Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen (z. B. Versetzung in die nächste Klassenstufe oder Erreichen des jeweiligen Abschlusses). Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Eine schulische Bestätigung zu Eignung und Notwendigkeit ist vorzulegen. Die Unterstützung ist direkt an die Nachhilfeeinrichtung zu zahlen. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Bestätigung der Schule zur Notwendigkeit und Geeignetheit der Lernförderung Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
In der Kindertagespflege werden Kinder von geschulten Tagesmüttern betreut. Die Betreuung ist familiennah und findet meist im Haushalt der Tagesmütter statt. Für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ist diese Betreuungsform durch die persönliche Anbindung und kleinste Gruppengröße ideal. Diese Betreuungsform bietet Eltern erhöhte Flexibilität bei der Organisation ihres Alltags, da auch Randzeiten übernommen werden können. Das Stadtjugendamt vermittelt und unterstützt Tagesmütter und ist zuständig für die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt. Die Eltern können auf Antrag vom Jugendamt einen Zuschuss basierend auf den Empfehlungen der Bayer. Spitzenverbände erhalten, der direkt an die Tagespflegeperson geleistet wird; die entsprechenden Kostenerstattung an das Jugendamt entspricht dann den Gebühren für einen Krippenplatz. Nähere Informationen und Ansprechpartner zur Tagespflege erhalten Sie auf folgender Seite: kita.memmingen.de/tagespflege.html SGB VIII
Menschen aus dem Stadtgebiet Memmingen können sich an die Sozialpädagoginnen des Gesundheitsamts wenden und eine Beratung nach dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG) erhalten: in seelischen Konfliktsituationen und Lebenskrisen mit einer psychischen Erkrankung bei Suchtproblemen mit altersbedingten Beeinträchtigungen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Die Beratung ist eine erste Orientierung, die zum einen die krankheitsbedingten Erfordernisse und Beeinträchtigungen ergründen kann und Hilfen zu vermitteln versucht. Sie will aber auch die vorhandenen Fähigkeiten und Erfahrungen jedes Einzelnen mit einbeziehen, so dass sich das weitere Hilfesystem besonders daran ausrichtet, was eigenständig erledigt werden kann oder mit fremder Hilfe für sich wirklich benötigt wird. Wir unterstützen Sie, geeignete Angebote, Einrichtungen und Stellen zu finden, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe anbieten. Wir unterliegen der Schweigepflicht Wir beraten kostenlos Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an In akuten Krisensituationen: https://www.krisendienste.bayern/schwaben/
Beim Bürgeramt der Stadt Memmingen stehen Ihnen ab sofort eine ganze Reihe von Dienstleistungen interaktiv zur Verfügung. Viele Behördengänge können Sie dadurch bequem, einfach und schnell von zu Hause aus erledigen. Wir haben dadurch quasi 24 Stunden, "rund-um-die-Uhr" für Sie geöffnet. Eine Spezialsoftware ist nicht nötig, eine gewöhnlicher Internetzugang reicht aus. Die Bedienung ist bequem und einfach. Die Datenübertragung der Online-Vorgänge ist mit einer entsprechenden Verschlüsselungstechnik geschützt und kann von uns medienbruchfrei verarbeitet werden. Eventuell anfallende Gebühren können Sie per Lastschrift bezahlen. Allerdings ist Ihr persönlicher Besuch bei gewissen Verwaltungsvorgängen aus rechtlichen Gründen noch immer notwendig. Mit unseren neuen Online Diensten bleibt Ihnen aber für viele Dienstleistungen schon jetzt der Gang in die Behörde erspart. Das Ergebnis ist praktizierte Bürgernähe durch Zeitersparnis. Wir arbeiten ständig daran, unser Online-Angebot für Sie zu erweitern. Wir freuen uns, dass Sie die neuen Online Dienste nutzen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Die Pauschale wird direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt. Mit der Pauschale können auch Anschaffungen finanziert werden, wenn diese für die Teilhabe notwendig sind (z. B. spezielle Sportausrüstung). In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn es dem Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus der monatlichen Pauschale von 15 Euro und aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Wichtig: Die Leistung wird bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen auf Antrag erbracht. