Arbeitskreis Jugendliche Im Arbeitskreis „Jugendliche“ bündeln Fachkräfte aus unterschiedlichen Organisationen, Einrichtungen und Beratungsstellen ihre Expertise, um jugendbezogene Fragestellungen ganzheitlich zu bearbeiten. Das Networking kommt sowohl den Fachkräften als auch der jugendlichen Zielgruppe zugute, da Kompetenzaustausch, Kooperationen und praxisnahe Lösungsansätze gefördert werden. Das Ziel des Arbeitskreises ist die Förderung von Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Teilhabe junger Menschen in allen Lebensbereichen.
04.03.2026: Lediglich 12 der 40 Stühle wurden mit leuchtenden Tüchern weiblich gekennzeichnet. So bildlich vor Augen geführt fanden die Besucherinnen und Besucher diese rechnerischen 30 % Frauensitze „schon ziemlich wenig“. Viele Fragen zum Wahlprozedere konnten beantwortet werden und auch der QR-Code auf den Probestimmzettel des Wahlamtes wurde gerne mitgenommen und war vielfach nicht bekannt. Gleichberechtigte politische Teilhabe ist eine Voraussetzung für eine vielfältige und zukunftsfähige Demokratie. Studien zeigen, dass gemischte Gremien zu ausgewogeneren und nachhaltigeren Entscheidungen beitragen. Ziel der Initiatoren war es, Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Frauen, zu motivieren, sich politisch zu beteiligen und Kandidaturen zu unterstützen, die sich für Gleichstellung und Fraueninteressen stark machen. Am 27. Februar rückte auch der Equal Pay Day die Lohnungleichheit in den Fokus. Frauen arbeiten rechnerisch bis zu diesem Datum unbezahlt, während Männer schon im Jahresverlauf entlohnt werden. Strukturelle Änderungen sind nötig in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Der aktuelle Gap liegt bei 16 Prozent in Deutschland. Unter dem diesjährigen Motto „equal pay every day“ wird sichtbar, dass sich Lohnungleichheit dauerhaft auf das Leben von Frauen auswirkt und oft in Altersarmut mündet. Die Unterrepräsentanz von Frauen in politischen Gremien und die bestehende Lohnlücke sind Ausdruck struktureller Benachteiligungen, die sich durch viele gesellschaftliche Bereiche ziehen. „Politische und wirtschaftliche Gleichstellung gehören untrennbar zusammen und es ist gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Gleichstellungsstellen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken“, so Claudia Fuchs, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Memmingen. Die Veranstalterinnen freuten sich über die positive Resonanz und viele Interessierte, denn Demokratie lebt von Beteiligung. Besonders wenn der Tag der Kommunalwahl auf den Internationalen Frauentag fällt und ihn damit zu einem „Frauen-Wählt-Tag“ macht.
04.03.2026: Lediglich 12 der 40 Stühle wurden mit leuchtenden Tüchern weiblich gekennzeichnet. So bildlich vor Augen geführt fanden die Besucherinnen und Besucher diese rechnerischen 30 % Frauensitze „schon ziemlich wenig“. Viele Fragen zum Wahlprozedere konnten beantwortet werden und auch der QR-Code auf den Probestimmzettel des Wahlamtes wurde gerne mitgenommen und war vielfach nicht bekannt. Gleichberechtigte politische Teilhabe ist eine Voraussetzung für eine vielfältige und zukunftsfähige Demokratie. Studien zeigen, dass gemischte Gremien zu ausgewogeneren und nachhaltigeren Entscheidungen beitragen. Ziel der Initiatoren war es, Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Frauen, zu motivieren, sich politisch zu beteiligen und Kandidaturen zu unterstützen, die sich für Gleichstellung und Fraueninteressen stark machen. Am 27. Februar rückte auch der Equal Pay Day die Lohnungleichheit in den Fokus. Frauen arbeiten rechnerisch bis zu diesem Datum unbezahlt, während Männer schon im Jahresverlauf entlohnt werden. Strukturelle Änderungen sind nötig in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Der aktuelle Gap liegt bei 16 Prozent in Deutschland. Unter dem diesjährigen Motto „equal pay every day“ wird sichtbar, dass sich Lohnungleichheit dauerhaft auf das Leben von Frauen auswirkt und oft in Altersarmut mündet. Die Unterrepräsentanz von Frauen in politischen Gremien und die bestehende Lohnlücke sind Ausdruck struktureller Benachteiligungen, die sich durch viele gesellschaftliche Bereiche ziehen. „Politische und wirtschaftliche Gleichstellung gehören untrennbar zusammen und es ist gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Gleichstellungsstellen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken“, so Claudia Fuchs, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Memmingen. Die Veranstalterinnen freuten sich über die positive Resonanz und viele Interessierte, denn Demokratie lebt von Beteiligung. Besonders wenn der Tag der Kommunalwahl auf den Internationalen Frauentag fällt und ihn damit zu einem „Frauen-Wählt-Tag“ macht.
