Kontakt Ausländeramt
Stadtverwaltung Memmingen
Ausländeramt
Marktplatz 16
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-2222
Asylantrag und BAMF
Sie sind in Deutschland registriert und Leben in einer Aufnahmeeinrichtung? Wie geht es weiter? Hier werden die kommenden Schritte aufgezeigt:
1.1. Persönliche Asylantragstellung
- Den Asylantrag stellen Sie beim BAMF Asyl und Flüchtlingsschutz.
- Wichtig: Ihren Antrag müssen Sie persönlich stellen, Sie können diesen Antrag nicht per Post senden.
- Den Termin und die zuständige BAMF-Stelle erhalten Sie mit Ihrem Ankunftsnachweis. Wenn Sie keinen Termin bekommen haben, fragen Sie Ihre Unterkunftsleitung.
1.2. Erster-Interview-Termin (Asylantragstellung)
- Wenn Ihr Interview-Termin feststeht, gehen Sie wegen der Fahrtkosten einige Tage vor Ihrem Termin mit Ihren Dokumenten zum Amt für Soziales.
1.3. Persönliche Anhörung
Der 2. Interviewtermin ist die eigentliche Anhörung. Das BAMF entscheidet über Ihren Asylantrag. Danach sendet es Ihnen einen Bescheid zu.
a) Der Bescheid ist negativ
- Wenn Sie sich entscheiden, freiwillig auszureisen, können Sie finanzielle Unterstützung für Ihren Neuanfang in Ihrem Heimatland erhalten. Zentrale Rückkehrberatung in Südbayern (ZRB).
- Wenn der Bescheid negativ ist und Sie ihn anfechten möchten (das heißt, Sie sind nicht einverstanden), gehen Sie sofort zu Ihrer Flüchtlings- und Integrationsberatung.
b) Der Bescheid ist positiv, d.h. Sie sind anerkannt. Was sind die nächsten Schritte?
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Unmittelbar nachdem der BAMF-Bescheid zugestellt wurde ist es nötig, sich um ein Ausweisdokument bzw. ein Äquivalent zu kümmern: Ausländeramt
- Jobcenter: Sie bekommen Ihr Geld nicht mehr vom Sozialamt, sondern müssen beim Jobcenter einen Antrag stellen
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