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Stadt Memmingen:Asylantrag und BAMF

Kontakt Ausländeramt

Stadtverwaltung Memmingen
Ausländeramt

Marktplatz 16
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-2222

Asylantrag und BAMF

Sie sind in Deutschland registriert und Leben in einer Aufnahmeeinrichtung? Wie geht es weiter? Hier werden die kommenden Schritte aufgezeigt:

1.1. Persönliche Asylantragstellung

  • Den Asylantrag stellen Sie beim BAMF Asyl und Flüchtlingsschutz.
  • Wichtig: Ihren Antrag müssen Sie persönlich stellen, Sie können diesen Antrag nicht per Post senden.
  • Den Termin und die zuständige BAMF-Stelle erhalten Sie mit Ihrem Ankunftsnachweis. Wenn Sie keinen Termin bekommen haben, fragen Sie Ihre Unterkunftsleitung.

1.2. Erster-Interview-Termin (Asylantragstellung)

  • Wenn Ihr Interview-Termin feststeht, gehen Sie wegen der Fahrtkosten einige Tage vor Ihrem Termin mit Ihren Dokumenten zum Amt für Soziales.

1.3. Persönliche Anhörung

Der 2. Interviewtermin ist die eigentliche Anhörung. Das BAMF entscheidet über Ihren Asylantrag. Danach sendet es Ihnen einen Bescheid zu.

a) Der Bescheid ist negativ

b) Der Bescheid ist positiv, d.h. Sie sind anerkannt. Was sind die nächsten Schritte?

  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Unmittelbar nachdem der BAMF-Bescheid zugestellt wurde ist es nötig, sich um ein Ausweisdokument bzw. ein Äquivalent zu kümmern: Ausländeramt
  • Jobcenter: Sie bekommen Ihr Geld nicht mehr vom Sozialamt, sondern müssen beim Jobcenter einen Antrag stellen

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