Kontakt Stadt Memmingen Umwelt und Klima Schlossergasse 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-2905 klimaschutz@memmingen.de Der Kommunale Wärmeplan Die Stadt Memmingen hat im Oktober 2024 mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans begonnen und den Plan am 26.01.2026 im Plenum beschlossen. Der Wärmeplan enthält die Informationen für zukünftige Entscheidungen. Sie dient den Bürger:innen, Gebäudebesitzenden und Unternehmen der Stadt Memmingen als eine Orientierung für die individuellen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude. Hier finden Sie Informationen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans und weitere Informationen zu Förder- und Beratungsmöglichkeiten. Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung 1. Bestandsanalyse Im Rahmen der Bestandsanalyse erfolgte die Bewertung des Wärmebedarfs sowie der vorhandenen Energieinfrastruktur. Die Bestandsanalyse beginnt mit der Erhebung von Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypologien, der Versorgungsstrukturen von Gas- und Wärmenetzen und dem Verbrauch von Gas, Fernwärme und anderen Energieträgern. Ein wesentliches Ziel der Bestandsanalyse ist die Ermittlung des Energiebedarfs, der auf den Wärmesektor zurückzuführen ist. Februar 2025: Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs für die Stadt Memmingen Februar 2025: 1. Wärmetisch (Pressemitteilung) 2. Potenzialanalyse Im Rahmen der Potenzialanalyse wurde auf die Potenziale hinsichtlich der Senkung des Wärmebedarfs durch Sanierung sowie unterschiedliche Potenziale für Erneuerbare Energien und Abwärme im Stadtgebiet Memmingen eingegangen. Insbesondere in urbanen Räumen, wie auch in Memmingen, sind Potenziale für Erneuerbare Energien rar und es ist entscheidend, dass Energie eingespart wird. März 2025: Potentialanalyse möglicher Wärmequellen und Wärmespeicher, Wärmenetze Mai 2025: 2. Wärmetisch ( Pressemitteilung) Oktober 2025: 3. Wärmetisch Juli 2025: 01.07 - Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft zur kommunalen Wärmeplanung ( Pressemitteilung ), ( Präsentationen ) 3. Zielszenario Das Zielszenario beschreibt den angestrebten Entwicklungspfad für die zukünftige Wärmeversorgung des Untersuchungsgebiets und hat zum Ziel, bis spätestens 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Die Einteilung des Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete stellt dar, welche Art der Wärmeversorgung gemäß den Kriterien des § 18 des Wärmeplanungsgesetzes für die Meilensteine 2030, 2035 und schließlich für das Zieljahr 2040 am besten geeignet ist. 4. Maßnahmen und Wärmewendestrategie Ziel der Wärmestrategie ist es eine ganzheitliche Strategie zu entwickeln, mit der die langfristige Vision der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2040 in der Stadt Memmingen erreicht werden kann. Maßnahmen sollen … von Stadtverwaltung oder den Stadtwerken initiiert werden bis zur Fortschreibung in 5 Jahren angestoßen und weitestgehend umgesetzt werden können einen transparenten Wirkungsrahmen aufweisen, in dem Input, Output, Outcome und Impact do-kumentiert und bewertet werden, um ihre Effektivität, Effizienz und Skalierbarkeit nachvollzieh-bar zu machen Signalwirkung für Kommunalpolitik, Wirtschaft, Gesellschaft und über die Region hinaus haben ermöglichen, dass Dritte (Haushalte, Wirtschaft) eigene Wärmewende-Maßnahmen umsetzen oder weitere Projekte darauf aufbauen alle Handlungsbereiche abdecken und möglichst viele Zielgruppen adressieren maßgeblich zur Beseitigung bekannter Restriktionen und limitierender Faktoren beitragen Der Entwurf des Wärmeplans für die Stadt Memmingen wurde auf dieser Website veröffentlicht. Damit wurde der öffentliche Prozess eingeleitet, in dem Stellungnahmen zum Entwurf des Wärmeplans abgegeben werden können. Die Frist hierfür lief bis zum 16. Dezember 2025. 