Die Beistandschaft ist ein Serviceangebot des Stadtjugendamtes. Der Beistand unterstützt Sie bei der Feststellung der Vaterschaft Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes Eine Beistandschaft können Sie durch schriftlichen Antrag beim Stadtjugendamt einrichten. Antragsberechtigt sind allein sorgeberechtigte Elternteile bei gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer „Beistandschaft & Beurkundung“. Weitere Informationen: Info's für alleinerziehende Mütter und Väter Verband alleinerziehender Mütter und Väter § 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Was sind Elternbriefe? Die Elternbriefe sind Teil des Bayerischen Erziehungsratgebers (baer.bayern.de), ein Informationsangebot des Bayerischen Landesjugendamtes. Die einzelnen Briefe orientieren sich am jeweiligen Alter des Kindes und geben interessante Informationen zu alterstypischen Entwicklungen und Verhaltensweisen. Wo bekomme ich die Elternbriefe? Die Elternbriefe finden Sie unter https://www.baer.bayern.de/elternbriefe-medienbriefe/elternbriefe/ . Ein Postversand der Elternbriefe findet seitens des Stadtjugendamtes Memmingen nicht mehr statt. SGB VIII Elternbriefe online: https://www.elternimnetz.de/elternbriefe/
Adoptionsvermittlung hat als Jugendhilfeleistung den Auftrag, Eltern für Kinder zu finden, die auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle ist Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen der Adoption. Es gibt folgende Adoptionsformen: Inkognito-Adoption Leibliche Eltern und Adoptiveltern lernen sich nicht kennen. Die Adoption erfolgt anonym. Namen und Adressen werden nicht bekannt gegeben. Halboffene Adoption Die leiblichen Eltern beziehungsweise die leibliche Mutter und die Adoptiveltern lernen sich kennen. Es findet jedoch kein Austausch von Namen und Adressen statt. Hier steht ein regelmäßiger Austausch von Bildern und Briefen über die Adoptionsvermittlungsstelle im Mittelpunkt. Offene Adoption Leibliche Eltern und Adoptiveltern sind sich namentlich und persönlich bekannt. Es kann schrittweise und detailliert verabredet werden, wie der Kontakt von beiden Seiten gestaltet werden soll. Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, berät sie über mögliche Hilfen und Alternativen und erarbeitet mit ihnen unter Berücksichtigung persönlicher Vorstellungen und Wünsche die Perspektive der Adoption. Adoptionswillige Paare und Einzelpersonen werden von ihr im Rahmen von Vorbereitungsseminaren und in Gesprächen im Amt und zu Hause auf eine nationale oder internationale Adoption vorbereitet und überprüft. Sie erarbeitet mit den Bewerbern die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Integration eines Kindes in deren Familie. Bei Stiefeltern – und Verwandtenadoptionen berät sie sowohl die Stieffamilie als auch den abgebenden Elternteil. Im Rahmen einer Stellungnahme/ eines Sozialberichts stellt sie wie bei einer Fremdadoption fest, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient und ob zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Adoptierte werden bei der Suche nach ihren Herkunftseltern beraten und unterstützt, nicht nur durch formelle Auskünfte, sondern auch durch Vorbereitung und Arrangieren von Treffen. Herkunftsfamilie, Adoptiveltern und –kinder werden mindestens bis zum Ende des juristischen Verfahrens betreut. Auch nach Abschluss der Adoption werden Adoptivfamilien auf eigenen Wunsch bei der Klärung adoptionsspezifischer Fragen beraten und insbesondere bei offenen Adoptionsformen auch durch die Weitergabe von Informationen oder die Herstellung von Kontakten unterstützt. SGB VIII
perspektive memmingen ist eine Gemeinschaftsinitiative von mm-marketing e.V., der Stadt Memmingen, der Wirtschaft und der Lokalen Agenda 21. perspektive memmingen ist ein Zukunftsprogramm für die nachhaltige Stadtentwicklung. Es orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und der konsequenten Sicherung des Wirtschaftsstandorts. perspektive memmingen bindet die in Memmingen vorhandenen Stärken,Potenziale und Initiativen ein. perspektive memmingen entwickelt sich aus der Stadt selber. Hier leben dieeigentlichen Experten für die Notwendigkeiten der Memminger Zukunft. Eskommt darauf an, aus diesem Wissen ein stimmiges Gesamtkonzept zu erstellen. perspektive memmingen beruht auf dem bürgerschaftlichen Engagement in allen Projektbausteinen - vom Start bis zur Umsetzung. Es ist keine Aufgabe, die allein den Stadtrat, die Verwaltung oder bestimmte Vereine und Verbände betrifft, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe aller Memmingerinnen und Memminger. perspektive memmingen formuliert gemeinsam erarbeitete Ziele, legt Strategien fest um sie zu erreichen und bietet die Plattform für die Umsetzung. perspektive memmingen lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum persönlichen Engagement ein. Ansprechtpartner hierfür ist das Projektbüro der perspektive memmingen. Dort werden die erarbeiteten Projekte gebündelt und koordiniert.
