Kontakt Beratungsstellen
Schwangerenberatung
Stadt Memmingen Gesundheitsamt
Buxacher Straße 16
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-2300
E-Mail: gesundheitsamt(at)memmingen.de
Kontakt zur Erstausstattung während des Asylverfahrens
Stadt Memmingen
Soziale Leistungen
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-2998
Kontakt zur Erstausstattung als Kunde des Jobcenters
Jobcenter Memmingen
Lindentorstraße 22
87700 Memmingen
Tel. 08331/971-752
Kontakt Jocenter Memmingen
Schwangerschaft und Geburt
Schwangere stehen in Deutschland unter besonderem Schutz und haben Anspruch auf Beratung, ärztliche Fürsorge und Unterstützung bei Neuanschaffungen für das Kind. Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie zuerst zum Frauenarzt oder zur Frauenärztin (Gynäkologen oder Gynäkologin) gehen. Lassen Sie dort die Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Sie erhalten dann einen Mutterpass. Der Mutterpass ist ein Dokument mit wichtigen Informationen über Ihre Schwangerschaft, Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes. Nehmen Sie Ihren Mutterpass für eventuelle Notfälle immer mit.
Entbindung und Nachsorge
Ihr Gynäkologe oder Ihre Gynäkologin vermittelt Sie an das Klinikum in Memmingen in die Gynäkologie
Es ist sinnvoll, schon vor der Geburt eine Hebamme zu kontaktieren (z.B. unter www.babyclub.de), die nach der Geburt nach Ihnen schaut.
Erstausstattung
Mit Ihrem Mutterpass erhalten Sie bei Bedarf im Sozialamt oder Jobcenter sechs Wochen vor der Geburt auf Antrag einen Gutschein für einen Kinderwagen. Nach der Geburt erhalten Sie mit der Geburtsbescheinigung Unterstützung bei der Anschaffung einer Erstausstattung. Ein Kinderbett erhalten Sie in Ihrer Unterkunft.
Meldung nach der Geburt
Neugeborene Kinder müssen der Unterkunftsleitung gemeldet werden. Die Entbindungsklinik übernimmt die Anzeige der Geburt beim Standesamt. Dort erhalten Sie mit Ihrem Ausweis, der Geburtsbescheinigung der Klinik und, falls vorhanden, Ihrer Heiratsurkunde die (ggf. vorläufige) Geburtsurkunde für Ihr Kind. Bitte geben Sie Ihrer Unterkunftsleitung eine Kopie der Geburtsurkunde, damit Ihr Kind registriert werden kann.
Hinweis: Bitte legen Sie nur Originaldokumente vor. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung notwendig.
Kinderarzt und Kinderärztin
Es gibt zehn Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9 und J1). Bis zum 6. Lebensjahr wird das Kind somit regelmäßig untersucht und seine Entwicklung begleitet. Die U1 (Untersuchung nach der Geburt) und U2 Untersuchungen finden meistens noch in der Klinik statt. Für weitere Untersuchungen müssen Sie einen Termin bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin vereinbaren.
Kinderärzte und Kinderärztinnen finden Sie im Telefonbuch
Bei der Kita- oder Kindergarten-Anmeldung kann ein Nachweis über vollständigen Früherkennungsuntersuchungen verlangt werden.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den U-Untersuchungen auf deutsch, englisch, arabisch, russisch und türkisch.
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