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Stadt Memmingen:Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Die Stadt Memmingen übernimmt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Gebühren für die Kindertagesstätten teilweise oder ganz.

Leistungsinhalt:

  • Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
  • Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt
  • Bedarfsgerechte Angebote für Kinder im schulpflichtigen Alter (Hortbesuch)

Die Anträge dazu erhalten Sie in der Kindertageseinrichtung und im Jugendamt der Stadt Memmingen.

Beim Sozialamt oder Jobcenter können Sie für Ihr Kind Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Dort gibt es unter anderem Zuschüsse zum gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita.