Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Der Antrag auf einen Ersatzführerschein muss bei der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden. Online-Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle Der Ersatzführerschein kostet 32,81 Euro (zzgl. 30,70 Euro für Eidesstattliche Versicherung) In dringenden Fällen kann der Ersatzführerschein, bei Antragsabgabe bis 12 Uhr, per Express angefordert werden. Dann ist der Führerschein innerhalb von 2 Tagen da (Zusatzkosten für die Expressanforderung 9,52 Euro). 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass evtl. Verlustanzeige von Polizei evtl. Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins (kann beim Notar oder in der Führerscheinstelle abgegeben werden)
Der internationale Führerschein stellt eine amtliche und weltweit anerkannte Übersetzung des nationalen Führerscheins dar und gilt nur in Verbindung mit dem normalen Führerschein. Für Fahrten außerhalb Europa ist ein Internationaler Führerschein empfehlenswert. Wichtig: Ein internationaler Führerschein kann nur aufgrund eines bereits vorhandenen EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden. Wer noch im Besitz eines alten Führerscheins (grau oder rosa) ist, muss diesen vorher erst umtauschen (siehe unter Umtausch). Da der Umtausch ca. 2-3 Wochen dauert, sollte er somit rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Der Internationale Führerschein wird direkt bei uns gedruckt, d. h. Sie können Ihn bei Beantragung gleich mitnehmen. Der Internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit des EU-Kartenführerscheins, kann auch der Internationale Führerschein nicht mehr verwendet werden (z. B. wenn die Klasse C abgelaufen ist). Der Internationale Führerschein kostet 13,00 €. 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) nationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein) Ihren Personalausweis oder Reisepass
Für die Organisation der Empfänge im Rathaus zeichnet sich das Büro des Oberbürgermeisters verantwortlich. Nicht nur zu den Heimatfesten, sondern auch wenn hochrangige Besuche oder Tagungen in der Stadt sind, richtet die Stadt Empfänge im Rathaus aus. Im Rathaus empfangen werden aber auch Besuchergruppen, Delegationen aus den Partnerstädten oder Austauschschülerinnen und Schüler der örtlichen Schulen. Zudem organisiert das Büro des Oberbürgermeisters einige Veranstaltungen, wie zum Beispiel die alle zwei Jahre stattfindenden Gesundheitstage, Veranstaltungen im Zusammenhang mit städtischen Bauprojekten oder die Verleihung des Memminger Freiheitspreises.
Die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Memmingen werden in fortlaufender Nummer in der Regel wöchentlich in der Memminger Zeitung veröffentlicht. Neben dem Amtsblatt der Stadt Memmingen (siehe Satzungs- und Verordnungsblatt (SVBl) werden hier alle behördlichen Hinweise der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe und Einrichtungen wie beispielsweise den Termin der Versteigerung von Fundsachen, die Einladungen zu den jeweiligen Stadtratssitzungen oder die geänderten Öffnungszeiten der Eissporthalle bekannt gegeben. Weiterhin werden in den Amtlichen Bekanntmachungen die Öffentlichen Bauausschreibungen der Stadt Memmingen und deren Einrichtungen, Betriebe und Stiftungen veröffentlicht.
