassadensanierungen oder Wohnumfeldverbesserungen. Weitere Informationen zu den Zielen und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Memmingen Ost
Die Gutscheine können in über 100 Mitgliedsgeschäften des stadtmarketing memmingen e.V. eingelöst werden. Bei der Tourist Information erhalten Sie Gutscheine im Wert von 4 €, 5 €, 10 €, 20 € und 50 €.
Bei zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen wie z. B. KiTa-Gebührenübernahme, UVG, Bafög oder Kostenbeiträgen vom Jugendamt werden von den entsprechenden Ämtern Rückforderungsbescheide erlassen, die von der Stadtkasse einzuziehen sind.