Fahrplanauskünfte erteilt: Informationen über den Stadtverkehr Memmingen; Auskünfte erteilt die BBS Mittelschwaben KG unter Telefon 08332/79699200 Online Fahrplanauskunft und Informationen des VVM; Auskünfte werden erteilt unter Telefon 08282/828700 für den Landkreis VVM Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH Krumbach Tel. 08282/81830 www.vvm-online.de Weitere Informationen und Fahrpläne
Weitere Informationen und Fahrpläne Auskunft: Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 08331/850-204 und -205 Nur Auskunft! Keine Reservierung!
EU bzw. EWR-Staaten: Die Umschreibung der Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn die Gültigkeit läuft ab. Besondere Regelungen gelten hier für die Klasse C und D. Außerhalb der EU bzw. keine EWR-Staaten: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Land außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftraums gelten für die Umschreibung besondere Vorschriften. Bei machen Ländern ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich, andere dagegen müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Welches Land davon betroffen ist können Sie bei der Führerscheinstelle erfragen. Wenn eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss, bitte den Antrag auf Umschreibung bei einer Fahrschule stellen. Die Fahrberechtigung des ausländischen Führerscheins gilt für längstens 6 Monate nach Einreise in die BRD, d. h. Sie dürfen max. 6 Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren. Umschreibung EU/EWR-Führerscheine mit Probezeit : 38,30 Euro Umschreibung EU/EWR-Führerscheine ohne Probezeit: 37,50 Euro Umschreibung Drittstaaten mit Probezeit: 45,90 Euro Umschreibung Drittstaaten ohne Probezeit: 45,10 Euro 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass und ggfl. Aufenthaltstitel ggf. Bescheinigung über 1. Hilfe ggf. Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) für die Klassen A, A1, B, BE, L, AM, T oder ein augenärztliches Gutachten für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggf. ein ärztliches Gutachten nur für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module bzw. ausl. Modulkarte) oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde eine Übersetzung und ggf. Klassifizierung des ausländischen Führerscheins durch amtlich anerkannte Übersetzer oder des ADAC ein Führungszeugnis (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E)
Die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei berechtigen zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für Dienstfahrten. Um den erworbenen Besitzstand zu sichern, kann diese Fahrerlaubnis in eine allgemeine nationale Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis kostet 45,10 Euro. 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35x45 mm) Personalausweis oder Reisepass beide Führerscheine (z. B. Bundeswehrführerschein und der "normale" Führerschein) Anlage 10 (zu §§ 26 und 27) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle zustellen, dort ist auch die für den neuen Führerschein erforderliche Unterschrift von Ihnen persönlich zuleisten. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist, damit eine ausreichende Bearbeitungsfrist gewährleistet ist. Fahrerlaubnis auf Probe Wurde die Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit entzogen, gelten die Vorschriften für die Probezeit. Sofern Sie nicht bereits früher an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger teilgenommen haben, ist die Teilnahme unabhängig von einer etwaigen Fahrerlaubnisbegutachtung zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Lag der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Alkoholverstoß zugrunde, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich. Besondere Anforderungen Die Stadt Memmingen muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Prüfung erstreckt sich auf die geistige und vor allem auch die charakterliche Eignung. Ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (MPU) ist in folgenden Fällen notwendig: wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis wiederholte Straftaten (nicht nur im Straßenverkehr, insbesondere bei Rohheitsvergehen) wiederholten allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten erstmalige Trunkenheitsfahrt ab 1,60 Promille schwerer körperlichen oder geistigen Gebrechen Vorliegen eines früheren negativen Fahreignungsgutachtens Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Nächstgelegenen Begutachtungsstellen: Kempten : TÜV Süd Life Service GmbH Bodmannstraße 4 87435 Kempten 0831/5215410 Memmingen : TÜV Süd Life Service GmbH Haußmannstraße 4 87700 Memmingen 0831/5215411 Ulm : TÜV Süd Life Service GmbH Hirschstraße 22 89073 Ulm 0731/3793480 Augsburg : TÜV Süd Life Service GmbH Halderstraße 23 86150 Augsburg 0821/3432911 weitere amtlich anerkannte Begutachtungsstellen finden Sie unter: www.tuev-sued.de www.avus.de Nutzen Sie bereits die Sperrfrist? Erfahrungsgemäß ist es im Einzelfall notwendig, sich auf die Untersuchung entsprechend vorzubereiten. Insbesondere sollt man sich mit den zurückliegenden Verkehrsdelikten bzw. sonstigen Vergehen nochmals eingehend auseinandersetzen und sich die Hintergründe ihres Zustandekommens bewusst machen. Die Begutachtungsstellen bieten dazu Beratungsgespräche an. Verkehrspsychologen zeigen Ihnen Wege und geben Empfehlungen zur Vorbereitung für die Begutachtung. Ist Ihre Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenkonsum entzogen worden, empfiehlt sich eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Ihrer Alkohol- oder Drogenproblematik. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T ein augenärztliches Gutachten vom Augenarzt für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggfl. ein ärztliches Gutachten ein Führungszeugnis (bei der Bestätigung der persönlichen Daten im Einwohnermeldeamt beantragen)