Fassadenprogramm Das Förderprogramm gilt innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete der Stadt Memmingen. Die räumlichen Abgrenzungen sind den jeweiligen Sanierungssatzungen zu entnehmen bzw. können in der Kämmerei erfragt werden. Mit dem Förderprogramm soll insbesondere die Verbesserung des äußeren Zustandes von Gebäuden erreicht werden.. Förderfähige Maßnahmen sind: Fassadensanierungen und gestalterische Verbesserungen im Bereich der Fassade und des Daches Freiflächenerneuerungen, Pflasterungen, Bepflanzungen und Einfriedungen, sofern die Maßnahme unmittelbar zum Zweck der Stadtbildverbesserung durchgeführt wird Abbrüche zur Entkernung und Verbesserung der Freiraumqualität, sofern die freigemachte Fläche für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren nicht mehr bebaut wird. Die Einzelheiten sind in der Bekanntmachung über das Förderprogramm der Stadt Memmingen zur Fassadensanierung ("Fassadenprogramm") geregelt. Förderprogramm "Soziale Stadt" Das Förderprogramm gilt innerhalb des Gebietes der Sozialen Stadt im Memminger Westen. Die räumlichen Abgrenzungen sind aus dem Lageplan ersichtlich. Mit dem Förderprogramm soll insbesondere die Verbesserung der Wohnsituation bzw. der Wohnumfeldsituation erreicht werden. Förderfähige Maßnahmen sind gestalterische Verbesserungen der Hauseingangsbereiche und von Fassaden im Einzelfall sowie Freiflächenerneuerungen, Pflasterungen, Bepflanzungen und Einfriedungen, sofern die Maßnahme unmittelbar zum Zweck der Wohnumfeldverbesserung durchgeführt wird. Die Einzelheiten sind in der Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Förderprogramm für das Gebiet der sozialen Stadt im Memminger Westen geregelt.
Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für einen individuellen Fall kann beantragt werden. Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung erfolgt nach Prüfung des Sachverhalts. Online-Terminvereinbarung für Straßenverkehrsangelegenheiten
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Neuzulassung eines KFZ. Informationen zur Umschreibung, Wiederzulassung oder Zulassung eines Importfahrzeuges, sowie zu anderen Themen erhalten Sie, indem Sie die weiteren Dienstleistungen der zuständigen Organisationseinheit (KFZ-Zulassungsstelle, siehe oben) aufrufen. Falls noch keine deutschen Fahrzeugpapiere ausgestellt sind, handelt es sich hierbei um ein Importfahrzeug . Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Für PKW, Motorrad, Wohnmobil: Zulassungsbescheinigung Teil 2 EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) eVB-Code Personalausweis des Fahrzeughalters Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) Vollmacht für den Beauftragten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer Zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen benötigen Sie für die Zulassung eines LKW’s / Zugmaschine Die Herstellerbescheinigung / Datenbestätigung Falls erforderlich ein Gutachten gem. § 13 EG-FGV und Genehmigungsbogen oder ein Gutachten gemäß § 21 (Vorlage im Original) eines Leichtkraftrades (bis 125 ccm bzw. 11kw) Anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil 2 die eventuell vorhandene Betriebserlaubnis eines Anhängers Eine Herstellerbescheinigung bzw. Datenbestätigung Eventuell Bestätigung über 100 km/h – Genehmigung
Im Falle, dass Ihr altes Kennzeichen unbrauchbar oder defekt ist, können Ihre Kennzeichen mit neuen Plaketten bestempelt werden. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle alte Kennzeichen (mit Plaketten) Zulassungsbescheinigung Teil 1 und evtl. Nachweis der Hauptuntersuchung
Zulassungsbescheinigung Teil 1 = Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil 2 = Fahrzeugbrief Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle
Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches noch im Zulassungsbezirk Memmingen zugelassen ist. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Zulassungsbescheinigung Teil 2 Sollte diese bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert werden zwecks Ummeldung auf den neuen Halter (bitte nehmen Sie 3 bis 4 Tage nach Anforderung telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen) Zulassungsbescheinigung Teil 1 Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung eVB-Code Personalausweis des Fahrzeughalters Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und Ausweis des Vertretungsberechtigten (bei einer GbR: zusätzlich Verfügungsberechtigung) Vollmacht für den Beauftragten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer soll ein neues Kennzeichen vergeben werden, müssen auch die bisherigen Kennzeichen mitgebracht werden. Falls das Fahrzeug abgemeldet ist benötigen Sie alle o.g. Unterlagen bis auf die Kennzeichen.