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden Nachweis der Mitgliedschaft/Anmeldung Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres (August) und zum zweiten Schulhalbjahr (Februar) eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten. Die aktuellen Pauschalen liegen bei 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2024/2025 und 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 2025/2026. Die Höhe des Schulbedarfpakets wird jährlich zusammen mit den Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII fortgeschrieben.“ Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II können sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden. Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Nachweis über Schulbesuch (z. B. Schulbescheinigung) § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen
Tierseuchen sind Infektionskrankheiten die sich in der Regel rasant verbreiten. Manche stellen für den Menschen keine Gefahr dar, andere wiederum sind auf den Menschen übertragbar. Neben zum Teil erhebliche Leiden die beim Tier entstehen sind auch große wirtschaftliche Schäden mit einem Ausbruch einer Tierseuche verbunden. Daher ist es Aufgabe des Veterinäramtes Memmingen der Einschleppung von Seuchen durch Vorbeugung entgegenzutreten und im Falle eines Auftretens die Seuche wirkungsvoll zu bekämpfen. Im Einzelnen sind das folgende Maßnahmen: Regelmäßige Untersuchung von Tieren und Beständen Schnelle Diagnostik bei Seuchenverdacht Lückenlose Tierkennzeichnung (HIT-Datenbank) Europaweites Melde- und Berichtswesen (Tierseuchennachrichtensystem TSN) Einfuhrkontrollen Exportbescheinigungen Für eine effiziente Seuchenbekämpfung ist es unerlässlich, dass alle Tierbestände beim Veterinäramt gemeldet sind. Diese Meldepflicht ist gesetzlich für Halter aller üblichen Nutztierrassen incl Bienen und Geflügel - auch von Privathaltungen - vorgeschrieben. Weitere Informationen: Informationen des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über Tierseuchen und Tiergesundheit Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bayerisches Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Informationen zu Tierseuchen in Wikipedia
Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig und können persönlich, schriftlich oder online (siehe unten) aber nicht per Email und nicht telefonisch beantragt werden. Eine Auskunft darf nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person mit den gemachten Angaben zweifelsfrei identifizierbar ist. Daher ist bei der Beantragung jeweils der Familienname, frühere Namen, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift in Memmingen anzugeben. Außerdem ist anzugeben, dass die Daten weder zu Werbezwecken noch für Adresshandel verwendet werden. Es sei denn, die betroffene Person hat dem ausdrücklich zugestimmt. Der Antrag ist formlos möglich. Melderegisterauskünfte können Sie auch rund um die Uhr online über das Internet abrufen! Dabei erhalten Sie Auskunft über den Vor- und Familiennamen (mit akademischem Grad), derzeitige Anschriften sowie sofern die Person gestorben ist, diese Tatsache Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Für jede schriftlich gestellte Melderegisterauskunft ist eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage einen Freiumschlag und 10,00 Euro in Bar bei. Für jede Online-Melderegisterauskunft werden 8,00 Euro verrechnet.
