Kontakt Jobcenter
Jobcenter Memmingen
Lindentorstraße 22
87700 Memmingen
Tel. 08331/971-752
Postfachservice www.jobcenter.digital
Kontakt Jocenter Memmingen
Öffnungszeiten
Mo - Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Jobcenter
Das Jobcenter ist Ihr Kontakt bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit: Es unterstützt Sie bei der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung und kann neben einer umfassenden Beratung hierfür – je nach individuellem Bedarf und Notwendigkeit – Qualifizierungen, Sprachkurse oder viele weitere Förder- und Hilfsangebote ermöglichen.
Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben, das bedeutet, dass Ihr Asylverfahren noch läuft oder Ihr Asylantrag abgelehnt wurde (Duldung), dann ist die Bundesagentur für Arbeit zu Fragen der Arbeitsförderung zuständig.
Schritte nach einem positiven Bescheid
Sie haben einen positiven Bescheid vom BAMF bekommen, das Asylverfahren ist also positiv abgeschlossen, d.h. Sie sind anerkannt.
Dann stehen jetzt diese Schritte an:
1. Persönliche Vorsprache
- Sie müssen zu den Öffnungszeiten zum Jobcenter.
- Dort werden Sie als Kunde registriert. Sofern Sie einen Lebenslauf haben, bringen Sie diesen bitte mit.
- Bringen Sie für jedes Familienmitglieder entweder den positiven Bescheid vom BAMF oder den aktuellen Aufenthaltstitel mit.
- Es werden zwei Beratungstermine vereinbart. Einer in der Leistungsabteilung, ein weiterer in der Arbeitsvermittlung, d.h. Sie haben im Jobcenter auch zwei Berater oder Beraterinnen.
- Sie werden arbeitssuchend gemeldet.
2. Leitungsabteilung
- Wichtig: Eine Beratung erfolgt grundsätzlich nur mit Termin.
- Leistungen werden mit Termin beim zuständigen Leistungssachbearbeiter oder bei der zuständigen Leistungssachbearbeiterin beantragt.
3. Arbeitsvermittlung
Wichtig: Eine Beratung erfolgt grundsätzlich nur mit Termin.
Sollten Integrationskursverpflichtung oder Bestätigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs vorliegen, bitte mitbringen.
Sollten Dokumente über Schulbesuch, Ausbildung, Arbeitszeugnis, Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen etc. oder ein Lebenslauf vorliegen, bitte mitbringen.
Von besonderen Fähigkeiten (Handwerk, Sprachkenntnisse etc.) berichten.
Im Vorfeld überlegen, welche Arbeitstätigkeiten möglich sind.
Hinweis: Die Jobcentermitarbeiter und Jobcentermitarbeiterinnen dürfen keine Informationen über Jobcenterkunden oder Jobcenterkundinnen weitergeben.
Als ehrenamtliche Begleitperson ist eine Vollmacht notwendig, die vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben werden muss.
Nähere Informationen erhalten Sie auch in unserem Infoblatt https://www.memmingen.de/fileadmin/civserv/9764000/forms/Amt40/JobCenter-MM_Infoblatt.pdf
Weitere Informationen rund um das Thema Arbeit erhalten Sie hier:
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