5. Beschluss der Wärmeplanung Die Stadt Memmingen hat im Oktober 2024 mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans begonnen und den Plan am 26.01.2026 im Plenum beschlossen. Im Beschluss vom 26.01.2026 wurden keine Gebietsausweisungen vorgenommen, somit hat dies auch nicht ein früheres Inkrafttreten der 65-Prozent-Regelung aus dem GEG zur Folge. Das GEG sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. In Neubaugebieten gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten (Lückenschluss) gilt diese Regelung in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden ab dem 30. Juni 2026, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden ab dem 30. Juni 2028. Welche Neuerungen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz kommen, lässt sich aktuell nur anhand der bisher kommunizierten Eckpunkte der Bundesregierung abschätzen. Pressemitteilung Kommunale Wärmeplanung verabschiedet Hier finden Sie den vollständigen Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung. Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung Der Kommunale Wärmeplan jetzt im digitalen Zwilling Einstellungen, die im digitalen Zwilling für eine bessere Darstellung vorgenommen werden können: Von 3D auf 2D Einstellung (oben links) Basisdaten > Orthofoto Graustufen entfernen, dafür Openstreetmap anklicken Beratungs- und Fördermöglichkeiten Energieberatungsstelle in Memmingen Die Verbraucherzentrale Bayern e.V. und das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) bieten für Bürger der Stadt Memmingen eine unabhängige und neutrale Beratung in allen Energiefragen. Verbraucherzentrale Bayern e.V. Lindauer Str. 7 87700 Memmingen Tel.: 08331/89944 Heizungsförderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren Energien | Verbraucherzentrale Bayern Energie und Umweltzentrum Allgäu e.V. Weitere Informationen bei eza! unter Tel. 0831/960286-0 oder unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 www.eza-energieberatung.de Fördermittel des BAfA BAFA - Startseite Fördermittel der KfW Bank aus Verantwortung | KfW Weitere Förderprogramme BMWK - Hauseigentümer FAQs zur Wärmewende Was ist die kommunale Wärmeplanung? Die Wärmeplanung ist eine Grundlage für strategische Entscheidungen seitens der Stadtverwaltung und Stadtpolitik. Sie gibt den Bürger:innen, Gebäudebesitzenden und Unternehmen unserer Stadt eine Orientierung für die individuellen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude. Eine Verpflichtung besteht nicht. Die Planung ist langfristig auf das Ziel der Klimaneutralität und der Versorgungssicherheit ausgerichtet. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden im Wämeplan im Dezember 2025 veröffentlicht. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird von der Z-U-G (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft, Projektträger für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zu 90% gefördert. Den positiven Förderbescheid hat die Stadt Memmingen im Juli 2024 erhalten. Wie ist der Zeitplan für die kommunale Wärmeplanung? Die Stadt Memmingen hat mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans im Oktober 2024 begonnen. Der fertige Wärmeplan zur Orientierung für zukünftige Investitionen soll vom Dienstleister bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein. Die kommunale Wärmeplanung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein strategischer Prozess, der über Jahre hinweg die Transformation der Wärmeversorgung in Memmingen begleiten wird. Welche Informationen sind im Wärmeplan vorhanden? Der Wärmeplan wird nach Fertigstellung im Digitalen Zwilling der Stadt angezeigt. Er beinhaltet die Informationen, in welchen Gebieten sich welche erneuerbaren Wärmequellen und Wärmeversorgungslösungen besonders eignen, um den Wärmebedarf zu decken. Förderung der Z-U-G Stadt Memmingen Förderkennzeichen: 67K26470 Zeitraum: 01.07.2024 - 28.02.2026 Kontakt Stadt Memmingen Umwelt und Klima Schlossergasse 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-2905 klimaschutz@memmingen.de