Der Stadtrat hat am 19.11.2019 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Memmingen zunächst befristet auf drei Jahre beschlossen. Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium Stadtrat sowie Bauherrschaft und deren Planer. Er hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu überprüfen und zu beurteilen. Ziel ist zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Beirat ist ein Forum, in dem Baukultur öffentlich diskutiert werden soll. Er soll Bewusstseinsbildung für anspruchsvollen Städtebau und Architektur bei Politik, Öffentlichkeit, Verwaltung, Architekten- und Bauherrschaft stärken und die Voraussetzung für ein lebenswertes bauliches Umfeld in Memmingen unterstützen. Der Beirat hat eine rein beratende Funktion. Er ist kein Entscheidungsorgan. Eine möglichst frühzeitige Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat soll zur Planungssicherheit während der Entwicklungs- und Planungsphase von Projekten beitragen. Nähere Informationen zum Gestaltungsbeirat und dem Ablauf der Sitzungen können der Geschäftsordnung (hier bitte Link zur pdf Geschäftsordnung einfügen) entnommen werden. Mitglieder Der Gestaltungsbeirat besteht aus vier Personen aus den Fachbereichen Architektur Städtebau Landschaftsplanung Die Berufung in den Gestaltungsbeirat erfolgt durch den 2. Senat auf Vorschlag der Geschäftsstelle. Eine Beiratsperiode dauert jeweils drei Jahre. Nach Ablauf jeder Beiratsperiode werden zwei externe Fachleute ausgewechselt. Darüber hinaus dauert die Berufung maximal 2 aufeinanderfolgende Perioden (max. 6 Jahre). Derzeitige Besetzung: Herr Dipl.-Arch. Werner Binotto - St. Gallen (CH) Architekturstudium in Wien und Düsseldorf 1986-2006 selbständiger Architekt in St. Gallen (CH) seit 2006 Kantonsbaumeister in St. Gallen (CH) Preisrichtertätigkeit bei div. Architektenwettbewerben seit 2017 Gestaltungsbeiratsmitglied in Hohenems bis 2019 Vorsitzender des Gestaltungsbeirats Kempten Herr Prof. Dipl.-Ing. Florian Burgstaller – München Architekturstudium an der TU München seit 1990 selbständiger Architekt in München 1998-2000 Lehrauftrag an der FH München seit 2001 Professur an der Hochschule Karlsruhe Studiendekan Zahlreiche Wettbewerbserfolge Preisrichtertätigkeit bei div. Architektur und Städtebauwettbewerben Frau Mag. Arch. Martina Hämmerle – Lustenau (A) Architekturstudium in Wien seit 1988 selbstständige Architektin in Lustenau (A) 2002-2005 Präsidentin der Zentralvereinigung der Architekten Vorarlbergs 2005-2012 Geschäftsführerin des Vorarlberger Architekturinstituts in Dornbirn 2009-2012 Mitglied im Beirat für Baukultur des Bundeskanzleramts in Wien Preisrichtertätigkeit bei diversen Architekturwettbewerben Gestaltungsbeiratsmitglied in Salzburg (A) und Landsberg am Lech Frau Katja Aufermann – München Landschaftsarchitekturstudium in Weihenstephan seit 1994 angestellte Landschaftsarchitektin seit 2009 selbstständige Landschaftsarchitektin in München seit 2017 Lehrauftrag an der FH-Weihenstephan Preisrichtertätigkeit bei diversen Architektur- u. Landschaftsarchitekturwettbewerben bis 2019 Gestaltungsbeiratsmitglied in Kempten Sitzungen Die Beiratssitzungen finden in der Regel fünfmal pro Jahr statt. Die Sitzungstermine werden mindestens ein Jahr im Voraus festgelegt und veröffentlicht. Folgende Sitzungen stehen für das Jahr 2021 fest: Dienstag, 02.03.2021 Dienstag, 11.05.2021 Dienstag, 06.07.2021 Dienstag, 05.10.2021 Dienstag, 14.12.2021
Für Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können (maßgeblich sind die Regelungen zur Schulwegkostenfreiheit), werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung erbracht, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Dies betrifft in erster Linie Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 sowie Berufsfachschüler. Die Unterstützung erfolgt direkt an die Leistungsberechtigten in der Regel als Auslagenersatz. Wichtig: Die Leistung kann nur erbracht werden, wenn bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorher ein Antrag gestellt wurde. Leistungsberechtigte nach dem SGB II , Familien die für 3 und mehr Kinder Kindergeld erhalten, Sozialhilfeempfänger sowie grundsätzlich Leistungsberechtigte mit Kindern bis zur 10. Klasse wenden sich bitte direkt an das Amt 30 – Schulen, Sport und Mobilität-. Es gelten die Regelungen zur Schulwegkostenfreiheit. Genutzte Fahrkarten mit Angabe der Kosten Wohngeldbescheid oder Kinder(geld)zuschlagsbescheid oder Sozialhilfebescheid oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6b Bundeskindergeldgesetz i.V.m. § 28 SGB II, § 34 SGB XII, AsylbLG Jobcenter Memmingen