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Stadt Memmingen:Erste Schritte

Erste Schritte in Memmingen

Umfangreiche Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie hier in mehreren Sprachen:

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Wohungssuche in Memmingen

In Memmingen ist es schwierig eine Wohnung zu finden. Es gibt zu wenige Wohnungen und die meisten sind teuer. Deshalb dürfen anerkannte Asylbewerber und Asylbewerberinnen bisher in der Unterkunft bleiben, bis sie eine Wohnung gefunden haben. Sie sollten sich aber trotzdem als wohnungssuchend melden.  

 

Hier erhalten Sie Weitere Informationen zum Thema Wohnen.

 

Anmeldung in Memmingen

Nach Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anmelden. Familien mit minderjährigen Kindern mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Die Pflicht zur Anmeldung für Personen unter 16 Jahren haben die, in deren Wohnung die Person unter 16 Jahren einzieht.

Voraussetzungen

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung. Diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen und Schlafen benutzt.

Fristen

Anmeldung bzw. Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass und/oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung und Anschriftenänderung
  • Bei Anmeldung von Ausländern aus Drittstaaten (nicht EU-Staaten) muss der gültige elektronische Aufenthaltstitel zum Reisepass mit vorgelegt werden, sofern der Aufenthaltstitel nicht im Reisepass angebracht ist.
  • Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Angaben:
    - Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin (Vermieter oder Vermieterin)
    - Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
    - Anschrift der Wohnung
    - Namen aller meldepflichtigen Personen/Familienangehörigen.

Weitere Informationen zur Anmeldung in Memmingen.

 

Kontoeröffnung

Damit Sie Geld erhalten und überweisen können brauchen Sie ein Bankkonto. Sie können nur einen Vertrag (z.B. Handyvertrag) abschließen, wenn Sie ein Bankkonto haben. Sie müssen ein Bankkonto eröffnen. Dieses Konto heißt Girokonto. Sie müssen zu einer Bank gehen und dem Berater oder der Beraterin dort sagen: „Ich möchte ein Bankkonto eröffnen.“  Sie müssen einen Personalausweis oder ein anderes Ausweispapier mitbringen.

Mit einem Bankkonto/Girokonto können Sie

  • Geld überweisen
  • Geld erhalten
  • An Lastschriftverfahren teilnehmen (Geld wird automatisch abgebucht)
  • Schecks einlösen
  • Mit der Karte im Geschäft bezahlen, ohne Bargeld (Scheine und Münzen)
  • Am Geldautomat Geld abheben
  • Kontoauszüge ausdrucken

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann ein Konto eröffnen. Dieses Recht haben auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben.

 Weitere Information zum Thema Kontoeröffnung

 

Krankenversicherung

In Deutschland müssen alle Menschen eine Krankenversicherung haben.
Sie müssen sich versichern, wenn Sie
- länger als 15 Monate in Deutschland als Asylbewerber oder Asylbewerberin leben,
- oder: eine Aufenthaltserlaubnis haben,
- oder: eine Arbeit haben (sozialversicherungspflichtig).

Als Asylbewerber oder Asylbewerberin (Sie sind noch keine 15 Monate in Deutschland) erhalten Sie einen Kranken-Behandlungsschein, den Sie vom Sozialamt zu jedem Quartal bekommen.
Für zahnärztliche Behandlungen benötigen Sie den Zahnarztbehandlungsschein.

 Krankenversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland

 

Führerscheine

Nach der Einreise ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Danach müssen Sie einen deutschen Führerschein erwerben. Zum Erwerb eines Führerscheins kann der Besuch einer Fahrschule mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung notwendig sein. Für die Prüfung muss Ihre Identität nachgewiesen sein. Fragen Sie deshalb bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Die Fahrschule ist mit Kosten verbunden. Erkundigen Sie sich vorher über die Höhe der Kosten. Der Führerschein muss immer mitgeführt werden, wenn Sie ein Fahrzeug fahren.

Für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen ist der Führerschein nach Ablauf der sechs Monate weiterhin gültig.

Achtung, die Teilnahme am Straßenverkehr mit einer Fahrerlaubnis, deren
Geltungsdauer nach dem Recht des erteilenden Staates oder den deutschen
Bestimmungen abgelaufen ist, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.

Weitere Informationen zum Thema Führerscheine in Memmingen