Planungen für das neue Rosenviertel Das Rosenviertel stellt einen zentralen Handlungsschwerpunkt innerhalb der Altstadt dar. Die erste Phase zur Entwicklung des Rosenviertels, der städtebauliche Wettbewerb, ist bereits abgeschlossen und der Rahmenplan, als Grundlage für den Bebauungsplan, wurde vom Siegerbüro f64 Architekten und Stadtplaner GmbH, Kempten mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München zusammen erstellt. Als nächster Schritt erfolgt die Investorensuche. Mit dem oder den Investoren wird dann der Bebauungsplan zum Rosenviertel, zusammen mit dem Siegerbüro LARS Consult GmbH, Memmingen und Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München erstellt. Um den Wettbewerbsentwurf mit dem Investor zusammen umsetzten zu können erfolgt die Investorensuche als Konzeptvergabe. Bei einer Konzeptvergabe ist das Konzept des Investor und die Umsetzung des Rahmenplans das Hauptkriterium für die Auswahl des Investors. Konzeptvergabe Quartier Rosenviertel Rahmenplan Rosenviertel Wettbewerb Rosenviertel Vorbereitung Wettbewerb Vor dem Bürgerentscheid Ansprechpartner Rosenviertel Stadtplanungsamt Melanie Weber Tel. 08331/850-577 Schlossergasse 1 87700 Memmingen stadtplanung (at) memmingen.de
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen muss eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeuges erfolgen. Ihr jetziges Kennzeichen wird für die nächsten 10 Jahre gesperrt (Schutz vor Missbrauch). Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Eventuell noch verbliebenes amtliches Kennzeichen Zulassungsbescheinigung Teil 2 Zulassungsbescheinigung Teil 1 Personalausweis Vollmacht, falls der eingetragene Halter nicht persönlich erscheinen kann Falls vorhanden: Verlustanzeige / Diebstahlanzeige von der Polizei
12.03.2026: Ab sofort ist der Infopoint am Weinmarkt mit Informationen zu den Zwölf Artikeln und den Ereignissen in der Kramerzunft wieder öffentlich zugänglich. Die Ausstellung wurde überarbeitet und mit Exponaten aus der Bayernausstellung, einer Hörstation sowie mit einem neuen Film ergänzt. Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 9 – 18 Uhr Samstag von 11 – 17 Uhr Mehr Infos rund um die Zwölf Artikel erhalten Sie auch online. Verschiedene Führungsangebote zum Thema biete die Tourist-Information am Marktplatz.
Kontakt Stadtmuseum Stadtmuseum im Hermansbau Zangmeisterstr. 8 (Eingang Hermansgasse) 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1430 Fax: 08331/850-244 Öffnungszeiten: Öffnung ab März 2026 Dienstag bis Sonntag 11 - 17 Uhr. Feiertage 11 - 17 Uhr Der Eintritt ist frei! Erste Spuren - Archäologische Funde aus sieben Jahrtausenden Blick in den Ausstellungsraum (li) Grabfunde Römerhügel, Kellmünz (re) Blick in den Ausstellungsraum (li) Grab- und Hortfunde, Bronzezeit (re) Hortfunde von Ittelsburg, Bronzezeit (li) Vollgriffschwert, Dolch, Armring, Lappenbeil, Bronzezeit (re) Zurück Weiter In der archäologischen Abteilung des Stadtmuseums Memmingen finden sie eine umfangreiche Darstellung der archäologischen Funde in und um Memmingen herum. Beinhaltet sind: Gräber der Bronzezeit Letzte Jäger und erste Bauern Von der Bronzezeit zur Eisenzeit Kelten in Volkratshofen Römer in Memmingen Das frühe Mittelalter Museen im Antonierhaus Kontakt Stadtmuseum Stadtmuseum im Hermansbau Zangmeisterstr. 8 (Eingang Hermansgasse) 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1430 Fax: 08331/850-244 Öffnungszeiten: Öffnung ab März 2026 Dienstag bis Sonntag 11 - 17 Uhr. Feiertage 11 - 17 Uhr Der Eintritt ist frei!
Die derzeitigen Großprojekte in Memmingen In Memmingen wird derzeit fleißig geplant und gebaut. Hier werden Ihnen die derzeit im Bau oder kürzlich fertiggestellten größeren Bauprojekte kurz vorgestellt. Sie sehen, es tut sich was in Memmingen! Webseite Bauwesen Aktuelle Bauprojekte Neubau Feuerwehrhaus Eisenburg Neubau kombiniertes Hallen- und Freibad Neubau Sporthalle Reichshainschule Neubau Klinikum Memmingen Planungen für das Rosenviertel Steinheim Vorbereitende Untersuchungen (VU) Altstadt
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle beantworten gerne Fragen zur Vorsorgevollmacht, entweder telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Wir bieten außerdem Vorträge zum Thema an, etwa für Gruppen, wie z.B. Selbsthilfegruppen, Angehörigengruppen, Multiplikatoren oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie bei der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigen lassen. Mit dieser Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift von der Behörde bestätigt. weitere Informationen