Das Tiefbauamt erstellt sämtliche Straßenplanungen für die städtischen Erschließungsmaßnahmen und Aus- und Umbaumaßnahmen mit CAD-Programmen selber. Lediglich bei großen und umfangreichen Baumaßnahmen erfolgt die Straßenplanung durch externe Büros. Die Straßenplaner stehen jedoch von allen Projekten für Auskünfte wie Straßenhöhen oder die Art des Ausbaues zur Verfügung.
Die im Abwasser mitgeführten Inhaltsstoffe wie z. B. Kies, Sand, Fette, Küchenabfälle etc. setzen sich bei geringen Fließgeschwindigkeiten ab und können so zu Verstopfungen, Geruchsbelästigung und Rattenplage führen. Deshalb ist eine regelmäßige Kanalspülung nicht nur sinnvoll, sondern unbedingt erforderlich. Das rd.. 275 km lange Kanalnetz in der Stadt Memmingen wird turnusgemäß einmal im Jahr gespült. Ebenso wird auf die Rattenbekämpfung großen Wert gelegt. Bei der Entwässerungsanlage auf privatem Grund empfiehlt es sich, regelmäßig (mind. 1 mal im Jahr) den Hauskontrollschacht zu überprüfen. Bei einem Rückstau im Gerinne sollte die Hausanschlussleitung gespült und gegebenenfalls mit einer Kamerabefahrung auf Schäden untersucht werden.
Die Kanalbestandspläne treffen eine Aussage über die genaue Lage, die Tiefe und die Dimension des öffentlichen Kanals. Des weiteren geht aus den Plänen hervor, ob es sich um einen Mischwasser-, Schmutzwasser- oder Regenwasserkanal handelt. Kanalbestandspläne angefordert werden. Diese sind Grundlagen für Entwässerungsbaugesuche.
Hier erhalten Sie Auskünfte über neu geplante Baugebiete. Ebenso werden hier Kanalplanungen erarbeitet, die entweder hydraulisch überlastete oder defekte bestehende Kanäle ersetzen.
Im Rahmen von Straßenplanungen finden durch das Tiefbauamt in Absprache mit den anderen Fachämtern Verkehrsplanungen statt. Anhand von durchgeführten Verkehrszählungen oder durch externe Fachbüros erstellte Verkehrsgutachten werden die Auswirkungen des Verkehrs auf die Straßenplanung und straßenrechtliche Lenkung des Verkehrs berücksichtigt.
Das Stadtplanungsamt führt erste, kostenlose und unverbindliche Bauberatungen für Grundstückseigentümer und Vorhabenträger durch, sofern das Grundstück bzw. Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebiets von Memmingen liegt. Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, berät Sie das Stadtplanungsamt gern. Wir empfehlen hierzu, vorab telefonisch oder per Mail einen Besprechungstermin mit dem für Ihr Stadtgebiet zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung geben Sie bitte die Lage Ihres Vorhabens (Adresse oder Flurstück) an und beschreiben kurz die geplante Maßnahme. Ein erster, skizzenhafter Lageplan ist immer hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Möchten Sie sich vorab selbst über das Baurecht auf Ihrem Grundstück informieren, finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Memmingen unter: https://maps.memmingen.de Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Stadtplanungsamt nur eine erste verwaltungsinterne und unverbindliche Einschätzung Ihres Vorhabens vornehmen kann. Eine fundierte Beurteilung ist erst nach Antragseingang und nach Beteiligung, Rückmeldung und Auswertung der Stellungnahmen aller betroffenen Fachstellen möglich. Die finale bauplanungsrechtliche Beurteilung ist in der Regel dem Bausenat vorbehalten. Weitere Informationen für eine nachhaltige Bauweise, eine Sanierung oder weitere bauliche Maßnahmen im Bereich Klimaschutz.
Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan bildet die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Kommune. Ziel der Planung ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung auf Grundlage des zu erwartenden Bedarfs sowie übergeordneter Planungsvorgaben. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren aufgestellt. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 28.11.2025 rechtswirksam. Die in ihm dargestellten Siedlungsflächen umfassen zum einen den aktuellen Bestand, zum anderen aber auch die von der Stadt Memmingen für die Zukunft angedachten Siedlungsentwicklungen. Mit Fertigstellung des Flächennutzungsplans besteht jedoch kein Baurecht - erst mit Überführung der Darstellungen in eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden die Siedlungsausweisungen flächenscharf und für jedermann bindend. Das Planwerk des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet von Memmingen. Neben den klassischen Gebietstypen (Wohnbaufläche, gemischte, gewerbliche und Sonderbaufläche) werden in ihm auch größere Energiefreileitungen, Schutzgebiete, Bodendenkmäler und dergleichen nachrichtlich dargestellt, also aus übergeordneten Fachplanungen übernommen. In Memmingen werden über die Siedlungsflächen hinaus große Bereiche von Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen, die ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt sind und um Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und sonstige Flächennutzungen ergänzt, so dass jede Fläche im Stadtgebiet einer Nutzung zugeordnet ist. Landschaftsplan Darüber hinaus umfasst der Flächennutzungsplan auch Aussagen des Landschaftsplans. Der Landschaftsplan analysiert die Bestandssituation für die unterschiedlichen Belange des Natur- und Umweltschutzes, erkennt Konflikte und Defizite und leitet daraus entsprechende Maßnahmen ab. Diese werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplans integriert und erhalten damit gegenüber der Kommune selbst sowie gegenüber allen an der Neuaufstellung beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Verbindlichkeit.