Gewerbesteuer Hebesatz 360 % (seit 01.01.2024)
Haben Sie Fragen zur Bezahlung oder Verbuchung einer Verwarnung (Ordnungswidrigkeit) oder eines Bußgeldes sowie zu einer evtl. Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung des Verwarn-/ Bußgeldes ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweils zuständige Fachamt. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist dies die Kommunale Verkehrsüberwachung im Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle), für alle übrigen Fälle das Rechtsamt.
Zur Begleichung Ihrer regelmäßigen, wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Memmingen (z.B. Grundsteuer, Müllgebühren, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Mieten, Pachte, Erbbauzinsen, Sing- und Musikschulgebühren, Kindergartengebühren) empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sofern Sie Zahlungen an die Stadt per Überweisung oder Dauerauftrag leisten, geben Sie bitte im Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen an, welches im Bescheid oder in der Rechnung der Stadt Memmingen angegeben ist. Fehlt diese Angabe, ist eine richtige Zuordnung Ihrer Zahlung nur schwer oder gar nicht möglich. Zahlungen für Gas, Wasser/Kanal und Niederschlagswasser leisten Sie bitte direkt an die Stadtwerke Memmingen. Wollen Sie diese Zahlungen auch abbuchen lasen, müssen Sie den Stadtwerken ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Überwachung von Zahlungseingängen einschl. Vollstreckung von KiTa-Gebühren Haben Sie Fragen zur Bezahlung oder Verbuchung Ihrer Kindergartengebühren oder zu einer evtl. Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der KiTa-Gebühren und -Beiträge ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt.
Die städtische Hauptkasse befindet sich im Erdgeschoss des Welfenhauses, Zi.-Nr. 002. Dort können Sie Auszahlungen erhalten und Einzahlungen vornehmen. Sie können entweder mit Bargeld oder mit EC-Karte bezahlen. Sofern in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung sog. Zahlstellen bestehen, können Sie die die vom jeweiligen Amt erbrachte Dienstleistung direkt vor Ort bezahlen. Zahlstellen bestehen beispielsweise im Einwohnermelde- und Passamt, Standesamt, Ausländeramt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) und in der Tourist Information. Mit Ausnahme des Ordnungs- und Gewerbeamtes haben Sie in diesen Zahlstellen auch die Möglichkeit, mit EC-Karte zu bezahlen. In der städtischen Hauptkasse können Sie für das Hallenbad Zehnerkarten und für das Freibad Jahreskarten kaufen und ein Garderobenfach anmieten. Ferner erhalten Sie blaue Restmüllsäcke. Sperrmüllscheine sind in der Stadtkasse nicht mehr erhältlich. Es werden keine Berechtigungsscheine mehr benötigt. Der Sperrmüll kann direkt in der Spermüllannahmestelle bei der Fa. Dorr in der Anschützstraße (Wertstoff- und Problemmüllzentrum) angliefert werden. Die fällige Gebühr wird vor Ort bezahlt.
Überwachung von Zahlungseingängen einschl. Vollstreckung von Steuern, Gebühren, Beiträge, Abgaben Haben Sie Fragen zur Bezahlung oder Verbuchung Ihrer Hunde-, Gewerbe- oder Grundsteuer, Ihren Müllgebühren oder Kanalgebühren oder auch zu einer evtl. Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der Steuern etc. ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Steueramt.
Überwachung von Zahlungseingängen einschl. Vollstreckung von Pacht und Erbbauzins Haben Sie Fragen zur Bezahlung oder Verbuchung Ihrer Miete etc. oder zu einer evtl. Mahnung oder Vollstreckungsmaßnahme, so hilft Ihnen der zuständige Ansprechpartner gerne weiter. Die Festsetzung und Berechnung der Miete etc. ist nicht Aufgabe der Stadtkasse. Wegen diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Liegenschaftsamt.